Anwaltswechsel mit Hindernissen?

Hallo liebe Community,

ich bin / war seit Januar Mandantin bei einem Fachanwalt für Wohneigentumsrecht.
Es geht hierbei um den Kauf einer Eigentumswohnung bei dem sich rausgestellt hat, dass der angebaute Wintergarten fehlkonstruiert und verschimmelt ist. Beim Kauf selbst war das natürlich nicht ersichtlich, da der Wintergarten mit Spezialfarbe gestrichen und ein neuer Boden angebracht wurde. Als es dann kälter wurde trat Wasser durch ein undichtes Fenster und die Wand wies nach und nach erhebliche Schimmelbelastung auf…

die Wohnung zuvor vermietet war hab ich über die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres den früheren Mieter der Wohnung ausfindig gemacht. Ich tauschte mich mit diesem aus und es wurde klar dass der Schimmel schon vor dem Verkauf vorhanden war. Auch dieser Mieter befand sich im Rechtsstreit mit dem Vermieter, also meinem Verkäufer. Hier ging es um eine unberechtigte Mieterhöhung und Kaution welche nicht ausbezahlt wurde.

Ich hab sodann die ganze Angelegenheit an einen Anwalt übergeben, welcher mir von meiner Rechtsschutzversicherung empfohlen wurde… Habe diesen im Erstgespräch selbst auf einen Gutachter hingewiesen, diesen beauftragt, selbst bezahlt und alles in die Wege geleitet dass mein Anwalt eine Wertminderung geltend machen kann.
Die Wochen (7 ) gingen ins Land und obwohl alle Unterlagen vorliegen kam mein Anwalt nicht in die Gänge. Trotz mehrmaliger Aufforderung/ Nachfragen ging bis dato noch kein Forderungsschreiben an die Gegenseite raus…

sodann ist mir der Geduldsfaden gerissen und ich habe meinem Anwalt das Mandat entzogen. Es kam noch eine lange Mail von meinem Anwalt die seine deutliche Verärgerung zum Ausdruck bringt. Professionell sieht für mich anders aus…

Ich habe dann jedoch den Fehler gemacht meinem Anwalt beim schriftlichen Entzug des Mandats mitzuteilen an wen ich den Fall nun übergebe. Ich übergebe den Fall an den Anwalt des Vormieters. Ich weiß leider auch, dass beide Anwälte sich kennen.
von dem neuen Anwalt hab ich leider noch keine Rückmeldung.

wie sehr ihr die Sache mit dem Anwaltswechsel?
Könnte mir das alles zum Verhängnis werden?
bin ich zu ungeduldig?

Ich hoffe es kann jemand meiner Story folgen und hat ggf. nen Tip.

Liebe Grüße

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Anwaltskanzlei, Wohneigentumsrecht
Wird der Führerschein in Kartenform automatisch ausgestellt?

Erstmal ein paar formale Dinge vorweg:

ich bin 17 Jahre alt und mache aktuell meinen B197 Führerschein und werde diesen voraussichtlich innerhalb der kommenden Wochen abschließen. Anschließend darf ich, mit einer eingetragenen Begleitperson, Auto fahren. Zunächst werde ich eine Prüfbescheinigung aus Papier bekommen. Gemeinsam mit meinem Personalausweis ist dies dann meine Fahrerlaubnis.

Die Brisanz liegt darin, dass ich am Ende des Sommers ein Auslandsjahr machen werde und erst im Sommer 2025 zurückkomme. Mein Plan war es, dann die BE-Klasse zu machen und anschließend einen neuen Führerschein mitsamt einem aktuelleren Bild, dann in Kartenform, zu beantragen.
Nun ist es so dass man spätestens 3 Monate nach dem 18. Geburtstag, den ich übrigens im Ausland feiern werde, den Führerschein in Kartenform beantragt haben muss. Ich verstehe nicht ob nach Ablauf dieser 3 Monate der Führerschein an Gültigkeit verliert oder die Fahrerlaubnisprüfung komplett ungültig wird und man den Führerschein komplett neu machen muss.

Geplant hatte ich, dass ich aus dem Ausland wieder komme und direkt meine BE-Klasse mache. Anschließend beantrage ich einen Kartenführerschein mit beiden Klassen drauf. Sonst müsste ich ja nach bestandener BE-Klasse noch einen Kartenführerschein beantragen was sich dann auch finanziell niederschlägt. Ist das Ganze so möglich? Und kann man bei der Beantragung für einen Führerschein mit beiden Klassen auch ein neues Bild nutzen oder wird das alte übernommen. Klar ist auch dass ich den BF17 Führerschein wenn ich dann wieder da bin, und schon über 3 Monate 18 bin, nicht mehr nutzen darf.

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