Unerwünschte Post mit der Aufschrift "unbekannt verzogen" an den Absender zurück?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Streiche einfach Deine Adresse und schreib noch drauf "EMPFÄNGER UNBEKANNT" und wirf ihn wieder ein. Das hat keinerlei rechtliche Konsequenzen und Du bekommst Deine Post wie gewohnt da der Empfänger gestrichen ist...

StupidBunnySuit 
Fragesteller
 23.08.2011, 14:58

Danke für den Tip! :)

Du hastest bekanntlich gestern in diese Richtung ja bereits angefragt; http://www.gutefrage.net/frage/kann-man-unbekannt-verzogen-aufkleber-irgendwo-kaufen

Also nehmen wir nun mal an, du hast Post von jemanden erhalten, von dem du keine Post haben möchtest. Diesen in deinem Briefkasten eingewurfen brief nimmst du und kreuzt deine Anschrift durch und schreibst deutlich darauf; UNBEKANT VERZOGEN - AN ABSENDER ZURÜCK.

Die Post sendet dann diesen Brief wieder dahin zurück wo er her kam.

Deine weitere Postzustellung beeinflußt das in keinester weise.

Nun mal angenommen weiter, den brief den du nun zurück laufen ließ, kommt bei dem Absendr an, mal angenommen es handelt sich um ein Inkassoinstitut.

Die werden nun zunächst iene kostenpflichtige EMA-Auskunft einholen. Sollte sich dabei herausstellen, der ist ja überhaupt nicht umgezogen, werden die sich bei der Post beschweren warum ihr Brief nicht ordentlich zugestellt wurde.

Also wird man sehr sorgfältig dir den nächsten Brief in deinen Briefkasten einwerfen. Solltes du dann noch einmal auf den Gedanken kommen, die Masche mit Unbekannt verzogen durchzuführen, wird du Post den Absender den Hinweis geben; Annahme verweigert.

Die Idee mit dem Unbekannt verzogen lößt keine Probleme, sondern verzögert die Zustellung lediglich und erhöht letztlich kostenmäßig die Sache.

StupidBunnySuit 
Fragesteller
 23.08.2011, 14:45

lol... warum denkt immer jeder gleich es geht um Inkasso & Co. xD ...und ich beschreibe extra noch ausführlich, dass mich die Person nicht rechtlich belangen kann, ach ja...

du kannst nur die annahme verweigern, aber nicht mit "unbekannt verzogen" reagieren, das läßt die Post einfach nicht zu, weil es schlicht und ergreifend nicht stimmt.

für sowas gibt es gesetze an die sich die post halten MUSS

scallawags  23.08.2011, 02:37

Welche Gesetze sollen denn das sein? Nenne 2 oder 3. Selbstverständlich kannst du eine Zustellung mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurücksenden, das interessiert die Post nicht im Geringsten.

Gemelado  23.08.2011, 08:09
@scallawags

Ja, Zustimmung: viele machen das, wenn sie neu irgendwo eingezogen sind und noch Post z.B. für den alten Mieter kommt: sie schreiben unbekannt verzogen auf den Brief und werfen ihn in den Briefkasten. Er landet dann wieder beim Absender. Was der dann macht (siehe oben: Auskunft einholen usw.), ist dann seine Sache.

StupidBunnySuit 
Fragesteller
 23.08.2011, 15:01

Könnte man in dem Fall, dann auch "Annahme verweigert" auf den Brief schreiben und ihn dann zurückschicken oder müsste man jeden Tag den Postboten abfangen und ihm die unerwünschte Post direkt zurückgeben?

Danke für die Antwort!

wahrscheinlich nich aber ehrlich, man schmeißt dann den brief lieber weg! oder streicht seine adresse durch vollkommen und schmeisst ihn wieder ein, dann geht er zzum absender zurück ohne grund