Der Stein hat für uns Muslime keinen Nutzen.

In einem authentischen Bericht eines Propheten Gefährten sagte er sinngemäß, dass er den Stein nur geküsst hat, weil der Prophet ﷺ ihn geküsst hat. Ihm war also bewusst, dass der Stein keine besondere ,,Wirkung“ hat.

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Jeder Mensch sollte sich Gedanken machen was der Sinn des Lebens ist. Alles hat einen Ursprung. Doch was war der Anfang? Vor dem Urknall? Vor der Energie? Schnell kommt man zum logischen Entschluss, dass es etwas übernatürliches geben muss.

Und Menschen die Ihre Zeit mit unmoralischen und verwerflichen Dingen verschwenden und den Herr aller Welten ablehnen verdienen nicht das ewige Paradies.

Du würdest dich doch auch nicht von deinem Arbeitgeber erwarten, dass er dein Gehalt erhöht, wenn du Ihn beleidigst oder?

Wie kannst du dann von deinem Schöpfer erwarten, dass er nach deinem Tod dich mit dem Paradies belohnt, wenn du Ihn ignoriert hast obwohl er dich nur erschaffen hat damit du Ihn dienst?

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Da wir in keinem Land geben wo es Islamische Richter gibt können diese Personen nicht verurteilt werden.
Das was man tun kann ist, die Person auf Ihre Fehler aufmerksam machen und Ihr eventuell auch noch erklären warum dies Falsch ist.

relativ simpel.

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Im Islam gibt es kein ganz oder garnicht. Du kannst auch erstmal nur Zuhause eins tragen. Oder vielleicht nur beim normalen rausgehen. Die Absicht zählt.

Aber zum Kopftuch binden allgemein, man sollte diese Kopftücher wo es hinten wegen dem Dutt so aussieht als wäre da ein Ball drinnen meiden. Dazu gibt es nämlich ein Hādith. Deswegen einfach ein Khimar drüber. Prinzipiell besteht die Bedeckung für die Frau nicht nur aus den ,,Kopftuch“ sondern den Hijab.
Hijab bedeutet komplett islamisch bedeckt.

Also keine engen Sachen, am besten keine Hosen (für die Frau), kein Schmuck etc.

Aber ich kann es nachvollziehen, dass es am Anfang eine große Umstellung ist, deswegen versuch am besten einfach ,,weite“ Sachen zu tragen.

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Ist Masturbation Haram?

Hallo meine Geschwister des Islams,

ich habe eine Frage. Ist es Verboten zu Mastubieren. Ich habe schon vieles gelesen, aber ich die Gründe sind irgendwie niemals so ganz einleuchtend. Hier mal ein paar Beispiele was so im Internet stand.

1 Es wurde als Grund genannt, dass man sich danach selber hasst, aber das stimmt garnicht man ist doch dann erleichtert von diesem Drang befreit zu sein.

2 Es wurde gennant, dass man lieber Fasten solle wenn man nicht Heiraten kann, weil das helfen soll. Ehrlich gesagt es macht es nur schlimmer. Also es kann sein das man süchtig wird, aber nur weil 2 oder 3 Leute meinen Süchtig zu sein heißt das nicht das alle Menschen das sein müssen.

Ein Punkt noch ist das es für Männer um einiges schwieriger ist, da man ein sehr starken Trieb hat und nach nur einem Monat gegen starke Triebe kämpfen ist es sogar soweit, dass wenn man nur ausversehen eine Frau anschaut für maximal ne Millisekunde, kommt da fast ein ganzer Fluss voller Lusttropfen raus.

Diese Triebe starten immer so gegen Anfang der Pubertät und das ist auch gut, aber gut für damals. Damals war es normal mit 12 oder gar 10 zu heiraten. Heutzutage ist es schwierig überhaupt mit 19 oder 18 zu heiraten, weil es ja immernoch zu früh ist. Ich bin Männlich und 16 und es ist wirklich schon nach einem Monat schwer. Wie bitte soll jemand vom Anfang der Triebe bis zum 20-21 Lebensjahr ohne eine Befriedigung auskommen. Man wird ja noch verrückt. Ich hab jetzt seit 4 Monaten nicht Mastubiert und ich kann grade noch so die Triebe halten. Aber nicht jeder kann das es ist wirklich immens stark.

