Notenausgleich Gymnasium 10. Klasse bei zwei 5en in Kernfächern möglich?

Hallo,

Ich bin leicht verwirrt. Laut §63a GSO kann man ja schlechte Noten aus Kernfächern nur mit Kernfächern selbst ausgleichen.

  1. Sie [Die Schülerinnen und Schüler] haben Note 1 in einem oder Note 2 in zwei Vorrückungsfächern, wobei Kernfächer nur durch Kernfächer ausgeglichen werden können, oder haben in mindestens drei Kernfächern keine schlechtere Note als 3.

Jedoch gilt für §63a GSO auch die Bedingung aus §63 Abs. 1 Satz 2:

Dies gilt für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 nur, wenn sie das Ziel der Jahrgangsstufe wegen Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern, darunter in Kernfächern keine schlechtere Note als einmal Note 5, nicht erreicht haben

Ergo kann man ja gar nicht z.B. 2 5en in Kernfächern oder eine 6 in einem Kernfach besitzen, da sonst weder Notenausgleich, noch Vorrücken auf Probe vergeben werden kann. Also sind die einzig möglichen Kombinationen entweder eine 6 in einem Nicht-Kernfach, 2 5en in Nicht-Kernfächern oder 2 5en jeweils in einem Kern- und einem Nicht-Kernfach.

Folglich kann man ja in alen drei Kombinationen jeweils das Nicht-Kernfach ausgleichen, was deutlich einfacher ist, als das Kernfach auszugleichen. Also warum gibt es diese Extraregelung, dass Kernfächer doch nur durch Kernfächern ausgeglichen werden können? Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Gymnasium, 10. Klasse, notenausgleich

Meistgelesene Fragen zum Thema Notenausgleich