Es gibt private Transferanbieter die LPA --> PdI für 25-30 EUR anbieten.

Das klappt prima und ist kostengünstig ...

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Indirekt dinge sagen?

Hallo liebe community hab mal ne frage bin 22 und Türkin und seit Juli 2022 ausgelernte mfa , hatte meine Ausbildung in einer orthopädischen Praxis abgeschlossen wo dir Ärzte auch Türke waren also 2 , bin nach Ausbildung von da gegangen weil ich etwas gefunden hab was näher dran ist, und bei meiner alten stelle war ein angestellter orthopäde der auch türke war, es war sehr herzlich und familiär das Verhältnis dort und als ich von da gegangen bin hat mir dieses Verhältnis sehr gefehlt weil ich paar Monate vorher meine Eltern verloren hatte ich hätte aber nie gedacht das dieses Verhältnis mir fehlen wird hier wo ich jetzt bin ist das vergätnis sehr roboterhaft, hatte aber immernoch Kontakt zu einer Kollegin von dort und sie meinte das dieser angestellte türkische orthopäde sich selbstständig machen wird unr das er ständig nach mir fragt wie es mir geht hat er auch bei anderen gemacht die gegangen sind, ich hab aber privat nicht mit ihm geschrieben weil er verheiratet ist und es sich in unserer Kultur nicht gehört , hatte ihn nur gefragt ob er jemanden braucht und ihm geschrieben darauf antwortete er:

Hi filiz, bei mir ist alles gut hoffe bei dir ist auch alles okay. Mit der praxis fange ich im August an und im Moment habe ich zwei Lehrlinge aus meiner Familie ( meine schwägerin und meine nichte) und eine ausgelernte Freundin. Falls jemand absagen sollte obwohl wir die Verträge unterschrieben haben geb ich dir auf jeden Fall bescheid. Ich wünsche dir alles gute und schönes Wochenende.

Nun meine Frage dazu wie hat er es gemeint weil dachte man sagt zu leuten alles gute dir man nicht mehr sieht also nach dem Motto man sieht sich nicht mehr also wünsche ich dir alles gute , kommt dieser text euch auch so schwammig rüber nach dem Motto ich geb dir auf j3den fall bescheid also schreib du mir nicht mehr weil ich dir bescheid gebe? Und wrm hat er in klammern erklärt das wer von der Familie da ist?

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Du hast einen einzigen Satz aus rund 180 Worten und 6 Satzzeichen konstruiert.
Ihm klingeln jetzt noch die Ohren

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Natürlich wirken Bachblüten.

Für diese Bachblütenessenzen werden abgeschnittenen Pflanzenteile "in Quellwasser" eingelegt, damit sich deren "Schwingungen" (also vermutlich der "Todeskampf" der abgerissenen Blüte) auf "das Wasser übertragen" können.

Der Esoteriker hofft dabei aber vermutlich darauf, dass dem aus der Kläranlage verdunsteten, später wieder abgeregneten und in der Quelle gesammelten Wasser keine Schwingungen aus der Toilette übertragen wurden...

Bachblüten, Globuli, Heiligenbildchen und andere Amulette etc. entfalten ihre Wirkung durch den Glauben des Anwenders an deren Heilkräfte.
All diesen "magischen" (weil mit moderner Wissenschaft nicht zu erklärenden) "Heilverfahren" liegt also immer die eigene Vorstellung auf "Selbstheilung" zugrunde.
Glaubt ein Anwender an die beruhigende Wirkung von Zuckerkügelchen oder "Rescue-Tropfen", wird er sich bei deren Einnahme auch beruhigen.

Dies nennt man den Placeboeffekt.
Dieser Placeboeffekt kann auch als Übertragung funktionieren.
Wenn zum Beispiel eine Tierbesitzerin Angst davor hat, dass Ihr Tier Angst hat, oder sich unwohl fühlt, strahlt sie natürlich diese Angst selbst aus.

