Jobcenter Arbeitsvermittlung nach Arbeitsunfähigkeit?

Was kommt auf einen zu , wenn vom ärztlichen Dienst eine Arbeitsunfähigkeit von einem halben Jahr festgestellt wurde und dann der Tag eintritt , wo diese Arbeitsunfähigkeit endet ?

Es erwarten mich Anrufe und Einladungen vom Jobcenter / von meinem Sachbearbeiter.

Geklärt wurde durch den ärztlichen Dienst , dass ich kaum körperliche Arbeit leisten und schon gar nicht Arbeit leisten kann , die gegen meine Erkrankungen spricht. Z.B. wäre Werkstatt aufgrund Staubbelastung / Giftstoffen bereits ausgeschlossen , zumutbar wären allerdings Bürojobs.

Ich habe überhaupt keinen Plan , was das Jobcenter mir aufzwingen wird und schon gar keinen Plan davon , was ich machen will.

Ich bin noch relativ jung und direkt arbeiten kann ich mir nicht vorstellen.

Gibt es nicht Maßnahmen , Seminare , Weiterbildungen , Fortbildungen , Kurse oder max. kleine Teilzeitjobs , die mein Sachbearbeiter mir vorschlagen könnte ?

Oder reicht es aus , sich selbst zu bewerben und auf Absagen / Zusagen zu warten ? ( Dies würde ja schon einen Teil der Mitwirkungspflicht erfüllen , somit habe ich mich doch bemüht... )

Schulabschlüsse wie den Realschulabschluss und das Fachabitur mit einer schulischen Ausbildung habe ich bereits erfolgreich abgeschlossen , jedoch konnte ich mir nie vorstellen , in diesem Bereich zu arbeiten.

Dann fing ich eine andere Ausbildung an , musste diese aber aus gesundheitlichen Gründen dringend abbrechen.

Arbeit, Schule, Job, Geld, Arbeitslosengeld, Ausbildung, Minijob, Arbeitsrecht, stellenangebote, Agentur für Arbeit, ALG I, ALG II, Arbeitsamt, arbeitslos, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsvermittlung, Bedarfsgemeinschaft, Berufsberatung, Grundsicherung, Hartz IV, Jobangebot, Jobcenter, Jobvermittlung, Praktikum, sachbearbeiter, Sozialamt, Sozialhilfe, Bürgergeld
Seid Ihr dafür oder dagegen, das Bürgergeld zu Gunsten der Umwelt so zu belassen, wie es ist?

Trotz Rekordsteuereinnahmen behaupten derzeit Politiker, der Staat hätte zu wenig Geld, darum müsste man unbedingt das Bürgergeld kürzen. Bürgergeld kostet jährlich ca. 6 Milliarden Euro. Das sind pro erwerbstätigen Deutschen (45 Millionen) ca. 130 Euro im Jahr (= 36 Cent pro Tag). Mal angenommen, man könnte die 6 Milliarden Bürgergeld durch Verschärfungen und Sanktionen auf 4 Milliarden runterdrücken, hätte somit jeder Erwerbstätige durchschnittlich ca. 40 Euro im Jahr mehr in der Tasche (= ca. 11 Cent pro Tag).

Andererseits haben Bürgergeldempfänger aufgrund ihres geringen Einkommens den ökologisch günstigsten Fußabdruck. Niemand konsumiert so wenig wie Bürgergeldempfänger. Bürgergeldempfänger besitzen die wenigsten Luxusvillen, haben weniger Autos, fliegen weniger, gehen weniger oft Shopping, etc. pp.

Wärt Ihr bereit, weiterhin die 11 Cent pro Tag in Bürgergeldempfänger zu investieren, damit die weiterhin ihren Konsum zu Gunsten der Umwelt flachhalten? Oder sollte man das Bürgergeld durch Sanktionen um sagen wir mal ein Drittel kürzen, damit Ihr 11 Cent pro Tag mehr in der Tasche habt - zu Lasten der Umwelt?