Man muss ja auch noch bedenken, dass es sogar die warscheinlichkeit für Prostatakrebs sinkt und sogar Dopamine ausstößt.

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Laut manchen Gelehrten Harām und einige sagen Makruh.

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„Wir werden ihnen Unsere Zeichen am Gesichtskreis und in ihnen selbst zeigen, bis es ihnen klar wird, dass es die Wahrheit ist. Genügt es denn nicht, dass dein Herr über alles Zeuge ist?“ (Sûra 41:53).

Wer nicht bezeugt, dass es keinen anbetungswürdigen außer Allah subhana wa ta‘la gibt und das Mohammed sein Diener und Gesandter ist.. hat außer der Hölle nichts anderes verdient.

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Hier mal ein paar Quellen für das Verbot.

Das Arabische Wort „Ma'azif" ist die Mehrzahl von„Mi'zafa" und bedeutet Musikinstrumente

(Fath Al-Bari, 55/10)

Und diese sind Instrumente, die gespielt werden (Al-Majmu', 577/11).

Al-Qurtubi, möge Allah ihm barmherzig sein, überlieferte, dass al-Ma'azif, al-Ghina bedeutet, was in seinen authentischen Werken „Musikinstrumente" bedeutet. Es wird auch gesagt: „Musiktöne." Und in den Hawashi ad-Dimyatis, möge Allah ihm barmherzig sein, steht: „Die Ma'azif, mit Trommeln und anderen, gehören zu den Instrumenten, auf die geschlagen/geklopft wird." (Fath Al-Bari, 55/10)

Verbote aus Qu‘ran und Sunna:

Allah, erhaben sei Er, sagte in Sura Luqman, Vers 6: „Unter den Menschen gibt es manchen, der zerstreuende Unterhaltung erkauft, um (die Menschen) von Allahs Weg ohne (richtiges) Wissen in die Irre zu führen."

Der Schriftgelehrte der Ummah, ibn 'Abbas, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, sagte: „Es ist der Gesang."

Mujahid, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „, mit „zerstreuend" ist die Trommel gemeint."

(Tafsir At-Tabari, 40/21)

Al-Hassan al-Basri, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Dieser Vers wurde wegen dem Gesang und den Flöten herab gesandt."

(Tafsir ibn Kathir, 451/21)

As-Sa'di, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:„Dazu gehört jede (Art der) verbotene (n) Rede, jedes unsinnige Gerede, jede Falschheit und kranke/verstörende Gerede, die zum Unglauben und zur Sünde begierig macht, und die Aussagen derer, die die Wahrheit abweisen und mit dem Falschen streiten, um damit die Wahrheit zu widerlegen und (dazu gehören auch) die üble Nachrede,Verleumdung, Lüge, Schmähung und Beleidigung und der Gesang und die Flöten der Satane. Und (dazu gehören auch) die spielerischen Geschehnisse, die weder einenNutzen in der Religion noch im Diesseits bringen."

(Tafsir As-Sa'di 150/6)

Ibn al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „,Die Erläuterung der Sahaba (Prophetengefährten) und der Tabi'in (die Befolger/Gefährten der Prophetengefährten) bzgl. der „ zerstreuenden Unterhaltung (arab.: Lahwul Hadith)", dass es der Gesang ist, reicht. Denn von ibn 'Abbas und ibn Mas'ud wurde dies authentisch überliefert.

Abuas-Sahba' sagte: „Ich frage ibn Mas'ud über Allahs, erhaben sei Er, Aussage: „Unter den Menschen gibt es manchen, der zerstreuende Unterhaltung erkauft."

Daraufhin antwortete er: „Bei Allah, bei Dem es keinen anbetungswürdigen, außer Ihn gibt! Es ist der Gesang!" Er wiederholte dies dreimal."

Von ibn 'Umar, möge Allah ihnen barmherzig sein, wurde auch authentisch überliefert, dass damit der Gesang gemeint ist. Und es gibt keinen Widerspruch zwischen der Erläuterung der „zerstreuenden Unterhaltung", dass damit der Gesang gemeint ist, und zwischen der Erläuterung, dass damit die Berichte/Geschichten der Nicht-Araber, ihrer Könige und den Königen des byzantinischen Reiches etc. gemeint sind, wovon an-Nadir ibn al-Harith den Bewohnern Mekkas erzählte und sie dadurch vom Koran ablenkte/beschäftigte. Und beides ist zerstreuende Unterhaltung.

