In den ICEs gibt es die sowohl in der 1. als auch in der 2. Klasse an jeder Sitzreihe (immer eine Steckdose für 2 Sitze). An den Einzelsitzen in der 1. Klasse sind ebenfalls Steckdosen angebracht.

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Je nach Zug kann auch erstmal gar nichts passieren. Alle Züge, die durch Tunnel fahren, haben eine sogenannte Notbremsüberbrückung, mit der der Lokführer eine Notbremsung aufheben bzw. verzögern kann. Hintergrund ist der, dass man einen brennenden Zug nicht im Tunnel zum Halten bringen will. Ansonsten gilt das, was die anderen schon geschrieben haben.

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Aus 30 m sofort auftauchen - was passiert?

Liebe Taucher,

ich hoffe, ihr könnt mir einige Fragen beantworten. Keine Sorge, ich will das nicht ausprobieren, sondern schreibe an einer Kurzgeschichte, die natürlich keine offensichtlichen Fehler enthalten soll.

Und zwar tauchen die Leute in dieser Geschichte, und zwar in Venedig. Ich dachte an 30 bis 35 Meter Wassertiefe.

  1. Sie fliegen nach Venedig. Ich habe schon gelesen, dass man nach dem Tauchen nicht sofort zurückfliegen darf. Aber darf man umgekehrt direkt nach einem Flug tauchen?

  2. Einer der Taucher ist noch nicht besonders erfahren. Wie viele Kurse müsste jemand heute machen, bevor man ihn in eine solche Tiefe mitnimmt? Also wie lange müsste er schon tauchen?

  3. Unter Wasser passiert ein Mordversuch. Deshalb taucht einer ohne Pressluftflasche auf und kann auch die Dekompressionszeit nicht einhalten. Aber würde er es noch aus eigener Kraft nach oben schaffen, oder würde er das Bewusstsein verlieren?

  4. Wie sieht es mit der Taucherkrankheit aus? Würde er davon schon unter Wasser etwas merken? Oder erst, wenn er an Land kommt? Sofort oder erst nach einigen Minuten? Oder kann man das nicht sagen?

  5. Ich dachte mir, dass man ihn zwar sofort in eine Dekompressionskammer bringt, er aber trotzdem zuerst Lähmungen und Sehstörungen hat. Beides soll sich innerhalb mehrerer Tage bzw. Wochen dann wieder bessern. Ist das realistisch?

Ach so, ja: Ich habe mir schon einige Videos zum Tauchen angesehen. Bei diesen Fragen bin ich mir aber nach wie vor unsicher.

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1. Ja, direkt nach einem Flug ist das noch kein Problem.

2. Bei den üblichen Verbänden benötigt man dafür in der Regel den Open Water Diver (bis 18 m), dann den Advanced Open Water Diver (bis 30 m, kann auch anders heißen) und dann meistens noch einen Tieftauchen-Spezialkurs, mit dem man auf 40m kann. Manche Verbände haben für den AOWD eine Mindestanzahl an Tauchgängen, andere nicht. Man kann es also auch schon mit 10 Tauchgängen machen.

3. Kommt drauf an, wie lange er schon unten war. Wenn die Nullzeit überschritten wurde, dann kann es schon sein, dass er bewusstlos wird.

4. Die Taucherkrankheit manifestiert sich normalerweise erst nach dem Auftauchen (weil sie ja erst auftritt, nachdem der Umgebungsdruck niedriger wurde und der Stickstoff ausperlen kann). Kann aber sofort beim Auftauchen passieren, wenn es akut wird. Andererseits gibt es auch Fälle, bei denen es erst nach einigen Stunden aufgetreten ist.

5. Ja, das ist realistisch.

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Den Geltungsbereich für das Bayernticket findest du hier: http://www.bahn.de/p/view/mdb/pv/deutschland_erleben/allgemein/tickets/2015/mdb_177012_141214_bayern-ticket_geltungsbereich.pdf
Strecken in Sachsen sind allerdings nicht dabei, daher musst du bis zum ersten bayrischen Bahnhof ein separates Ticket kaufen.

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Das kommt darauf an, was der Schaffner dir ausgestellt hat. Wenn du eine Fahrpreisnacherhebung bekommen hast, dann fallen bei Nachreichung der BahnCard 7 Euro Bearbeitungsgebühr an (ansonsten die 60 Euro oder doppelter Fahrkartenwert Strafe).

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Es gibt nicht "den Tauchschein". 

Natürlich bekommst du nach abgeschlossener Ausbildung zum Rettungstaucher eine Bescheinigung, dass du Taucher bist. Die dürfte mit Sicherheit auch die Bescheinigung beinhalten, dass du Selbstständiger Taucher nach ISO 24801-2 bzw. DIN EN 14153-2 bist. Alle Einstiegsausbildungen der Tauchorganisationen erfüllen diese Norm. Das heißt allerdings noch lange nicht, dass die Ausbildung im Ausland bei den Tauchbasen anerkannt wird. Es gibt keine Verpflichtung für eine Basis, jede Ausbildung anzuerkennen, da die Basen eigenständige Wirtschaftsunternehmen sind. Da die Ausbildung zum Rettungstaucher der Wasserwacht im Ausland sicherlich nicht bekannt sein wird, ist die Wahrscheinlichkeit recht groß, dass der Schein eben nicht anerkannt wird. 

