Mietkaution ( die Hälfte) bis zur Nebenkostenabrechnung einbehalten?

3 Antworten

Der Sinn an einem Inklusiv-Mietvertrag ist doch gerade, dass da keine Abrechnung gemacht wird für den Untermieter, sondern alles pauschal abgerechnet ist. Daher schlägt man einen Puffer auf die Miete auf, falls viel Verbraucht wird und es eine Nachzahlung gibt, weil das das Problem von einem als ihr Vermieter ist, nicht das des Untermieters.

Die Untermieterin hat Recht. Erwarte also demnächst eine gerichtliche Mahnung, wenn die Untermieterin sich rechtlichen Rat geholt hat. Was du mit deinem Vermieter bezüglich der Betriebskosten verenbart hast, ist für Untermietvertrag nun höchst unwichtig!

Bei einem Inclusivvertrag berechnest Du ihre Nebenkosten nicht im Nachhinein, sie hat sie pauschal bereits bezahlt. Sie hat Recht, zahle ihr umgehend ihr zustehendes Geld aus.