Gibt es Vereine, die darauf spezialisiert sind, freiwillig in der Freizeit Falschparker und generelle Ordnungswidrigkeiten beim Ordnungsamt zu melden?

Hallo,

ich bin am Überlegen, ob ich einem Verein beitreten soll oder eher selbst einen gründen soll. Da ich in meiner Freizeit als eine vorbildliche Bürgerin für Recht und Ordnung sorge und die Straßen in meiner Gegend sicherer gestalte, würde ich dies gerne ausweiten. Beispielsweise kommen leider häufiger potentielle gefahrenerzeugende Ordnungswidrigkeiten vor wie zum Beispiel: abgelaufener TÜV, Parken auf dem Fahrrad/Gehweg, Parken oder falsches Parken an einem absolutem Halte/Parkverbot, Parken an Kreuzungen, Nicht genügende Distanz zum Bordstein beim Parken beachtet oder das Verkehrsschild nicht richtig beachtet und somit die Maße nicht eingehalten etc. Darüber hinaus melde ich auch diejenigen, die behaupten, sie müssen mit ihren Hunden ohne Leine Gassi gehen oder sich auf einem Kinderspielplatz befinden. Bei einigen meiner Nachbarn wurde zum Beispiel die Hundesteuer nicht beachtet, das habe ich dann auch direkt gemeldet.

Wir haben eben in Deutschland nicht unnötigerweise Gesetze, die beachtet werden müssen, um als Präventionsmaßnahme sichere Zonen zu schaffen, die Menschenleben retten.

Ich weiß lediglich, dass es die Wegeheld App gibt, mit der man sehr einfach digital Ordnungswidrigkeiten bzgl. des Straßenverkehrs melden kann. Diese App wird auch sehr häufig von mir verwendet und ist absolut empfehlenswert.

Nun würde es mich sehr interessieren, ob es diesbezüglich bereits Vereine gibt

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Ist es Diebstahl, sich vom Sperrmüll Sachen mitzunehmen?

Bei uns findet mal wieder die Sperrmüll Abholung statt.

Einige abzuholende Gegenstände wurden schon am Vortag rausgestellt, seitdem fahren Leute im Schrittempo durch die Straßen und nehmen, teils mit Nachfragen, teils ohne Nachfragen, Sachen mit.

Der Entsorger bietet diese Abholung teils kostenlos, teils gebührenpflichtig an und verwertet viele Dinge weiter oder verkauft diese.

Metall z.B. wird weiterverkauft, guterhaltene Möbel und Antiquitäten kommen nicht in die Presse, sondern werden im hauseigenen Second Hand Laden angeboten.

Anderes wird verbrannt.

Ist es rechtens, wenn ungefragt Dinge mitgenommen werden, mit der Begründung, die Dinge werden weitergenutzt?

Oder nimmt man damit dem Entsorger, wenn er gratis abholt, die Möglichkeit, den Sperrmüll teils zu Geld zu machen?

Darf man sich am Sperrmüll am Straßenrand ungefragt bedienen oder ist das Diebstahl?

Macht es einen Unterschied, ob der Sperrmüll auf dem öffentlichen Bürgersteig oder am Rand eines Privatgrundstück steht?

Bin gespannt!

Mitnahme ist nur auf Nachfrage erlaubt 55%
Ist Diebstahl dem Entsorger gegenüber 28%
Ich nehme regelmäßig vom Sperrmüll Sachen mit 8%
Ist Diebstahl dem entsorgenden Haushalt gegenüber 5%
Mitnahme ist uneingeschränkt erlaubt 3%
Ich will nicht, dass Fremde meinen Sperrmüll mitnehmen 3%
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Freund des Sohnes wurde beim Stehlen im Geschäft erwischt - würdet Ihr den Jungen noch in Euer Haus oder Eure Wohnung lassen?

Die Situation steht oben in der Frage.

Der Junge ist 12 und ich hatte schon öfter Fragen wegen seines seltsamen und aufdringlichen Verhaltens gestellt.

Nun wurde er im Geschäft beim Klauen erwischt.

Der Junge (12) war öfter bei meinem Sohn zu Besuch und ist sehr aufdringlich und distanzlos, da er von seiner Mutter sehr wenig Aufmerksamkeit bekommt. Er hat auch eine Schulbegleitung und ist seit dem Kindergarten auffällig im Verhalten.

Wenn er hier zu Besuch war, hatte ich es schon öfter, dass er eigenmächtig vom Zimmer meines Sohnes aus(2. Etage) ins Erdgeschoss ging, durch das Wohnzimmer hindurch, um mich im Garten was zu fragen.

Er geht also durch Räume, in die er nicht eingeladen wurde und deren Tür geschlossen ist.

Ich habe seit dem Diebstahl im Geschäft kein gutes Gefühl mehr, ihn ins Haus zu lassen, das bedeutet, sie müssten woanders spielen. Vor dem Haus habe ich den Kids eine Sitzecke gebaut, aber wenn sie aufs WC müssen, lässt mein Sohn sie trotzdem rein und bei dem einen Jungen habe ich Bedenken zu wissen, dass er unten im Haus ist, wo meine Tasche mit Portemonnaie an der Flurgarderobe hängt.

Wie würdet Ihr reagieren, wenn ein Freund Eures Kindes im Geschäft gestohlen hätte?

Reinlassen oder nicht?

Seine Mutter braucht man nicht ansprechen, die hat sich noch nie gesteigert für ihre Kinder interessiert.

Reinlassen und den Jungen warnen etwas zu klauen 48%
Reinlassen ohne Bedenken 19%
Reinlassen und ständig im Auge behalten 14%
Nicht reinlassen, aber erlauben, zusammen draußen zu spielen 14%
Dem eigenen Kind den Umgang komplett verbieten 5%
Nur in den Garten lassen 0%
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Lohnt sich eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr?