Nein, ich will diese 11 Cent haben zu Lasten der Umwelt! 83%
Bin der Umwelt zu Liebe bereit, weiterhin 11 Cent zu zahlen! 17%
Umweltschutz, Steuern, Umwelt, Geld, Arbeitslosengeld, Politik, Einkommen, arbeitslos, Bedarfsgemeinschaft, Gesellschaft, Konsum, Sozialhilfe, ressourcen, Solidarität, Bürgergeld
Jobcenter wirft fehlende Mitwirkung vor, Leistung ganz eingestellt, bitte lesen bevor geantwortet wird?

Einen wunderschönen guten Tag,

wir haben folgendes Problem:

Mein Freund ist Student, wir zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft. Er sollte einen Bafög-Antrag stellen und einen abgelehnten Bescheid vorlegen, damit weiter Leistungen erfolgen.

Wir hatten jetzt am Dienstag einen Termin beim Jobcenter, das haben wir auch nur tun können, weil ich eine SMS erhalten habe. Briefe kamen nie an. Dort wurde uns gesagt, dass mein Freund bis zum nächsten Tag einen abgelehnten Bafög Bescheid abgeben muss. Ein Brief sei schließlich rausgegangen, welcher bei uns aber nicht ankam. Wir sollen beweisen, dass der Brief nicht ankam. Ich habe sofort natürlich gesagt, dass das Jobcenter in der Beweispflicht ist, nicht wir. Was sollen wir beweisen? Den leeren Briefkasten? Naja.. jedenfalls bekamen wir wie zu erwarten keine Leistungen, Miete wurde nicht gezahlt und wärme auch nicht, da haben wir heute auch einen Anruf bekommen. Mein Freund also beim Jobcenter angerufen und Bescheid gegeben, dass wir noch keinen abgelehnten Bescheid bekommen haben, er sich telefonisch auch nochmal informiert habe und der Antrag noch dauern würde. Per Mail dürfen sie nicht herausgeben, das Jobcenter solle sich einfach bei der Bafögstelle melden. Schriftlich wurde beiden eine Schweigepflichtsentbindung via einwurfschreiben gesendet. Es liegt also vor.

Heute sagt das Jobcenter, dass sie solange nichts überweisen, bis der abgelehnte Bafög Antrag angekommen ist. (Meine Leistungen wurden im Sinne der Bedarfsgemeinschaft auch komplett gestrichen, obwohl ich noch am wenigsten dazu irgendwas kann). Es sei denen egal, sie werden da nicht anrufen, weil sie es nicht dürften. Wir sollen schriftlich vorweisen, dass der Antrag noch in Bearbeitung ist.

Und ist jetzt auch schon der erste finanzielle Schaden entstanden. Internet konnte nicht abbuchen und sofort via Zinsen 10€ mehr gefordert via 7 Tagen zu überweisen. Strom wurde telefonisch angekündigt, dass ein Schreiben herausgehen würde, dass wir sofort zu zahlen haben, weil uns sonst der Strom abgestellt wird.

Ich bin jetzt am überlegen, wie wir das Jobcenter am besten überreden beim Bafög Amt anzurufen. Ich bin sogar der Meinung, dass das sofortige Einstellen sämtlicher Leistung ohne Vorwarnung überhaupt rechtens sei.

Habt ihr Ideen?

Vielen Dank im voraus.

Ich bin enorm am verzweifeln, habe psychisch leider eh schon viel zu viel zu kämpfen und bin erst aus der Psychiatrie wieder raus und werde mit Mahnungen und Forderungen inklusive bezahlen der liegekosten konfrontiert, weil alles über mich läuft. Hilfe😭

ALG II, Bedarfsgemeinschaft, Grundsicherung, Hartz IV, Sozialhilfe, Bürgergeld

Meistgelesene Fragen zum Thema Bedarfsgemeinschaft