Hallo, die Berufungsbegründung hätte eigentlich am 3.5. bzw. 6.5. da sein sollen?
Aber sie ist immer noch nicht da. Woran könnte das liegen? Wird vielleicht etwas überprüft?
Es geht ums Arbeitsrecht..
1 Antwort
Hallo, die Berufungsbegründung hätte eigentlich am 3.5. bzw. 6.5. da sein sollen?
Wo hätte sie sein sollen?
Aber sie ist immer noch nicht da. Woran könnte das liegen?
daran, dass der Berufungskläger sie nicht rechtzeitig weggeschickt hat
Wird vielleicht etwas überprüft?
Man kann etwas doch nur überprüfen, wenn es auch da ist.
john4711
13.05.2024, 21:14
@civa88
Am 2.5. hat er mir geantwortet und gesagt, dass die Berufung in der Woche (bid 3.5.) da sein sollte...
Die Berufung oder die Begründung? Egal – ein bisschen Zeit muss man der Geschäftsstelle schon geben. Hexen können sie auch nicht. Wenn die Frist am 3. Mai abgelaufen ist, sind seitdem – den heutigen Tag mitgerechnet – doch erst fünf Arbeitstage vergangen.
Mein Anwalt hätte die Begründung schon längst bekommen sollen, aber das hat er nicht... Ob sie beim Gericht schon vorliegt, kann ich nicht wissen..