Wenn in einem wichtigen Schreiben wie z.B. in einer Mahnung eine Zahlungsaufforderung steht , wie genau ist die zu verstehen ?
Z.B. : "Falls nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang dieses Schreibens Ihre Zahlung von X € auf das Konto der angegebenen Zahlungsstelle erfolgt , dann...."
Wenn auf dem Brief der 06.05.2024 als Datum vermerkt ist , dieser Brief aber erst am 13.05.2024 im Briefkasten war , mit welchem Datum ist dann das Wort "Zugang" gemeint ?
Der 06.05. ( Erstellung des Schreibens ) oder der 13.05. ( Erhalt des Schreibens vom Empfänger) ?