Rückforderung Jobcenter?

Hallo,

wir haben folgenden Bürgergeld-Fall:

Vom 01.01.23 - 31.12.23 haben wir als Familie Bürgergeld bezogen. Für den Bedarfszeitraum 01.01.23 - 30.06.23 haben wir nun eine Rückzahlungs-Forderung vom Jobcenter erhalten.

Folgendes ist passiert:

Ich (Ehemann) war arbeitslos, meine Frau war schwanger und hat im Feb 23 unser zweites Kind geboren. Sie hat damals im Feb und März 23 einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (insg. ca. 4000 €) von ihrem Arbeitgeber erhalten. Dieser Zuschuss wurde vom Jobcenter zunächst nicht in unser Einkommen eingerechnet (die Bescheide waren immer als vorläufig Bewilligt angekündigt). Auch in weitere Änderungsbescheide in diesem Zeitraum wurde der Zuschuss nicht in unserem Einkommen berücksichtigt. Wir haben das Jobcenter im Mai 23 über den Zuschuss in Kenntnis gesetzt. Damals hieß es schon, dass wir dann Geld zurückzahlen müssen.

Nun sendet uns das Jobcenter nach fast einem Jahr eine Rückforderung in ähnlicher Höhe wie oben zu mit der Begründung, dass nun der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die zwei Monate mit in die abschließende Ermittlung eingeflossen ist.

Uns ist klar, dass wir sehr wahrscheinlich zu viel Geld bekommen haben. Meine Fragen sind folgende:

  1. Ist dieses Vorgehen rechtlich in Ordnung (auch vom Zeitrahmen)?
  2. Da wir nur noch sehr wenig Bürgergeld beziehen (Arbeit wurde wieder aufgenommen), was für Möglichkeiten bestehen um die Last evtl. zu schmälern
  3. Wo können wir uns beraten lassen?

Vielen Dank!

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