Tiere reagieren sehr sensibel auf die Körpersignale ihrer Menschen, und damit macht "Frauchens Unruhe" natürlich auch das Tier unruhig.

Wenn Frauchen ihr "nervöses Tier" nun mit "magischen Tropfen" füttert, wird sie - da sie ja fest an deren Wirkung glaubt - plötzlich so viel Zuversicht ausstrahlen, dass sich letztlich nicht nur Frauchen, sondern auch das Tier wieder beruhigen.
So funktioniert Imagination und Glaube.
Dass Deine Katze rollig ist (also einfach nur Lust auf Sex hat), ist ein Grundprinzip der Natur, und lässt sich sicher nicht mit Hokuspokus bekämpfen.
Könnte mit solchen Zaubermitteln auch nur ansatzweise die Fortpflanzungswünsche unterdrücken, hätte ein findiger Heilpraktiker schon lange eine "Homöopathische Kastration" vermarktet.
Spätestens nach der 2. Schwangerschaft würde dann aber auch das gutgläubigste Frauchen vom Glauben an "feinstoffliche Schwingungen" abfallen ;-)

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Bis ca. 2015 war das möglich, heute geht das nicht mehr.

Um einen Notruf (112 oder 911) über ein GSM-Handy abzusetzen, muss eine registrierte SIM-Karte eingelegt sein.

Wenn Du ein Prepaid-Handy ohne Guthaben hast, oder ohne entsprechenden Roaming-Vertrag im Ausland unterwegs bist, spielt dabei keine Rolle.
Der Notruf ist auch in diesem Fall weiterhin möglich.

Keine registrierte SIM-Karte - kein Notruf!

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Der EH-Kurs für den Führerschein gilt nach §19 der Fahrerlaubnisverordnung bundesweit.

Die Frage stellt sich aber nach deinem beabsichtigten Studiengang:
Wenn dieser Medizin, Zahnmedizin oder Pharmakologie ist, muss die Ausbildungsstelle auch beim zuständigen Landesprüfungsamt gemäß §5, ÄAppO anerkannt sein!

Also immer vor dem Kurs nachfragen (zeigen lassen!) ob eine solche Anerkennung auch wirklich vorliegt.

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Die Anerkennung bezieht sich hier auf den Kursanbieter - dieser hatte wohl wohl nur bis 12.18 seine Anerkennung Kurse anbieten zu dürfen.

Für Dich gilt:
Erste-Hilfe-Kurse sind zeitlich unbegrenzt für alle Führerscheinklassen gültig.

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Stabile Seitenlage im Bett (bei bewußtlosem Pat.) ist grundsätzlich keine gute Idee.
Der Sinn der SSL liegt vorrangig in zwei Erfordernissen:

  • Die oberen Atemwege sind durch Reklination des Kopfes und Protrusion des Unterkiefers von der Zunge befreit (freie Atemwege).
  • Mund und Nase liegen tiefer als der Magen und die Lunge (Ablauf von Erbrochenem).

Folgende Punkte sprechen gegen eine SSL auf weichem Untergrund (Matratze):

  • Hüftbereich ist der schwerste Teil des Körpers und sinkt am tiefsten ein: Kein Gefälle zwischen Magen und oberen Atemwegen.
  • Kopf sinkt in die Matratze und bildet eine Mulde: Ansammlung von CO² und/oder Erbrochenem mit anschließender Erstickung.
  • Ein normales Bett ist meist zu schmal um einen Pat. einfach umzudrehen.

Grundsätzlich sollte ein Bewußtloser immer auf dem Boden gelagert werden, denn nur hier kann beim Aussetzen der Atmung sofort mit einer effizienten HLW begonnen werden. Eine Ausnahme stellen Pflegebetten mit pneumatischer Wechseldruckmatratze dar. Diese verfügt über ein Schnellablass-Ventil, mit dem sofort ein harter Untergrund hergestellt wird.

