Darf man sich nackt am Fenster stellen?

12 Antworten

Hi, wo kein Kläger, da kein Richter. Drafi Deutscher wurde deshalb mal wegen Exhibitionismus (1967) der Prozeß gemacht. Seine Karriere war damit für längere Zeit unterbrochen, dafür sorgte die Boild Zeitung. Gruß Osmond http://de.wikipedia.org/wiki/Drafi_Deutscher Zitat: im Jahr 1967 führte ein Eklat zu einem Knick in der Karriere des Sängers. Deutscher hatte von einem Balkon aus in betrunkenem Zustand auf die Straße uriniert, was von Schulkindern beobachtet wurde. Es folgte ein von der Boulevardpresse aufmerksam verfolgter Prozess und eine Verurteilung wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses.

In dem Moment, da sich jemand dadurch sexuell belästigt fühlt, kann man das durchaus anzeigen. Das daswohl auch eine massive Störung des Hausfriedens ist, kann man durchaus auf unterlassung klagen. Wenn er es trotzdem nicht macht, so ist das durchaus ein Grund für eine fristlose Kündigung!

Eigentlich darf jemand in seiner eigenen Wohnung herumlaufen, wie er will, angezogen oder nicht angezogen.

Anders ist es, wenn sich jemand an das Fenster stellt und mit bestimmten Körperteilen erotisch provoziert bzw. exhibitioniert, vor allem, wenn Kinder sich dort aufhalten.

Außenstehende können Deinen geschilderten Fall nicht eindeutig beurteilen. Deshalb ist es empfehlenswert, zur Polizei zu gehen und den Fall dort konkret zu schildern.

Mixia  13.09.2012, 11:44

Juristisch völlig korrekte Darstellung. In der eigenen Wohnung und sogar auf dem eigenen Grundstück darf jeder herumlaufen, wie er möchte, solange man ihm keinen Exhibitionismus oder andere verbotene Handlungen nachweisen kann.

Nach der Beschreibung von Hanna0905 sehe ich aber keinen Anhaltspunkt für den Verdacht einer verbotenen Handlung. Das wären z.B. obszöne Gesten verbunden mit Nacktheit. Aber bei offenem Fenster etwas (Geschirr?) zu spülen klingt sehr unverdächtig, dass Kinder dabei zusehen ändert nichts an der Sache. Wenn nicht mehr zu beobachten ist, dann würde ich der Fragestellering nicht raten, ihre Zeit und die der Polizisten zu verschwenden.

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Solange man keine sexuellen Handlungen verübt, ist Nacktheit nicht verboten, insbesonders auf seinen Privatgrundstück

Man darf alles, solange man einen anderen nicht stört.

Klar darfst du das machen