Nicht toleriert als Vegetarier?

Hi, ich bin 14 und in der 9. Klasse. Ich bin Vegetarier und werde deshalb permanent belächelt und geärgert.

Ich finde es blöd. Es ist schließlich meine Entscheidung wie ich mich ernähre und ich labere andere damit ja auch nicht voll.

Ich habe meine Gründe, weshalb ich seit 9 Jahren ohne Einfluss meiner Eltern kein Fleisch mehr gegessen habe und auch nie wieder welches essen werde.

Ich behalte es für mich und störe oder nerve niemand Anderen damit.

Ich habe auch nix gegen Fleischesser oder ansatzweise irgendwie sowas.

Ich ärgere Andere auch nicht oder sage ihnen was sie zu essen haben.

Ich kann es einfach nicht nachvollziehen. Es ist meine Entscheidung. Immer wird irgendein Blödsinn über mich erzählt wie z. B. das die Vegetarier an allem Schuld sind, weil sie so viele Avocados essen (WTF?!) oder ich werde als Pflanzenfresser bezeichnet.

Ich denke es liegt auch daran, das die meisten meiner Klasse aus Kulturen bzw. Ländern kommen, wo es so etwas nicht gibt. Aber wenn sie hier in Deutschland leben, dann müssen sie es doch akzeptieren.

Ich lasse sie mit ihrer Ernährung inruhe, also sollten sie mich ja mit meiner Ernährung auch inruhe lassen?!

Eigentlich müssen sie garnichts, außer die Klappe zu halten. Mir ist es egal was sie über mich denken, sie können denken was sie wollen, sie müssen es auch nicht verstehen, aber sie sollen mich einfach damit inruhe lassen.

Wieso muss ich mich überhaupt für gute Taten rechtfertigen?

Essen, Ernährung, Mobbing, Schule, vegetarisch, Fleisch, Geld, Schüler, Intoleranz, Toleranz, vegetarische Ernährung, Ärgernis, Fleischkonsum, Mitschüler
Am Nachbarn rächen?

Hallo,erst mal,ich weiss es gibt tausend Beiträge dazu im Internet,ich finde aber nicht das richtige dazu. Ich erkläre mal die Situation:

Wir sind ins Eigenheim eingezogen und unser Vorhof verläuft am Haus unseres angebauten Nachbarn vorbei teilweise, (10 schritt?)mein kleiner 6J fährt da gern im Vorhof mit dem Bobbycar,das passiert maximal einmal die Woche da wir Eltern Vollzeit arbeiten gehen, der Nachbar schleicht sich dann immer an den kleinen ran um ihn zu mahnen dass er nicht an seinem Haus vorbei fahren soll,und behaupetet er wäre schon an seine Fassade geschrammt,was nicht sein kann weil,immer einer von uns dabei ist und wir verantwortunsvoll sind und auch niemals dulden würden dass auch nur durch Zufall irgend ein fremdes Eigentum beschädigt werden würde. Deswegen wurde unser kleiner auch von Anfang an zu Vorsicht und Respekt gegenüber Fremden und derem Eigentum erzogen, was mich daran ärgert ist a) dass es so selten vorkommt dass er ruhig ein Auge zudrücken könnte b) dass er sich an den kleinen ran schleicht statt sich an uns zu wenden,wir stehen/sitzen dann am anderen Ende des Vorhofes und er schleicht sich regelrecht ran um das kind anzusprechen weil der ja nicht kontert und der Nachbar traut sich nicht uns anzusprechen.

Er hat allgemein ein Problem,er mag auch nicht wenn hier Besuch mit einem oder mehreren Kindern ist und die rum laufen oder lachen oder schreien beim spielen.

Ich würde jetzt gerne wissen ob er überhaupt ein Recht dazu hat zu fordern dass mein kleiner nicht an seinem Haus lang fahren darf mit dem Bobby Car,weil es ist unser Vorhof aber er hat Nutzungsrecht da eben seine Haus Front mitsamt Eingangstür darin liegt.

Desweiteren suche ich möglichkeiten ihn ein bissl zu nerven ,aber legal in der Art wie ein Marder Schreck aufstellen damit ihn das Geräusch nervt.

Ah reden kann man nicht mit dem,er verachtet Frauen, mag keine Kinder und läuft bei jeder Diskussion weg.

