Kann man einen durch Zeitablauf erledigten Verwaltungsakt gem. § 48 VwVfG zurücknehmen?

2 Antworten

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Nein. Du kannst nur bestehende Verwaltungsakte aufheben.


tom25163 
Fragesteller
 12.05.2024, 20:33

Danke! Woher weißt du das?

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PlanckEinstein  12.05.2024, 23:22

Die Existenz eines Verwaltunsgaktes und die Wirksamkeit dieses sind zwei unterschiedliche Dinge (siehe BeckOK, Schoch/Schneider). § 43 Abs. 2 VwVfG regelt die Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes, nicht dessen Existenz. Meinst du, man kann draus auch schließen, dass ein durch Zeitablauf erledigter Verwaltungsakt auch seine Existenz verliert?

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lesterb42  13.05.2024, 08:47
@PlanckEinstein

Deine Frage ist etwas widersprüchlich. Gibt es nun einen Verwaltungsakt, der etwas regelt oder hat sich das was der Verwaltungsakt in der Realität eigentlich regeln sollte durch Zeitablauf erledigt?

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Nein, das ist nicht möglich.


tom25163 
Fragesteller
 12.05.2024, 20:32

Danke! Woher weißt du das?

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