Wird Geld von meinen Eltern abgezogen, wenn ich Vollzeit arbeite und im Elternhaus lebe?

5 Antworten

Wenn du mehr verdienst, als "DEINEN Anteil" an der Grundsicherung, fällt dieser Anteil natürlich weg. Dann musst du das direkt an deine Eltern zahlen. Du kannst dann ja nicht dort kostenlos leben.

Rheinflip  27.09.2019, 19:42

Grundsicherung? Was?

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beangato  27.09.2019, 19:45

Sie beziehen keine Leistungen vom Amt.

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Ab dem 18. Geburtstag ist jeder bekanntlich volljährig und erwachsen. Mit anderen Worten, man ist auch genau ab dem Tag "finanziell volljährig" und in erster Linie auch finanziell für sich allein verantwortlich.

Mit Ämtern und Behörden haben Deine Eltern und auch Du nichts zu tun!

Eine evtl. weitere Unterhaltspflicht der Eltern Dir gegenüber besteht nur noch dann, wenn Du weiterhin die Schule besucht, eine Ausbildung oder ein Studium absolviert.

Da Du bisher noch zur Schule gegangen bist, haben Deine Eltern Kindergeld bezogen und würdest Du auch weiterhin in einem Ausbildungsabschnitt stehen, so gäbe es auch weiterhin bis zum Ende der Ausbildung das KG.

In Deinem geschilderten Fall bedeutet das nun genau: Du bist volljährig, arbeitest Vollzeit und verdienst Dein eigenes Geld. Deine Eltern bekommen kein KG mehr, weil Du ja in keinem Ausbildungsabschnitt bist. Du wohnst aber weiterhin bei Deinen Eltern und verursachst somit auch Kosten. Also sollte es für Dich, als nun erwachsener Mensch, mit eigenem Einkommen, auch selbstverständlich sein, dass Du Dich an diesen Kosten beteiligst.

Alternativ könnten Deine Eltern Dich sogar bitten, dass Du Dir eine eigene Bleibe suchst. Dann würdest und müsstest Du auch alles alleine bezahlen - Du bist erwachsen!

Wenn Du dann nächstes Jahr Deine Ausbildung beginnst und weiterhin noch zu Hause wohnst, so könnte eine Unterhaltspflicht der Eltern wieder aufleben. Sofern Du diesen Plan mit Deinen Eltern abgesprochen hast und Du dann eine Bedürftigkeit nachweisen kannst. Du willst ja was von Deinen Eltern - also bist Du in der Bringschuld.

Nun ist es aber auch nicht so, dass man unendlich viel Geld von den Eltern bekommen kann. Eine Ausbildungsvergütung würde auf einen evtl. Unterhaltsanspruch angerechnet. Mit Ausbildungsbeginn, können Deine Eltern dann auch wieder einen Antrag auf Kindergeld stellen. Die Zahlung von Kostgeld sollte dann für Dich aber auch weiterhin selbstverständlich bleiben.

Hier ein entsprechender Link zum Einlesen ins KG ab Volljährigkeit:

https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Nein. Du machst das normalste der Welt und gehst arbeiten, nachdem du vermutlich deine Ausbildung abgeschlossen hast.

Sie haben ja als Sozialleistungen bislang nur das Kindergeld erhalten, das jetzt natürlich wegfällt. Auch wird bei deinem Vater ein Kinderfreibetrag in der Lohnsteuer wegfallen. Das kompensiert sich aber dadurch, dass sie für deinen Lebensunterhalt jetzt nicht mehr aufkommen müssen.

Es wäre an deiner Stelle jetzt sogar angebracht, daheim ein Kostgeld für die Unterkunft und Verpflegung abzugeben. Aber das musst du mit deinen Eltern aushandeln. Es wäre doch sicherlich auch für sie schön, wenn sie jetzt ein wenig mehr Geld zur freien Verfügung hätten.

Nein. Ihr seid doch von keinem Amt abhängig. Ausziehen kannst Du trotzdem, wenn Du das willst.

Es wäre fair, wenn Du freiwillig Wirtschaftsgeld abgeben würdest.

Du musst nichts abgeben da auch keiner alg2 bekommt musst du Nichtmal dein miet anteil selber bezahlen trotzdem wäre es sinnvoll den Eltern etwas abzugeben zb Kostgeld!