Hallo, die Berufungsbegründung hätte eigentlich am 3.5. bzw. 6.5. da sein sollen?

1 Antwort

Hallo, die Berufungsbegründung hätte eigentlich am 3.5. bzw. 6.5. da sein sollen?

Wo hätte sie sein sollen?

Aber sie ist immer noch nicht da. Woran könnte das liegen?

daran, dass der Berufungskläger sie nicht rechtzeitig weggeschickt hat

Wird vielleicht etwas überprüft?

Man kann etwas doch nur überprüfen, wenn es auch da ist.


civa88 
Fragesteller
 13.05.2024, 20:58

Mein Anwalt hätte die Begründung schon längst bekommen sollen, aber das hat er nicht... Ob sie beim Gericht schon vorliegt, kann ich nicht wissen..

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john4711  13.05.2024, 21:00
@civa88
Mein Anwalt hätte die Begründung schon längst bekommen sollen,

Wer sagt das?

Ob sie beim Gericht schon vorliegt, kann ich nicht wissen..

Darauf kommt es aber an.

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civa88 
Fragesteller
 13.05.2024, 21:02
@john4711

Der Anwalt sagt das... Seitdem habe ich ihn auch nicht mehr gefragt, ich warte noch etwas

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civa88 
Fragesteller
 13.05.2024, 21:04
@john4711

Am 2.5. hat er mir geantwortet und gesagt, dass die Berufung in der Woche (bid 3.5.) da sein sollte... wenn er schon die Berufung bekommen hätte, hätte er mir ja gesagt.. Ich warte noch bis morgen..

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john4711  13.05.2024, 21:14
@civa88
Am 2.5. hat er mir geantwortet und gesagt, dass die Berufung in der Woche (bid 3.5.) da sein sollte...

Die Berufung oder die Begründung? Egal – ein bisschen Zeit muss man der Geschäftsstelle schon geben. Hexen können sie auch nicht. Wenn die Frist am 3. Mai abgelaufen ist, sind seitdem – den heutigen Tag mitgerechnet – doch erst fünf Arbeitstage vergangen.

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