Unerwünschte Post mit der Aufschrift "unbekannt verzogen" an den Absender zurück?
Hallo,
mal angenommen ich würde von Jemandem Post bekommen, von dem ich keine Post erhalten möchte (und nein, es geht jetzt nicht um irgendwelche Inkassounternehmen oder so was^^). Um dieser Post zu entgehen würde ich auf den Briefumschlag "unbekannt verzogen" schreiben und ihn per gelben Kasten auf die Rückreise schicken.
... das hätte dann doch keine Auswirkungen darauf, wie mir der Rest meiner Post zugestellt werden würde, oder?
Wenn ich die Post in meiner nächsten Postfiliale als "unbekannt verzogen" gekennzeichnet abgäbe, nehme ich mal an, dass die netten Postangestellten, das in ihre Akten aufnähmen und ich gar keine Post mehr erhalten könnte. Wenn ich den Brief nun aber einfach wieder in 'nen Briefkasten würfe, gäb's dann Jemanden, der irgendwo dokumentieren würde, dass "unbekannt verzogen" draufstand, sodass auch meine, mir willkommene Post nicht mehr ankäme?
Wäre an dieser Vorgehensweise nun irgendwas illegales dran? Also, vorausgesetzt natürlich, dass die Person, die mich zu kontaktieren versucht, keinerlei Ansprüche an mich geltend machen und mich nicht rechtlich dafür belangen kann, dass ich ihre Kontaktversuche abzuwehren versuche!
Danke & Nächtliche Grüße!
4 Antworten
Streiche einfach Deine Adresse und schreib noch drauf "EMPFÄNGER UNBEKANNT" und wirf ihn wieder ein. Das hat keinerlei rechtliche Konsequenzen und Du bekommst Deine Post wie gewohnt da der Empfänger gestrichen ist...
Danke für den Tip! :)
Du hastest bekanntlich gestern in diese Richtung ja bereits angefragt; http://www.gutefrage.net/frage/kann-man-unbekannt-verzogen-aufkleber-irgendwo-kaufen
Also nehmen wir nun mal an, du hast Post von jemanden erhalten, von dem du keine Post haben möchtest. Diesen in deinem Briefkasten eingewurfen brief nimmst du und kreuzt deine Anschrift durch und schreibst deutlich darauf; UNBEKANT VERZOGEN - AN ABSENDER ZURÜCK.
Die Post sendet dann diesen Brief wieder dahin zurück wo er her kam.
Deine weitere Postzustellung beeinflußt das in keinester weise.
Nun mal angenommen weiter, den brief den du nun zurück laufen ließ, kommt bei dem Absendr an, mal angenommen es handelt sich um ein Inkassoinstitut.
Die werden nun zunächst iene kostenpflichtige EMA-Auskunft einholen. Sollte sich dabei herausstellen, der ist ja überhaupt nicht umgezogen, werden die sich bei der Post beschweren warum ihr Brief nicht ordentlich zugestellt wurde.
Also wird man sehr sorgfältig dir den nächsten Brief in deinen Briefkasten einwerfen. Solltes du dann noch einmal auf den Gedanken kommen, die Masche mit Unbekannt verzogen durchzuführen, wird du Post den Absender den Hinweis geben; Annahme verweigert.
Die Idee mit dem Unbekannt verzogen lößt keine Probleme, sondern verzögert die Zustellung lediglich und erhöht letztlich kostenmäßig die Sache.
lol... warum denkt immer jeder gleich es geht um Inkasso & Co. xD ...und ich beschreibe extra noch ausführlich, dass mich die Person nicht rechtlich belangen kann, ach ja...
du kannst nur die annahme verweigern, aber nicht mit "unbekannt verzogen" reagieren, das läßt die Post einfach nicht zu, weil es schlicht und ergreifend nicht stimmt.
für sowas gibt es gesetze an die sich die post halten MUSS
Ja, Zustimmung: viele machen das, wenn sie neu irgendwo eingezogen sind und noch Post z.B. für den alten Mieter kommt: sie schreiben unbekannt verzogen auf den Brief und werfen ihn in den Briefkasten. Er landet dann wieder beim Absender. Was der dann macht (siehe oben: Auskunft einholen usw.), ist dann seine Sache.
Könnte man in dem Fall, dann auch "Annahme verweigert" auf den Brief schreiben und ihn dann zurückschicken oder müsste man jeden Tag den Postboten abfangen und ihm die unerwünschte Post direkt zurückgeben?
Danke für die Antwort!
wahrscheinlich nich aber ehrlich, man schmeißt dann den brief lieber weg! oder streicht seine adresse durch vollkommen und schmeisst ihn wieder ein, dann geht er zzum absender zurück ohne grund
Welche Gesetze sollen denn das sein? Nenne 2 oder 3. Selbstverständlich kannst du eine Zustellung mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurücksenden, das interessiert die Post nicht im Geringsten.