Hartz 4, minijob 450€ Basis, ausbildung ( Schulische Ausbildung)?

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Auf Erwerbseinkommen gelten ab Vollendung des 15 Lebensjahres die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll .

Die ersten 100 Euro vom Brutto ist der Grundfreibetrag, ab 100 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 20% und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 450 Euro Brutto würdest Du auf derzeit max. 170 Euro Freibetrag kommen.

Bekommst Du diese 450 Euro Netto ohne Abzüge auf dein Konto, dann blieben nach Abzug der 170 Euro Freibetrag max. 280 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen.

Die werden von deinem Bedarf abgezogen, bekommen deine Eltern dann nicht mehr für dich, die müsstest Du dann selber an deine Eltern zahlen.

Am Ende würdest Du dann zumindest theoretisch nur deine 170 Euro Freibetrag für dich haben, wenn Du mit deinen Eltern keine andere Vereinbarung triffst.

Ob sich das dann für dich lohnt musst Du alleine entscheiden !

isomatte  01.02.2022, 21:05

Danke dir für deinen Stern !

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Hallo,

grundsätzlich darfst du einen 450-Euro-Minijob ausüben. Jedoch solltest du hierbei beachten, dass wenn du einen 450-Euro-Minijob neben deinem Bezug einer Sozialleistungen ausübst, es eine Freigrenze gibt. Liegt dein Verdienst über der jeweiligen Freigrenze, kann es zur Kürzung deiner Leistung kommen.

Wir empfehlen dir, dich bei deinem Leistungsträger zu erkundigen, wieviel du anrechnungsfrei hinzuverdienen kannst.

Weitere Informationen findest du in unserem Blog-Beitrag: "Minijobs: So können sich Bezieher von Arbeitslosengeld etwas hinzuverdienen".

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Als ALG 2 - beziehende/r Minijobber/in hast Du einen Freibetrag von aktuell bis zu 170 € im Monat.

Bei meiner Anwort unterstelle ich, daß Du Teil der Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern bist.

isomatte  01.02.2022, 10:17

Ob in der BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern oder nicht ist hier völlig irrelevant, alleine ob FS - ler Leistungen bezieht oder nicht ist relevant und das macht der FS - ler nach eigenen Angaben.

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Also solange du vom Harz4 bist darfst du nicht mehr als 200 Euro nebenbei verdienen, Die sind da echt penibel. Wie das mit Schülern ist weiß ich nicht genau,

Und wenn du als Bedarfsgemeinschaft eingetragen bist wird der Lohn für die Miete abgezogen.

Deshalb trag dich nur Sesshaft ein aber nicht als Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern.

Wird dein Grundbedarf mit deinem Kindergeld verrechnet?

Wenn du eine Ausbildung machst und eine eigene Wohnung hast ist es was anderes, dann müssen sie dir helfen.

Sprich die Miete wird übernommen.

isomatte  31.01.2022, 21:30

Alles über 100 Euro Brutto Erwerbseinkommen wird nach Paragraf 11 b SGB - ll angerechnet, siehe meine Antwort wenn Du möchtest.

Eine Ausnahme gibt es z.B.bei einem freiwilligen Dienst, da bleiben vom sogenannten Taschengeld 250 Euro ohne Anrechnung.

Oder das Kind unter 25 geht z.B.noch zur Schule und bekommt keine Vergütung, dann darf das Kind in den Ferien pro Jahr bis zu 2400 Euro ohne Anrechnung verdienen.

Auf höheres Einkommen oder außerhalb der Ferien gilt dann wieder der Freibetrag nach Paragraf 11 b SGB - ll .

Ein Kind unter 25 wohnhaft bei den Eltern bildet automatisch mit den Eltern eine BG - wenn es seinen Bedarf nicht selber aus anrechenbarem Einkommen decken kann.

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