All dies kommt nur von dem, dessen Unglaube am gewaltigsten ist. Und wenn einiges davon durch die Sänger und Zuhörer kommt, so haben sie einen Anteil und Los an diesem Tadel."

(lghathatul Lahfan, 258/1-259)

Allah, erhaben sei Er, sagte: „Und errege, wen von ihnen du (erregen) kannst, mit deiner Stimme."

[Al-Isra 17:64]

Von Mujahid, möge Allah ihm barmherzig sein, wurde überliefert, dass er sagte: „Lasse von ihnen herab steigen, wen du willst." Er sagte: „Und seine Stimme ist der Gesang und die Falschheit."

Ibn al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Dieser Zusatz ist ein spezifizierter Zusatz, so wie der Zusatz der Reiterei und des Fußvolkes genauso dazu gehören. So ist jeder, der etwas anderes als über die Gehorsamkeit Allahs spricht, oder Töne mit einem Rohr (Blasrohr), einer Flöte, einem verbotenen Daff (arabisches Instrument) oder einer Trommel macht, so ist (all dies) die Stimme/der Ton Satans. Und jeder, der sich zur Zuwiderhandlung Allahs mit seinen Füßen beeilt, der) gehört zu seinem Fußvolk. Und jeder, der zu Seiner Zuwiderhandlung reitet, der gehört zu seiner Reiterei."

Genauso sagten es einige der Altvorderen, so wie es ibn Abi Hatim über ibn 'Abbas überlieferte: „Mit Fußvolk ist jeder Fuß gemeint, der in der Zuwiderhandlung Allahs läuft."

(lghathatul Lahfan)

Allah, erhaben sei Er, sagte auch: „Wundert ihr euch denn über diese Aussage * und lacht ihr, und weint ihr nicht, * und seid ihr noch belustigt?"

[An-Najm 53:59-61]

"Ikrimah, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:„Von ibn 'Abbas wurde überliefert, dass mit der Belustigung (Sumuud, Verbalsubstantiv von Samidun, wie im Vers auf Arabisch erwähnt), im Himyar-Dialekt, der Gesang gemeint ist."

Es wird gesagt (auf Arabisch): „Ismidi lana", was „Sing für uns" bedeutet.

Er, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte auch: „Sie pflegten, wenn sie den Koran hören, zu singen. Daraufhin ist dieser Vers herab gesandt worden."

Ibn Kathir, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:

„Seine, erhaben sei Er, Aussage: „,und seid ihr noch belustigt?" Sufyan ath-Thauri überlieferte von seinem Vater, der von ibn 'Abbas überlieferte, dass er sagte: „(Damit ist gemeint) Der Gesang. Es ist Yamanisch (ein Dialekt) und „Ismid lana", bedeutet: „Sing für uns!"" Genauso sagte es "Ikrimah."

(Tafsir Ibn Kathir)

Von Abu Umamah, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Verkauft keine Sängerinnen, kauft sie nicht und lehrt sie nicht! Und es gibt nichts Gutes in einem Geschäft mit ihnen und der Preis von ihnen ist verboten, Aufgrund, wie diesem, wurde dieser Vers herab gesandt: „Unter den Menschen gibt es manchen, der zerstreuende Unterhaltung erkauft, um (die Menschen) von Allahs Weg [...] in die Irre zu führen." (Hasan)

Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Es wird unter meiner Ummah (islamische Nation) Gemeinde) Völker geben, die die Unzucht, die Seide, das Berauschende und Musikinstrumente als erlaubt sehen … (Überliefert von al-Bukhari als Mu'allaq, Nr. 5590. Von at-Tabarani und al-Baihaqi als Mausul eingestuft. Siehe: „, As-Silsilah As-Sahihah" von Al-Albani, 91)

Ibn al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Das ist ein authentischer Hadith, den Al-Bukhari in seinem Sahih-Werk als Argument dafür überlieferte, und er stufte ihn als völlig sicheren Mu'allaq ein. So sagte er: „Kapitel: Was über den steht, der das Berauschende als Erlaubt sieht und ihn anders nennt (o, nicht bei seinem Namen nennt)." In diesem Hadith ist ein Beweis, dass Musik- und Trommelinstrumente aus zwei Gesichtspunkten verboten sind:

1. Die Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm: „ ….. die als erlaubt sehen." Dies zeigt klar und deutlich, dass die erwähnten Dinge, darunter auch die Musikinstrumente, in der islamischen Gesetzgebung verboten sind. Und dieses Volk sieht es als erlaubt,

2. Das Verbinden der Musikinstrumente mit dem, dessen Verbot entschieden ist, wie die Unzucht und das Berauschende, und wenn diese (die Musikinstrumente) nicht verboten wären, dann hätte er sie mit ihnen nicht verbunden."