Recht, Nachbarschaftsstreit, Ärgernis
Freundin schreibt nicht "Gute Nacht" weil sie zu faul ist und mich ärgern will?

Hi,

ich hatte meine Freundin (22), über das Wochenende jetzt allein gelassen, als Samstag, Sonntag und Montag und für sie war es jetzt zwar okay gewesen, aber ich merke es, wenn sie mir schreibt, dann braucht sie Ewigkeiten um zu antworten und ich glaube sie macht es extra. Weil sie meinte noch bei der Verabschiedung: "Oh man jetzt sehen wir uns wieder 3 Tage nicht.". Ich verstehe nicht, warum ich jedes Wochenende mit ihr verbringen soll, zumal sie eh heute den ganzen Tag zutun hat. Soll ich dann alleine in der Wohnung hocken und auf sie warten oder was?

Jedenfalls schreibt sie mir sonst immer "Gute Nacht", aber gestern, hat sie es nicht gemacht. Das hatte mich echt gewundert. Und bei meiner letzten Nachricht gestern fragte ich sie: "Du und Gute Nacht vergessen!?" und sie dann heute Morgen: "Guten Morgen! : * Ich hab schon im Bett gelegen und mich nicht mehr bis zum Handy bewegt... Kann ja mal vorkommen." Es nervt mich gerade, weil es nicht um die "Gute Nacht" geht, sondern weil ich weiß, dass sie es extra macht und mich ärgern bzw. strafen will, weil ich nicht da bin. Das Zimmer ist nicht riesig, da kann man echt nochmal aufstehen und zum Handy laufen.

Ich habe ihr jetzt geschrieben, dass wir es mit dem Schreiben auch sein lassen können, dann braucht sich keiner mehr bewegen und die Sache hat sich erledigt. Ich lass mich doch nicht für blöd verkaufen.

Wie seht ihr das?

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Wer kann als ist der Täter bei Erregung von öffentlichem Ärgernis angeklagt werden?

Hallo zusammen. Ich hätte eine juristische Frage. Bei den aktuell sehr angenehmen Temperaturen vergnügen ich mich gerne mal mit meiner Freundin im Freien. Wir sind bislang nicht erwischt worden, versuchen auch niemanden dabei zu verärgern. Natürlich habe ich mich auch über die rechtliche Grundlage bei Erregung von öffentlichen Ärgernis informiert. Ich bin mir darüber bewusst, dass ich die Erregung vorsätzlich und absichtlich begangen haben muss. Sprich, am Brandenburger Tor wäre es eine Straftat. Im Auto im Wald wird es da schon schwieriger mir Vorsatz zu unterstellen, da man sich ja einigermaßen zurück gezogen hat. Jetzt habe ich einige Beispiele gelesen die strafbar wären. Und eine Frage lässt mich nicht los. Angenommen ein Paar hat Sex auf dem Balkon oder am Fenster, meinetwegen im 2ten Stock und ein Fussgänger fühlt sich angestoßen. Oder aber jemand beobachtet aus der Ferne ein Paar beim Sex auf der Motorhaube. Wer bekommt die Klage zugestellt? Der Bewohner der Wohnung? Der Halter des Wagens? Dabei muss es sich doch nicht de facto um den Täter handeln? Oder ist der Tatbestand tatsächlich nur gültig, wenn man auf frischer Tat ertappt und gestellt wird? Wenn Personalien aufgenommen wurden? Darüber hinaus ergibt sich für mich die Frage der Beweislast? Was ist den hierfür notwendig? Die bloße Aussage einer Person? Kläger: “ ich hab das Paar beim Sex gesehen “ Er: “wir hatten keinen Sex“. Sie:“Wir hatten keinen Sex“ . Laut Aussagen steht es da doch schon 2:1. Also im Vergleich zur Beweispflicht bei anderen Straftaten fehlt mir da irgendwo die Relation. Nur weil jemand behauptet ich hätte im Supermarkt geklaut, reicht das doch auch nicht aus, sofern es davon keine Aufnahmen oder andere Beweise gibt. Würde mich freuen, wenn da jemand mal etwas Licht ins Dunkel bringen kann. Besten Dank

Sex, Recht, juristisch, Strafe, Ärgernis

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