Kaution und schadenssumme einbehalten?
Guten Tag,
kurz zur Geschichte: wir sind ausgezogen und dem Vermieter ist aufgefallen das ein Teil der emaille aus der Dusche abgeplatzt ist. Wir haben den Schaden daraufhin der Haftpflicht gemeldet und die hat auch an den Vermieter einen Betrag ausbezahlt. Trotzdem hat der Vermieter die Kaution einbehalten. Nachdem die Anwälte nun Wochenlang mit einander geschrieben haben, haben wir uns auf einen Vergleich geeinigt. Wir haben nun die Hälfte der Kaution zurückbekommen jedoch nicht das Geld der Versicherung. Ich habe mal gehört dass der Vermieter entweder es mit der Kaution verrechnet oder das Geld der Versicherung annimmt aber nicht beides darf. Da der Versicherungsfall für den Anwalt wieder ein neues Thema ist wollte ich hier nachfragen ob das rechtens ist wie ich es kenne oder nicht.
viele Grüße
4 Antworten
Nachdem die Anwälte nun Wochenlang mit einander geschrieben haben, haben wir uns auf einen Vergleich geeinigt. Wir haben nun die Hälfte der Kaution zurückbekommen jedoch nicht das Geld der Versicherung. Ich habe mal gehört dass der Vermieter entweder es mit der Kaution verrechnet oder das Geld der Versicherung annimmt aber nicht beides darf.
Der Vermieter darf und muss das tun, was der Vergleich besagt.
Die Einigung ist doch sicherlich unter dem Wissen über die Entschädigung erfolgt. Außerdem würdet eh nicht ihr die bekommen, sondern der Versicherer.
Diese Frage wird dir hier niemand sicher beantworten können. Denn in der juristerei ist es so dass zwei Personen mindestens drei Meinungen haben. Du kannst höchstens mal in der verbraucherberatung nachfragen, aber recht haben ist nicht automatisch Recht bekommen also kommst du an Anwalt etc nicht vorbei
Es ist ja ein Vergleich geschlossen worden. Und daran hat sich der Vermieter zu halten.