Wieso stellt die Polizei/Staatsanwaltschaft Strafverfolgung aus Nicht-öffentlichen Interesse ein?

Ich habe einen Stalker und weil ich Youtuber bin habe ich ebenfalls Straftaten zB wegen Urheberrechtsverletzungen, Pornographie und Kinderpornografischen Inhalten, sowie Hassverbrechen gemäß Paragraph 192a StgB und NetzDG Volksverhetzung gegen eine Religionsgemeinschaft angezeigt. Das NetzDG kennt die örtliche Polizei Direktion gar nicht bzw. hat keinen Zugriff oder will solche Straftaten anscheinend nicht verfolgen. Gegen die anderen Fälle wird das Ermittlungsverfahren immer eingestellt weil es kein "öffentliches Interesse" sei. Dann verweist die Polizei oder Staatsanwaltschaft immer auf das Zivilrecht.

Es kann aber nicht angehen das Bürger zivilrechtlich auf die Verfolgung von Hassverbrechen und Straftaten angewiesen sind. Das sollte im interesse der Öffentlichkeit liegen. Siehe Corona Leugner, sieht man ja das sich hier viele Freiheiten rausbehmen weil sie wissen, dass sie nicht verfolgt werden. Auch bei Hass gegen Religionsgemeinschaften wie Juden oder Zeugen Jehovas ist mir dies schleierhaft. Bei meiner Anzeige wegen Verbreitung von KiPo hat die Polizei so lange gebraucht zur Recherche, dass sich Youtube schliesslich weigerte, die Daten rauszurücken. Die zuständige Kripo Beamtin für Internetkriminalität wusste nicht mal was eine IP Adresse ist.

Polizei, Politik, Recht, Blickwechsel, Philosophie und Gesellschaft, NetzDG, dommie1306

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