Minijob neben Ausbildung mit Hartz4?

3 Antworten

Davon würdest Du nicht wirklich etwas haben, außer Mehrarbeit für ein wenig mehr Geld !

Bei den 412 € wird es sich ja um deine Nettovergütung handeln, wenn Du deinen Eltern davon 240 € zahlen musst.

Was hast Du denn dann für eine Bruttovergütung ?

Die muss ja bei 412 € Netto bei um die 515 € Brutto liegen !

Auf Erwerbseinkommen stehen dir Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu, dass sind vom Brutto zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Bei angenommen 515 € Brutto wären das also zunächst 100 € Grundfreibetrag und von den übersteigenden 415 € kommen 20 % Freibetrag = 83 € dazu, gesamt käme man dann auf 183 € Freibetrag.

Diese 183 € würden dann theoretisch von deinen 412 € Nettovergütung abgezogen, die verbleibenden 229 € wären dann dein voraussichtliches anrechenbares Netto, was dann zusätzlich mit deinem schon berücksichtigtem Kindergeld auf deinen Bedarf angerechnet wird.

Wenn das also mit den 515 Brutto in etwa stimmen würde, dann zahlst Du deinen Eltern schon um die 10 € zu viel, denn dein Kindergeld von 219 € haben sie zur Deckung deines Bedarfs ja auch noch zur Verfügung.

Rechnet man also zu den angenommenen um die 229 € anrechenbarem Netto noch dein Kindergeld von 219 €, dann kommt man auf etwa 448 € insgesamt.

Man müsste dann wissen was deine Eltern für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete zahlen müssen, was die Eltern für den Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen müssen, wie viele Personen inkl. dir im Haushalt wohnen, was Du an Brutto und Netto hast und was Du im Monat an notwendigen berufsbedingten Aufwendungen wie z.B. für Fahrkosten hast !

Nun, wenn wir einmal bei den ca. 448 € bleiben, dann ginge davon derzeit erst einmal dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 357 € ab, es würden dann angenommen nur noch um die 91 € für deinen KDU - Kopfanteil bleiben.

Dieser berechnet sich aus der gesamten KDU - und wird durch die Personen im Haushalt geteilt, wenn Du also angenommen alleine mit den Eltern wohnst und sie angenommen angemessene 600 € zahlen müssten, dann würde der Kopfanteil bei jeweils 200 € liegen.

Das würde dann bedeuten, die angenommenen um die 91 € würden deinen KDU - Kopfanteil nicht decken, deine Eltern würden dann angenommen für dich noch eine monatliche Aufstockung von angenommen 109 € bekommen, die hätten sie dann zusätzlich zu deinem Kindergeld von 219 € und deine gezahlten 240 €.

Sie hätten dann also angenommen zur Deckung deines Bedarfs um die 568 € im Monat zur Verfügung !

Wenn Du von deinen 412 € Netto 240 € abgibst und nur noch 172 € ( theoretisch ) für dich hast, was musst Du denn davon alles selber bestreiten ?

Nur zur eigentlichen Frage !

Mal angenommen Du hast jetzt schon ein Brutto von 500 € und würdest jetzt zusätzlich noch 450 € Brutto verdienen und auch ohne Abzug Netto aufs Konto bekommen.

Dann werden diese beiden Bruttoeinkommen addiert, man käme dann angenommen auf 950 € Brutto, dann würde dein Freibetrag auf Erwerbseinkommen neu berechnet.

Dir stünden dann bei 950 € Brutto zunächst diese 100 € Grundfreibetrag zu, es bleiben dann 850 € Brutto über diesen 100 € und darauf stünden dir dann weitere 20 % Freibetrag von 170 € zu, gesamt würde man dann auf angenommen 270 € Freibetrag kommen.

Nun würde dein Nettoeinkommen von 412 € + 450 € Brutto = Netto addiert, man käme auf angenommen 862 € und davon würde man die 270 € Freibetrag abziehen, es würden dann angenommen vorerst um die 592 € anrechenbares Netto Erwerbseinkommen bleiben.

Zu diesen angenommenen 592 € käme dein Kindergeld von 219 €, dass gesamte anrechenbare Einkommen würde dann bei um die 811 € liegen.

Wenn man nun einmal beim obigem Beispiel mit den 200 € KDU - Kopfanteil und einen 357 € Regelbedarf = gesamt 557 € Grundbedarf bleiben würde, dann blieben angenommen 254 € über deinem Grundbedarf übrig.

Somit würdest Du dann erst einmal als unter 25 jähriges Kind aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern raus sein, weil Du deinen eigenen Bedarf mit deinem anrechenbarem Einkommen selber decken könntest.

Aber nun käme dein Problem, dieser Überschuss von angenommen 254 € würde deinem Kindergeld zugerechnet, Du würdest also dann dein Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen.

Das würde dann wieder zum Einkommen von Mutter oder Vater, je nachdem wer es bekommt und das würde dann mindernd auf den Bedarf deiner Eltern angerechnet, wenn keine Freibeträge auf anderes Einkommen wie z.B. Erwerbseinkommen bei Mutter oder Vater berücksichtigt würden, dann könnten vom Kindergeld min. 30 € Versicherungspauschale abgesetzt werden, dann würden angenommen max. 189 € und keine 219 € Kindergeld auf den Bedarf der Eltern angerechnet und ihre Leistungen um diesen Betrag gekürzt.

Da max. das volle Kindergeld als Einkommen auf den Bedarf der Eltern angerechnet werden darf, würdest Du dann angenommen deine 412 € Nettovergütung + deine angenommenen 450 € Brutto = Netto haben und vorerst auf um die 862 € kommen.

Nun müsstest Du davon deinen Eltern min. erst einmal dein KDU - Kopfanteil von angenommen 200 € zahlen, dazu dann dein Kopfanteil vom Abschlag Haushaltsstrom und ggf. Internet usw. dann musst Du dich selber mit deinen Eltern auf ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung einigen, oder das ganze selber übernehmen.

Was Du dann von deinen angenommenen 862 € noch über hast, wäre dann deine, damit kannst Du machen was Du willst bzw. muss deine sonstigen Ausgaben damit bestreiten.

Text ist zwar lang, aber sollte verständlich erklärt sein !

Der Grundfreibetrag von 100 € kommt nach meinem Wissen nur einmal zur Anwendung. Der weitere Freibetrag von 20% gilt dann bis 1.000 € Bruttoverdienst.

Ich würde mutmaßen, daß Dir vom Minijobverdienst nicht allzuviel bleibt.

isomatte  05.07.2021, 12:48

Sollte man eigentlich wissen wie dann angerechnet wird !

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Es zählt das Einkommen (auch Nebenjob) aller Familienmitglieder. Du musst dann noch mehr Geld abgeben, weil die ARGE weniger ALG2 zahlt.