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Bei Onlinetickets erkennt ein Schaffner nicht, ob es bspw. mehrfach ausgedruckt und von verschiedenen Personen genutzt wird, solange die Identifizierungskarten vorhanden sind (die theoretisch je nach Karte ja auch kopiert werden könnten). Allerdings hat jedes Onlineticket einen eindeutigen Barcode, welchen die Lesegeräte der Schaffner einlesen und speichern. In regelmäßigen Abständen (nach Dienstende) werden die Lesegeräte mit einer zentralen Datenbank der DB abgeglichen. Dort gibt es verschiedene Mechanismen, die dann erkennen, ob ein Ticket mehrfach genutzt wurde. Wird dies erkannt, bekommt der Ticketkäufer (der durch die Personalisierung ja bekannt ist), eine entsprechende Nachricht. Es ist auch möglich, dass das Onlinekonto gesperrt wird, sodass man darüber keine Fahrkarten mehr kaufen kann.

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Nachtzüge (zumindest wenn du CNL oder EN meinst) haben nix mit ICEs zu tun und sind eine eigene Zugklasse (haben ja auch Liege- und Schlafwagen). Nachtzüge haben den Zweck, dass man morgens zu einer normalen Zeit an seinem Zielort ankommt, und nicht mitten in der Nacht irgendwo steht. Daher fahren sie zum einen langsamer und haben zum anderen größere Rangierpuffer, weil bei Nachtzügen oftmals Züge getrennt und vereinigt werden, damit nicht soviele einzelne Züge fahren (in Mannheim ist bspw. ein größerer Rangierpunkt, in dem sich die Züge aus Zürich Richtung Amsterdam und Hamburg trennen. Bis Mannheim fahren die beiden Züge aneinandergekuppelt).

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Hast du einen reservierungspflichtigen Zug gebucht (bspw. ICE Sprinter oder Nachtzug)? Ansonsten habe ich den Text noch nie auf einem Ticket gesehen. Ein Normalpreisticket ist grundsätzlich auch ohne Reservierung gültig.

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Wenn du keine Eurostar™ carte blanche oder Business Premier Ticket hast, reicht das nicht. Mit normalen Tickets ist die Mindestcheckin-Zeit 30 Minuten vor Abfahrt, in Hauptzeiten 45 Minuten.

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Auch wenn die andere Antwort aussagt, dass es zwei verschiedene Dinge sind (was prinzipiell auch korrekt ist), wird ein Ausbildungsvertrag normalerweise auch als Ausbildungsbescheinigung anerkannt. Ich hatte meinen jedenfalls schon benutzt, um eine ermäßigte BahnCard zu kaufen.

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Du kannst auch direkt bei Apple ein refurbished Gerät kaufen. Im Onlineshop gibts dazu eine separate Rubrik (http://www.apple.com/de/shop/browse/home/specialdeals/mac).

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Du kannst für den VVS das Studiticket nehmen, das kostet pro Semester 199 Euro. Dazu gibts dann im KVV die Anschluss-Studikarte für 185 Euro pro Semester, gesamt also 384 Euro pro Semester oder 64 Euro pro Monat. Da auf den Schienenstrecken der KVV und VVS in Vaihingen/Enz direkt aneinander grenzen, kannst du damit mit RE/IRE zwischen Karlsruhe und Stuttgart pendeln (bzw. generell im gesamten KVV und VVS, da die Studitickets Netzkarten sind).

Infos zu den Tickets findest du hier:
www.vvs.de/tickets/zeitticketsverbundpaesse/studiticket-2015/
kvv.de/fahrkarten/fahrkarten-preise/studikarte.html 

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Nimm einfach deinen abgelaufenen Perso mit, auch wenn er abgelaufen ist. Ausweisen kannst du dich ja trotzdem damit (dein Bild und deine Adresse sind ja weiterhin drauf).

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Wenn du einen Sparpreis mit Zugbindung hast, musst du das Ticket umbuchen. Das kostet 17,50 Euro Gebühr. Wenn du ein Normalpreisticket oder ein sonstiges Angebot ohne Zugbindung hast, kannst du jeden anderen Zug im Geltungszeitraum nehmen (sofern das Ticket für den Zug gültig ist, mit einem Nahverkehrsticket darf man natürlich keinen ICE nehmen).

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Nach Ablauf der myBahnCard verlängert sich die BahnCard in ein reguläres BahnCard-50-Abo, wenn du keinen Ermäßigungsnachweis vorlegst. Wenn du ihn vorlegst, wird die Folgebahncard eine ermäßigte BahnCard.

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