Notfallsanitäter Ausbildung verkürzen?
Hallo,
Ich befinde mich aktuell in der Ausbildung zum Gesundheits und Krankenpfleger und bin im 3 Lehrjahr. Besonders interessiert mich die Notfall Medizin und meine Frage wäre kann man die Ausbildung zum GuK der Ausbildung zum Notfall Sanitäter anrechnen? Von einem Kollegen habe ich gehört das wohl über eine 1,5 Jährige Verkürzung gesprochen wird stimmt das?
LG
4 Antworten
Hi,
Besonders interessiert mich die Notfall Medizin und meine Frage wäre kann man die Ausbildung zum GuK der Ausbildung zum Notfall Sanitäter anrechnen?
Theoretisch (vgl. § 9 NotSanG) können tatsächlich Ausbildungsteile angerechnet werden - das ist allerdings ein äußert bürokratisches, langwieriges Unterfangen, dass viel "good will" der zuständigen Behörde voraussetzt und meist von bescheidenem Erfolg gekrönt ist.
Eine maßgebliche Verkürzung ist praktisch ausgeschlossen - auch, weil da viele Rettungsdienstschulen und Arbeitgeber sträuben.
Praktisches Beispiel: einem Kollegen (exam. GuK), der mit mir die NFS-Ausbildung gemacht hat, wurde lediglich das Pflegepraktikum erlassen - 80 h.
LG
Also 80 Stunden wäre mir zu wenig ich dachte der Krankenhaus Teil würde wenigstens wegfallen da wir während der ausbildung 3000 stunden im Kh sind...
Ich meine mich zu erinnern, dass du deine GuK-Ausbildung nachher anrechnen lassen kannst, wenn die Noten stimmen. Das ist aber von jeder Sanitätsschule her unterschiedlich. Frag doch mal in der Pflegeschule oder in der nächsten Sanitäts-/Rettungssanitäterschule nach, die Lehrer sollten das wissen.
Viel Erfolg und LG!
Das habe ich auch überhaupt nicht behauptet. Der TE soll sich in seiner Schule informieren. Mehr nicht.
Eine verkürzte Ausbildung zum Notfallsanitäter ist ausschließlich für exam. Rettungsassistenten mit entsprechender Berufserfahrung möglich.
Eine Anrechnung von Pflegeberufen ist nicht möglich.
Gleichwertige Ausbildungsteile anderer Ausbildungen können nach § 9 NotSanG durchaus angerechnet werden - wenn die zuständige Behörde mitspielt.
Schon, aber damit sind in den Ausführungskommentaren primär Ausbildungen im (EU-) Ausland gemeint. Mir sind Fälle von Schweizer "Diplom-Rettunssanitätern" bekannt ebenso wie Ungarischer Paramedics zur 480-Std- Aufbau (obwohl dort 4-Jährige Ausbildung!) Die Anrechnug von (deutschen) Pflegeberufen wird grundsätzlich nicht genehmigt, da vollig andere Ausbildungsstruktur und -Ziele.
Über eine Anrechnung hat gemäß dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) die zuständige Behörde auf Antrag zu entscheiden. Voraussetzung ist, dass das definierte Ausbildungsziel durch die Anrechnung nicht gefährdet wird. Welche andere medizinische Ausbildung in welchem Umfang angerechnet wird ist jedenfalls nicht pauschal geregelt, es liegt also auch im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters und die Abschlussnoten werden wohl auch einen Einfluss darauf haben.
Die Schule hat da überhaupt keinen Einfluss - über eine mögliche Verkürzung entscheidet die zuständige Behörde.