(As-Silsilah as-Sahih von al-Albani, 140/1-141 leicht abgekürzt)

Schaikh al-Islam, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Dieser Hadith beweist, dass Musikinstrumente (arab.: Ma'azif) verboten sind. Und „,Ma'azif" bedeutet bei den

Linguisten: Musikinstrumente. Und dies ist ein Begriff, der all diese Instrumente beinhaltet."

(Al-Majmu', 535/11)

Ibn al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte auch: „In diesem Kapitel wurde (dies) von Sahl ibn Sa'd as-Sa'idi, ,Imran ibn Husain, Abdullah ibn 'Amr, 'Abdullah ibn‘Abbas, Abu Hurairah, Abu Umamah al-Bahili, 'Aischa,Mutter der Gläubigen, 'Ali ibn Abi Talib, Anas ibn Malik, Abdurrahman ibn Sabit und al-Ghazi ibn Rabi'ah überliefert."

Dann erwähnte er es in „Ighathatul Lahfan" und es beweist, dass sie (die Musikinstrumente) verboten sind.

Von Nafi', möge Allah mit ihm zufrieden sein, wurdeüberliefert, dass er sagte: „Ibn 'Umar hörte eine Flöte, daraufhin steckte er seine Finger in seine Ohren und blieb vom Weg fern. Und er sagte mir: „,O Nafi', hast du etwas gehört?" Ich sagte: „Nein!" Dann entfernte er seine Finger von seinen Ohren und sagte: „Ich war mit dem Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, daraufhin hörte etwas ähnliches und tat das dasselbe."

(Sahih Abi Dawud)

Al-Qasim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:„Der Gesang gehört zur Falschheit."

Al-Hassan, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Wenn es im Gastmahl (Walimah) Musik gibt, soll man die Einladung nicht annehmen."

(Al-Jami' Lil Qayrawani, S, 262-263)

Schaikh al-Islam ibn Taimia, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Die Ansicht der vier Imame ist, dass alle Musikinstrumente verboten sind. Im Sahih-Werk von al-Bukhari u,a, ist bestätigt, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, berichtete, dass es von seiner Nation/Gemeinde welche geben wird, die die Unzucht, die Seide, das Berauschende und die Musikinstrumente als erlaubt sehen werden, Und er erwähnte, dass sie in Affen und Schweine verwandelt werden, Und keiner der Befolger der Imame hat etwas Widersprüchliches über Musikinstrumente erwähnt."

(Al-Majmu', 576/11)

Al-Albani, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „, Die vier Rechtschulen sind sich darüber einig, dass alleMusikinstrumente verboten sind,"

(As-Sahiha, 145/1)

Ibn al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Die Rechtschule von Abu Hanifa gehört, darauf bezogen, zu den härtesten Rechtschulen. Und seine Meinung, diesbezüglich, gehört zu den härtesten Meinungen. Seine Gefährten haben bereits erklärt, dass alle (Musikinstrumente, wie die Flöte und der Daff, verboten seien. Sogar das Schlagen mit einem Stock. Und sie erklärten, dass es eine Sünde sei, die den Frevel (Fisq) impliziere (die impliziere, dass der Täter ein Frevler sei) und wodurch die Zeugenaussage abgewiesen wird. Sie gingen noch weiter, indem sie sagten, dass das Hören Frevel, und das Genießen davon Kufr (eine Tat des Unglaubens) sei. Das ist ihr Wortlaut.

Imam Malik, möge Allah ihm barmherzig sein, wurde über das Spielen von Trommel und Flöte gefragt, welches man plötzlich hört und dadurch einen Genuss, während man auf dem Weg oder einer Sitzung ist, verspürt. Er antwortete:

„Man soll aufstehen (und gehen), wenn man es genießt, außer wenn man aufgrund eines Anliegens sitzt, oder nicht aufstehen kann. Wenn man aber auf dem Weg ist, soll man umkehren oder weiter gehen."

