Arbeiten als Studentin in einer Bedarfsgemeinschaft?

2 Antworten

Wenn die Eltern ALG - 1 von der Agentur für Arbeit beziehen und zusätzlich kein Wohngeld von der Wohngeldbehörde oder Bürgergeld vom Jobcenter, spielt dein Einkommen keine Rolle.

Meinst Du aber Bürgergeld vom Jobcenter, dann dürfen Kinder unter 25 Jahren seit Juli 2023 die Schüler, Azubi oder Stundent sind bzw.einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - machen im Monat bis auf Höhe der Minijobgrenze verdienen, ohne das es auf den Bedarf des Kindes angerechnet werden würde.

Darüber hinaus gelten für höhere Erwerbseinkommen weitere Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Muss aber dennoch beim Jobcenter gemeldet und nachgewiesen werden.

Einkommen des Kindes darf nur auf dessen eigenen Bedarf angerechnet werden, nur das Kindergeld für das Kind ist da eine Ausnahme.

Wenn das Kind das Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung nur noch teilweise oder gar nicht mehr benötigen würde, würde der nicht mehr benötigte Teil des Kindergeldes wieder zum Einkommen der Eltern und entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Bedarf der restlichen BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet.

Solange Du kein Bürgergeld bekommst, ist der Freibetrag doch wurscht :D

Davon abgesehen haben Studenten unter 25 aktuell einen Grundfreibetrag von 520 € auf Erwerbseinkommen.

würde etwas bei meinen Eltern abgezogen werden wenn ich einen Minijob ausübe?

Bei den Eltern nicht, sondern bei Deinem Bürgergeld.

Dadurch würde sich der Überweisungebetrag an die Bedarfsgemeinschaft verringern.

Spielt jedoch keine Rolle, wenn Dir Bürgergeld verweigert wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.