Natürlich gilt wie immer: Lieber eine schlechte Erste Hilfe als gar keine!

Bekommt der Ersthelfer den Patienten nicht aus dem Bett (zu schwer / kein Platz etc.) ist selbstverständlich eine SSL im Bett immer besser als in Rückenlage zu ersticken. (Selbiges gilt natürlich auch für die HLW)

Weitere Infos www.notfallmedizin.de/download/hlw2010.pdf (Seite 3/4)

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Eine verkürzte Ausbildung zum Notfallsanitäter ist ausschließlich für exam. Rettungsassistenten mit entsprechender Berufserfahrung möglich.
Eine Anrechnung von Pflegeberufen ist nicht möglich.

Bild zum Beitrag

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Nein - so einfach geht das nicht.

Ein Führerschein der Klasse A beweist keine Teilnahme an einem (heute 9 Unterrichtsstunden umfassenden) Erste-Hilfe-Kurs.

Zumindest bis Oktober 2017 war für diesen auch der Nachweis einer "Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen" (LSM-Kurs , bis 2016 mit 8 US) ausreichend.
Seit 21.Oktober 2017 muss für alle Führerscheine explizit der Nachweis eines EH-Kurses (9US) erbracht werden.

Hast Du deinen A-Schein erst nach Oktober 17 beantragt, könne dies eigentlich belegen dass Du bereits einen "EH9"-Kurs nachgewiesen hast.
Ob das ein Beamter in der FS-Stelle auch nachvollziehen kann ist natürlich fraglich...

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§ 76 Abs. 11a,b, FeV

  • Erste-Hilfe-Kurs (bis 2015 mit 16 UE seither mit 9 UE) unbegrenzt gültig für alle Führerscheinklassen.
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen (bis Ende 2015 mit 8 UE) seit 21.10.2017 ungültig.

So und nicht anders!

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Nein, der gilt nicht. Weder DAN noch PADI etc. sind "anerkannte Ausbildungsstellen" nach FeV.
Für den Führerschein - und zwar für jeden - brauchst Du einen EH-Kurs mit mind. 9 Unterrichtsstunden eines nach § 68, FEV anerkannten Trägers.
Hier findest Du Anbieter in deiner Nähe: www.erste-hilfe.net

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Gültig

Vor 2016 dauerte der Erste-Hilfe-Kurs noch 16 Unterrichtsstunden. Wenn das so draufsteht - ist er nach wie vor und unbegrenzt für alle Führersheinklassen gültig.
Wenn es damals allerdings ein eintägiger (8 Unterrichtsstunden) Kurs über "lebensrettende Sofortmaßnahmen" war, ist dieser seit Oktober 2017 für gar nichts mehr gültig.

www.notfallmedizin.de/download/fev.pdf

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Kurz und knapp:

Ja das reicht. Für alle Führerscheinklassen und zeitlich unbegrenzt.

Der §19, FEV wurde hierzu schon ausreichend zitiert...

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Selbst in EU-Ländern gibt es bisher keine definierten Anerkennungsverfahren.

Ich bin selbst vor einigen Jahren nach intensiven Bemühungen gescheitert, meinen deutschen RettAss (mit 2-jähriger Ausbildung) zum österreichischen Notfallsanitäter (mit nur 780 Std.) anerkennen zu lassen. Auch mit meinem deutschen NotSan mit unterdessen 3 Jahre würde ich den nicht bekommen.

Definitiv sieht das deutsche NotSanG keinerlei Anerkennungen von anderen Qualifikationen an, selbst ein in D approbierter Arzt wird nicht anerkennt.

Die 3-jährige Ausbildung zum NotSan erfolgt nach genauen Vorgaben und an staatlich anerkannten Schulen und Lehrrettungswachen unter sehr enger Kontrolle der zuständigen Landesregierung. Eben genau diese staatliche Oberaufsicht soll die Qualität des NotSan sichern (- und scheint es bisher auch zu tun!)