(AI-Jami' Lil Qayrawani, 262)

Er, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte auch:„Dies machen bei uns nur die Frevler."

(Tafsir at-Tabari, 55/14)

Ibn"Abdil Barr, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Zu den Dingen, die einem Profit bringen, bei denen man sich über ihren Verbot einig ist, gehören der Wucher, die/ Brautgaben an Prostituierten, das unrechtmäßig Erworbene, das Bestechen und das Bezahlen für eine Wehklage (eines Toten), den Gesang, die Wahrsagerei, die Behauptung das Verborgene zu kennen, die Astrologie, das Flötenspielen und jedes falsche Spiel."

Ibn al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte, indem er die Rechtschule von Imam asch-Schafi'i, möge Allah ihm barmherzig sein, (diesbezüglich) darlegte:

„,Seine Gefährten, die seine Rechtschule kannten, erklärten, dass es verboten sei und verurteilten die, aufdie zurückgeführt wird, dass sie es erlauben."

(lghathatul Lahfan, 425/1)

Der Autor von „,Kifayah Al-Akhbar", der zu den Schafi'iten gehörte, zählte die Musikinstrumente, von Flöten usW., zu den verwerflichen Dingen, und der, der anwesend (beim Musikspielen) ist, muss es verurteilen. Er sagte: „,Die Verurteilung entfällt nicht mit der Anwesenheit von schlechten Rechtsgelehrten (Fuqaha), denn diese bringen der islamischen Gesetzgebung Verderben, und auch nicht (mit der Anwesenheit) der dreckigen Fakire (Er meint die Sufis, denn diese bezeichnen sich selbst als Fakire), dennsie sind Unwissende und folgen jedem, der irgendeinen Ton von sich gibt. Sie richten sich nicht nach dem Licht des Wissens und gehen mit jedem Wind."

(Kifayah Al-Akhbar, 128/2)

Ibn al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Was die Rechtschule von Imam Ahmad angeht, so sagte sein Sohn Abdullah: „Ich fragte meinen Vater über den Gesang, woraufhin er antwortete: „Der Gesang lässt die Heuchelei im Herzen wachsen. Mir gefällt es nicht." Dann erwähnte er die Aussage Maliks: „Dies machen bei uns nur die Frevler."

(ighathatul Lahfan)

In Qudama, der Forscher der hanbalitischen Rechtschule, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „,Die Musikinstrumente sind in drei Arten eingeteilt, In Verboten: Und diese sind alle Arten von Sehnen, Saiten, Flöten, und die Laute, das Tanbur, der Rebab (arab.Streichinstrument) u.Ä. Wer diesen immer zuhört, dessen Zeugenaussage wird abgewiesen."

(Al-Mughni, 173,10)

At-Tabari, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:„, Die Gelehrten der groBen Städte/Regionen sind sich über die „Karaha" (hier gemeint Verbot, Erklärung folgt) des Gesangs einig, und dass es unterbunden werden muss. Und nur Ibrahim ibn Sa'd und "Ubaidullah al-' Anbari entfernten sich von der (großen) Gruppe. Doch der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:

„Halte dich an die große Mehrheit." Und wer sich von der Gruppe entfernt, stirbt den Tot, wie den, aus der vorislamischen Zeit (Jahiliyah)."

(Tafsir Al-Qurtubi, 56/14)

Der Begriff „Karaha" wurde in den ersten Epochen mit der Bedeutung des Verbots (Hurma) angewendet, dann (jedoch) dominierte ihn die Bedeutung, dass es verpönt ist. Jedoch wird er (der Begriff) (hier) als Verbot verstanden, aufgrund der Aussage, dass es (der Gesang)„unterbunden" werden soll. Da man keine Sache unterbinden kann, die nicht verboten ist, und aufgrund der zwei erwähnten Hadithe, in denen der strenge Tadel vorzufinden ist. Und es ist al-Qurtubi, der diesen Bericht überlieferte und er ist derjenige, der danach sagte: „Abul Faraj und al-Qaffaal, von unseren Gefährten, sagten: „,Die Zeugenaussage des Sängers und des Tänzers werdennicht angenommen." Ich (Al-Qurtubi) sage: „Und wenn bestätigt ist, dass diese Sache nicht erlaubt ist, dann ist es auch nicht erlaubt dafür zu bezahlen."