Hallo zusammen,

folgende Situation:

  • 3-spurige Autobahn
  • Keine Geschwindigkeitsbegrenzung
  • Ich fahre mit meinem Auto auf der linken Fahrspur mit ca. 110 km/h
  • Ich hole auf der linken Spur allmählich zu einem Jaguar SUV auf
  • Auf der Mittelspur ein Kleinwagen
  • rechte Spur frei/leer

Der Jaguar SUV vor mir fährt plötzlich absichtlich langsamer, um mit dem Kleinwagen auf der Mittelspur auf "der selben Höhe" zu fahren bzw. in gleicher Geschwindigkeit. Es wurde mir die Durchfahrt / ein Überholen somit verwehrt.

Nach ca. 2-3 Kilometern habe ich dem vorfahrenden SUV mit einmaliger Lichthupe signalisiert, dass er mich doch bitte vorbeifahren/überholen lassen soll. Dies tat er nicht. Dann fuhr ich auf die Mittelspur rüber, hinter den Kleinwagen - da dieser kurzzeitig auf seiner Spur schneller fuhr als der SUV auf der Linken. Als der SUV-Fahrer meinen Spurwechsel bemerkte, lies er den Moter seines Autos stark "aufheulen" und holte sofort wieder zum Kleinwagen auf. Ein Überholen von rechts war mir somit auch nicht möglich (mir ist bewusst, dass ein Rechtsüberholen verboten ist und für mich kam diese Option nur in Betracht, da man mir absichtlich den Weg versperrte). Da sich auch der Kleinwagen-Mittelspur-Fahrer nicht an das Rechtsfahrgebot hielt (die rechte Spur war ja frei/unbefahren) überholte ich somit über die freie rechte Spur.

Als ich dann quasi wieder "freie Fahrt" hatte, begann der SUV-Fahrer von der linken Spur plötzlich Gas zu geben, holte zu mir auf und es kam mir wie eine "Jagt" vor - ich dachte kurzzeitig er fährt mir erst von hinten, dann von der Seite ins Auto. Ich bekam richtig Angst. Wie aus dem Nichts nahm er dann plötzlich schnell eine Ausfahrt und war weg. Ich habe, bis ich zuhause ankam, wirklich gezittert, weil ich diese Situation so beunruhigend fand.

Zur Anmerkung:

ich fuhr einen Audi A7 Sportback (Auto von meinem Freund) und weiß, dass man in Autos "dieser Art und Klasse" eher Männer, "Protzer" vermutet als eine junge Frau am Steuer. Es war zu diesem Zeitpunkt dunkel draußen. Möglicherweise wollte der SUV-Fahrer ein Duell, eine Raserei, ein Rennen etc. provozieren indem er mich nicht vorbei lies.

Ich habe keine Zeugen im Auto dabei gehabt (nur meine 1-jährige Tochter) und habe auch keine Kamera. Das Kennzeichen des SUV's habe ich mir aber merken können. Lohnt sich in diesem Fall eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr?

Ich müsste ja eigentlich selbst auch eine "Nötigung" durch die Lichthupe und das Rechtsüberholen des Kleinwagen begangen haben oder? In dieser Hinsicht würde man mich ja dann auch belangen?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten :-)

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Soll bei einem Ladendiebstahl und Anzeige Stellung genommen werden?

"Beim Ladendiebstahl gem. § 242 StGB erwischt, Anzeige, jetzt schriftliche Stellungnahme?"

"Guten Tag,

eine Person wurde beim Ladendiebstahl erwischt. Die Tat wurde wohl auf Kamera beobachtet. Person wird am Ausgang des Ladens vom Ladendetektiv angehalten und in ein Zimmer geführt, und wird gebeten die Sachen auszupacken. Die Person legt die Sachen auf den Tisch im Wert von ca. 80-90EUR. Es sind Teller, und Werkzeuge, sowie ein Taucheranzug dabei. Nun wurde Anzeige erstattet.

Im Polizeibrief wird Gelegenheit zur schriftl. Äußerung innerhalb zwei Wochen geboten.

Nun ist die Frage ob sich die Person äußern soll, da die Tat bereits zugegeben worden war, als der Ladendetektiv einen Bogen ausfüllte. Dieser wurde doch von der beschuldigten Person nicht unterschrieben.

Die Person hat aber bereits die Frist zur Stellungnahme versäumt, u.a da sie bei einem Unfall den Fuß gebrochen hatte. Die Person wurde im letzten Jahr wegen Warenkreditbetrugs beschuldigt, und eine Strafe zu 70 Tagessätzen a 10EUR erhalten, die sie bereits gezahlt hat. Ein Ladendiebstahl gab es auch bereits vor ca. 3Jahren(Warenwert 20EUR).

Die Person hatte die Gebühr in Höhe von 100EUR am Tattag beglichen.

Die Person bezieht Allg2, da krankgeschrieben.

Person ist 31J.

Soll die Person doch noch eine Stellung nahme ggf. Entschuldigsungsschreiben verfassen an den Laden oder Behörden um geringere Strafe zu bekommen? Die Person bereut die Tat. Oder soll sie sich gar nicht äußern? Wenn eine Geldstrafe verhängt wird, muss ja berücksichtigt werden dass die Person von Harz4 lebt, diese Angaben wurde aber nicht mit dem Fragebogen übermittelt. Was soll die Person am besten tun? Mit welcher Strafe kann die Person rechnen? Vielen Dank für jede Hilfe im voraus!!!

Anwalt, Anzeige, delikt, Ladendiebstahl, Strafe

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