Ganz im Gegensatz zu den früheren RettAss wird genau hierdurch der "Wildwuchs" verhindert, durch den Scharen von schlecht ausgebildeten Helfern noch schnell zum "ausgebildeten Profi" durchgeschubst wurden.

Fazit: Anerkennungen zum NotSan sind nicht möglich - und das ist gut so!

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Für alle Führerscheinklassen ist seit 2015 der Erste-Hilfe-Kurs erforderlich.

Dieser hat - entgegen der hier immer wieder auftauchenden Meinung - kein Ablaufdatum, gilt also für jeden Führerschein immer und ewig.

Wenn Du 2012 tatsächlich einen Erste-Hilfe-Kurs besucht hast (der ging damals über 2 komplette Tage) dann gilt der natürlich noch immer.

Hast Du damals allerdings (für die Klasse A oder B) nur einen Kurs in "lebensrettenden Sofortmaßnahmen" mit 360 Minuten Laufzeit ("8 Unterrichtsstunden") besucht, ist das nicht mehr ausreichend.

Der letzte Termin um mit dem alten LSM-Schein eonen Führerschein (Klasse A oder B) zu bekommen,  ist am 21.10.2017 abgelaufen.

http://www.notfallmedizin.de/download/übergangsrecht.pdf 

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Aber klar.
Blaulichtwasser sagen aber nur die Laien. Im Fachjargon heist das AdBlue.

Damit Rettungswagen nicht plötzlich nicht mehr durchkommen, gibt's das an jeder größeren Tankstelle.

Aber niemals direkt in die Blaulichter füllen, immer den Zusatztank des RTWs benutzen! (siehe Bilder)

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Ja die gibt´s...

Aber nicht mit SAMPLER etc. sondern mit Notizfeldern für Glasgow Coma Scale, Frequenz, Druck, SpO² etc.

Netter Gag aber nicht wirklich nötig.

Weniger nett: Kommen aus Australien und kosten incl. (billigstem) Versand knapp einen EUR - und zwar pro Stück! (und da ist noch nicht der evtl. anfallende Zoll dabei...)

Dann lieber Herkömmliche und einen Edding mitnehmen...

https://www.thereadyglove.com/

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Als Ersthelfer ist jede natürliche Person anzusehen, welche an einer Erste-Hilfe-Ausbildung teilgenommen hat.

Bis 2015 wurde in der EH-Ausbildung zwischen der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (LSM oder "kleiner EH-Kurs" und dem "großen EH-Kurs" unterschieden.

Der Erste-Hilfe-Kurs wurde 2015 von 16 auf 9 Unterrichtssstunden verkürzt, der LSM-Kurs  wurde abgeschafft.

Seit dem gibt es in der Ersten-Hilfe-Ausbildung keinen Unterschied mehr.
Jeder Teilnehmer an einem EH-Kurs ist also folglich Ersthelfer.

Lediglich die Berufsgenossenschaften kochen noch ein eigenes Süppchen und fordern einen speziellen - ebenso 9 Unterrichtsstunden umfassenden- Kurs "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder"

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Du kanst durchaus neben der Schule z.B. die Ausbildung zum Rettungssanitäter besuchen. Diese umfasst nur 520 Stunden und wird auch als Ferien- uder Wochenend- & Abendlehrgang angeboten.

Bezahlen musst Du die Ausbildung selbst (je nach Schule um die 1.000,- bis 1.500,- EUR, im Anschluß kannst Du dir dann aber auch deine Arbeitgeber aussuchen.

Im Krankentransport verdienst Du als nebenberuflicher RettSan um die 8 - 12 EUR/std.

Viele Krankentransportunternehmen bieten den TettSan auch als Quasi-Lehrvertrag an: Du verpflichtest dich auf eine gewisse Zeit und bekommst die Ausbildung und den C-Führerschein bezahlt. (Geht aber nur vollzeitlich - also nicht für Schuler)

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