Schaikh al-Fauzan:

„,Das, was Ibrahim ibn Sa'd und *Ubaidullah al-' Anbari von der Musik erlaubten, war nicht wie die heute, bekannte) Musik, denn diese zwei erwähnten Personen würden /niemals solchen Gesang, der das Ausmaß des Niedergangs und der Verworfenheit ist, erlauben."

(Al-l'lam)

Ibn Taimia, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Es ist nicht erlaubt Musikinstrumente herzustellen."

(Al-Majmu', 140/22)

Er, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte auch:„Es ist, nach den meisten Rechtsgelehrten, erlaubt Musikinstrumente, wie den Tanbur, zu zerstören. Und dies ist die Meinung von Malik und die bekanntereÜberlieferung bei Ahmad."

(Al-Majmu', 113/28)

Hiermit belasse ich es mal. Es gibt noch unzählige weitere Quellen bzw. Beweise.

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Ich kenne extrem viele Christen die ungeimpft sind😱😱😱😱😱

WIESO SIND CHRISTEN SO?😱😱😱😱😱😠😠😠😠😠😠

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(Hab viele Quellen weggelassen, da es sonst zu lang wird)

„Und kommt der Unzucht nicht nahe; seht, das ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg.“ (Qur’an 17/32)

„Peitscht die Unzüchtige und den Unzüchtigen gegebenenfalls jeweils mit hundert Peitschenhieben aus; und lasset euch angesichts dieser Vorschrift Allahs nicht von Mitleid mit den beiden ergreifen, wenn ihr an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Und eine Anzahl der Gläubigen soll ihrer Pein beiwohnen.“ (Qur’an 24/2)

Begriffsbestimmung:

a. Unzucht (arab. zina) ist aus islamischer Sicht eine der größten Sünden;35 dementsprechend hart ist die dafür vorgesehene Strafe. In folgendem Qur’an-Vers wird Unzucht in einer Reihe mit Götzendienst und Mord genannt:

„Und die, welche keinen anderen Gott außer Allah anrufen und niemanden töten, dessen Leben Allah unverletzlich gemacht hat - es sei denn, (sie töten) dem Recht nach -, und keine Unzucht begehen: und wer das aber tut, der soll dafür zu büßen haben.“ (Qur’an 25/68)

b. Unzucht ist illegitimer Geschlechtsverkehr, der mit einem Partner vollzogen wird, zu dem keine eheliche Beziehung besteht.36 Damit man von (mit Grenzstrafe bedrohter) strafbarer Unzucht sprechen kann, muss zumindest die Eichel des männlichen Gliedes gänzlich in die Scheide der Frau eingedrungen sein;37 eines Samenergusses bedarf es allerdings nicht.38

c. Beischlafähnliche Handlungen unverheirateter Personen, Zärtlichkeiten oder Küsse ziehen keine hadd-Strafe wegen Unzucht (zina) nach sich; dürfen aber (vom Regenten) mit einer ta’zir-Strafe belegt werden.39

Anwendungsbereich:

a. Bei den Unzuchttreibenden wird zwischen solchen unterschieden, die verheiratet sind und die Ehe bereits vollzogen haben (arab. muhsan محصن) und solchen, die unverheiratet sind (arab. ghair muhsan), weiters zwischen solchen, die zwar nicht momentan, aber irgendwann verheiratet gewesen waren (arab. thaijjib) und in dieser gültigen Ehe bereits Geschlechtsverkehr gehabt haben und solchen, die niemals verheiratet gewesen waren (arab. bikr).40 Verheiratete Personen und solche Personen, die zwar momentan nicht verheiratet sind, aber verheiratet gewesen waren und bereits Geschlechtsverkehr während der aufrechten Ehe gehabt haben, werden beim Delikt der Unzucht strafrechtlich gleich behandelt.41 Bei niemals verheiratet gewesenen Personen spielt es eine Rolle, ob es sich um einen Mann oder um eine Frau handelt, weil der Mann nach Ansicht der Mehrheit der Gelehrten eine weitergehende Zusatzstrafe erhält.

