Unerwünschte Post mit der Aufschrift "unbekannt verzogen" an den Absender zurück?
Hallo,
mal angenommen ich würde von Jemandem Post bekommen, von dem ich keine Post erhalten möchte (und nein, es geht jetzt nicht um irgendwelche Inkassounternehmen oder so was^^). Um dieser Post zu entgehen würde ich auf den Briefumschlag "unbekannt verzogen" schreiben und ihn per gelben Kasten auf die Rückreise schicken.
... das hätte dann doch keine Auswirkungen darauf, wie mir der Rest meiner Post zugestellt werden würde, oder?
Wenn ich die Post in meiner nächsten Postfiliale als "unbekannt verzogen" gekennzeichnet abgäbe, nehme ich mal an, dass die netten Postangestellten, das in ihre Akten aufnähmen und ich gar keine Post mehr erhalten könnte. Wenn ich den Brief nun aber einfach wieder in 'nen Briefkasten würfe, gäb's dann Jemanden, der irgendwo dokumentieren würde, dass "unbekannt verzogen" draufstand, sodass auch meine, mir willkommene Post nicht mehr ankäme?
Wäre an dieser Vorgehensweise nun irgendwas illegales dran? Also, vorausgesetzt natürlich, dass die Person, die mich zu kontaktieren versucht, keinerlei Ansprüche an mich geltend machen und mich nicht rechtlich dafür belangen kann, dass ich ihre Kontaktversuche abzuwehren versuche!
Danke & Nächtliche Grüße!