Ist Anarchismus in Deutschland verboten?

Wir haben in Deutschland die grundgesetzlich verankerte Meinungsfreiheit und gleichzeitig das Gebot dieses Grundgesetz vor verfassungsfeindliches Gedankengut zu schützen und verfassungsfeindliche Organisation zu verbieten.

Nun gibt es in Deutschland aber Menschen die sich zum Anarchmismus bekennen. Es gibt libertäre Parteien die den Staat stark verkleinern oder gar ganz abschaffen wollen. Die Wertvorstellung liegt darin, dass der Mensch als eigenverantwortliches Wesen frei von monopolistischen Machtstrukturen in freiwilliger Kooperation und Solidarität im Einklang mit seinen Mitmenschen leben soll - fernab jeder staatlicher Gewalt. Wie das praktisch aussehen mag, darüber kann man sich politisch streiten, aber an sich ist diese Vorstellung ja erstmal nicht Verwerfliches oder Menschenverachtendes. Es ist eine Jahrtausende alte politische Lehre und Philosophie.

Doch wie ist das juristisch zu bewerten? Mir ist sehr wohl bewusst, dass keine Organisation verschont bleibt, die zum expliziten Verstoß von geltenden Gesetzen, Gewalt oder einem gewaltsamen Umsturz staatlicher Insitutionen aufrufen.

Aber darf man Parteien verbieten die sich zum klassischen Anarchismus bekennen und den Staat damit unmissverständlich ablehnen? Ist es anarchistischen Parteien juristisch möglich, den Staat über evolutionäre Prozesse mit rechtsstaatlichen Mitteln stark zu verkleinern, z.B. durch Gesetzesaufhebungen oder nach GG Artikel 146 eine neue Verfassung zu erarbeiten, die den Weg in Richtung Anarchie geht? Darf man Organisationen verbieten, die für solch eine Lehre Werbung machen? Darf man in der BRD sich öffentlich dazu äußern, dass man das Konzept eines Staates, die Demokratie, das Grund und somit die BRD und all seine Institutionen aus tiefster Überzeugung ablehnt? Darf man dazu aufrufen es einem gleich zu tun und entsprechende anarchistische Organisationen zu unterstützen, welche die Abschaffung des Staates vorantreiben? Oder stellt sich dies alles als Straftat dar?

Politik, Recht, Anarchismus, Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungswidrig, Libertarismus

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