Ist diese email unhöflich?

Hallo liebe Leute....ich hoffe es geht euch allen gut. Ich habe mal eine Frage.

Ein Freund hat Probleme in der Schule. Sachverhalt erfahrt ihr aus der Email.

Findet ihr, dass er überreagiert hat bzw. Unhöflich war bzw. Ob man ihn dafür belehren kann bzw ob er dafür Ärger bekommen kann für die Mail.

Danke euch im voraus

Email an den Lehrer

Hallo Herr bla bla

Ich muss Ihnen ehrlich sagen ich fühle mich nicht fair behandelt.

Es geht um die Zeiten, die sie aufschreiben.

Ich habe einen weiten Weg und mein Zug fällt ständig aus. Ok mir wird die Zeit aufgeschrieben. 10 minuten zu spät 10 min werden aufgeschrieben. Andere wohnen in vor Ort und kommen 30 min zu spät und sagen dann noch sie standen im stau und bekommen 10 Minuten aufgeschrieben. Was ist da los??!! Und wenn ich mein recht anfordere muss ich ruhig bleiben oder werde von den Beteiligten ausgelacht. Ich soll also ruhig bleiben wenn man mich unfair behandelt?

Ich fühle mich in eine Schublade gesteckt!!!!!

Ich habe schon länger das Gefühl und ich spreche es nun aus! Ich fühle mich in eine schublade gesteckt und überhört, wenn ich etwas anspreche.

Noch dazu, als wir das Gespräch gestern hatten welche Note ich habe und sie so nebenbei die fehlzeiten Ansprachen.

Ich komme nicht weil ich gezwungen bin durch die Bahn. Ich habe keine Turniere oder stecke in einem imaginären Stau fest.

Ist es evtl. weil ich ein Mann bin? Ich muss mir wirklich die Frage stellen, da ich finde, dass hier Unterschiede gemacht werden.

Ich erwarte von einem Lehrer, dass er keine Unterschiede macht! Das ist ein Lehrer für mich!

Ich habe alle bislang Tage markiert wo die Bahn extrem Probleme gemacht hat.

Letzte mal hatten sie das Gespräch mit mir nicht unbedingt gesucht, um eine andere Situation zu besprechen. Dies habe ich auch nicht vergessen. Diesmal will ich ein konkretes Gespräch mit Ihnen spezifisch meiner Anliegen! Dies möchte ich persönlich und nicht mehr per Email!

Mfg

Lernen, Schule, Lehrer, kassenbuch
Taeglich Einahmen auf Konto einzahlen?Wasmuss auf den Verwendungszweck von der Ueberweisung der Bargeldeinnahmen vom Privatkonto auf das Geschaeftskonto stehen?

Einen schoenen guten Tag/Abend ihr lieben 🤗🙂Ich plane mich Mitte dieses Jahres als Kosmetikerin Selbstaendig zu machen ,dort werde ich viel mit Bargeld zu tun haben.Bei mir gibt es zudem die Besonderheit ,dass ich ein kostenlosses online Geschaeftskonto verwenden moechte wo es leider keine Bar Einzahlungsmoeglichkeit gibt .Ich muesste dann die Bar Einnahmen erst auf mein Privatkonto einzahlen(ich werde dafuer ein zweites Privatkonto eroeffnen, das nur fuer diesen Zweck bestimmt ist) und das Geld dann auf das Geschaeftskonto ueberweisen. Ich bin wahrscheinlich erstmal zur einfachen Kassenbuchfuehrung verpflichtet.Waere euch sehr ,sehr dankbar wenn Ihr mir bei folgenden Fragen helfen koenntet. Herzliche Gruesse an euch allen und einen schoenen Abend/Tag 😊🤗

1.Ist es zwingend erforderlich ,das ich am Ende jeden Arbeitstages alle Bar Einnahmen auf das Geschaeftskonto einzahle oder reicht es wenn ich 1x monatlich oder 1x woechentlich die Einnahmen auf das Geschaeftskonto einzahle?und muessen wirklich ALLE Bareinnahmen auf das Geschaeftskonto eingezahlt werden oder ist es rechtlich auch zulaessig,das ich nur die Ruecklagen fuer die Steuern einzahle und das restliche Geld"Bar" behalte?

2.Was muss auf den Verwendungszweck von der Ueberweisung vom Privatkonto auf das Geschaeftskonto stehen,wenn ich nur einmal im Monat oder in der Woche den Verdienst von mehreren Arbeitstagen auf das Geschaeftskonto einzahlen moechte?

Muss ich dann im Verwendungszweck zb angeben : Bar Einnahmen vom Juli? ist es wenn ich das so angebe egal ob ich wirklich jeden Tag im Juli gearbeitet habe oder bekomme ich bei so einer ungenauen Angabe Aerger?

3.Muss ich im Verwendungszweck der Ueberweisung von den Bar Geldeinnahmen vom Privatkonto zum Geschaeftskonto zudem noch die Rechnungsnummern oder Barbeleg Beleg Nummern aller Einnahmen die mit der Ueberweisungsummme zusammenhaengen im Verwendungszweck der Ueberweisung eintragen ?Oder muss ich im Verwendungszweck eine neue Belegs Nr erstellen/angeben und diese dann auch im Kassenbuch bei allen Einnahmen in der Belegspalte angeben die mit der Ueberweisungs Summe zu tun haben? (Ich bin wahrscheinlich erstmal zur einfachen Kassenbuchfuehrung verpflichtet)

Finanzen, Selbständigkeit, Wirtschaft, Recht, Buchführung, Überweisung, Geschäftskonto, kassenbuch, Privatkonto, Wirtschaft und Finanzen

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