b. Weiters unterscheiden einzelne Gelehrte zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen, weil sie meinen, dass die im islamischen Strafrecht normierte Strafe für Unzucht für Nichtmuslime nicht verpflichtend vorgesehen sei. Es heißt zum einen, dass die Strafe für Unzucht eine Art (besonderen) Ehrenschutz impliziere, der außerhalb des Islams in dieser Form nicht gegeben sei.42 Zumeist wird aber bei der leichteren Form der Bestrafung (Auspeitschung) kein Unterschied gemacht, während insb. Imam Abu Hanifa (der Begründer der hanafitischen Rechtsschule) die Steinigung als härteste Form der Bestrafung bei Nichtmuslimen ablehnt, weil er den Islam zur Bedingung für den muhsan-Status macht.43

In diesem Zusammenhang ist auf folgenden Hadith (d.h. Überlieferung) hinzuweisen: Abdullah Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: „Ein Jude und eine Jüdin wurden zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, gebracht, die miteinander Unzucht begangen hatten. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, begab sich zu den Juden und sagte zu ihnen: ‚Was findet ihr in der Thora über diejenigen, die Unzucht begingen?’ Die Juden sagten: ‚Wir schwärzen ihre Gesichter und lassen sie auf einem Reittier mit entgegengesetzten Gesichtern sitzen und herumgehen.’ Darauf sagte er: ‚Wenn ihr die Wahrheit sagt, dann bringt die Thora!’ Sie brachten dann die Thora und lasen sie vor. Einer von ihnen legte seine Hand auf den Vers über die Steinigung. Er fing an zu lesen und las nur, was davor und was danach stand. Da sagte `Abdullah Ibn Salaam, der mit dem Gesandten Allahs war: ‚Befiehl ihm, seine Hand abzuheben!’ Als er sie wegnahm, wurde es deutlich, dass der Vers über die Steinigung unter seiner Hand war. Darauf veranlasste der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, ihre Abführung und die beiden wurden gesteinigt. Ich (`Abdullah Ibn `Umar) war einer von denen, die sie gesteinigt haben. Ich sah dann, wie sich der Jude auf sie bückte, um sie vor den Steinen zu schützen.“44

Im Quran heißt es:

„[...] Wenn sie nun zu dir kommen, so richte zwischen ihnen oder wende dich von ihnen ab. Und wenn du dich von ihnen abwendest, so können sie dir keinerlei Schaden zufügen; richtest du aber, so richte zwischen ihnen in Gerechtigkeit. Wahrlich, Allah liebt die Gerechten. Wie aber wollen sie dich zum Richter berufen, während sie doch die Thora in ihrem Besitz haben, worin Allahs Richtspruch ist? Hierauf, und trotz alledem, kehren sie (Ihm) den Rücken; und sie sind nicht als Gläubige zu bezeichnen.“ (Qur’an )5/42/43

c. Gesondert behandelt wird von islamischen Rechtsgelehrten der homosexuelle Geschlechtsverkehr, der Geschlechtsverkehr mit Tieren und als Spezialfall der Unzicht: Inzest.

Tatfolgen:

a. Die Strafe für Unzucht beträgt 100 Peitschenhiebe für eine Person, die noch nie verheiratet gewesen ist.45 Im Qur’an (24/2) heißt es nämlich: „Peitscht die Unzüchtige und den Unzüchtigen jeweils mit 100 Peitschenhieben aus...“ Es gibt kein Delikt, das mit einer höheren Anzahl an Peitschenhieben bestraft werden soll; ’Oudah verweist hierbeit darauf, dass der Unzüchtige bei seiner Tat eine besondere körperliche Befriedigung erlangt, die er bei keinem anderen Delikt erlangt, weswegen das körperliche Unbehagen, das dem Täter zugefügt werden soll, entsprechend höher sei, als bei anderen Delikten.46

Die Mehrheit der Gelehrten sieht noch eine „Verbannung“47 von einem Jahr vor.48 Einige lehnen dies ab, insb. weil sie ihrer Methodenlehre gemäß eine Einschränkung allgemein gehaltener Qur’an-Verse nur durch mutawatir (vielfach überlieferte) Sunna zulassen.49 Es sei bloß eine Zusatzstrafe, die der Regent anordnen könne.50 Innerhalb der Gruppe der Befürworter scheint die Ansicht zu überwiegen, dass die Verbannung nur für den Mann, nicht auch für die Frau gelte – aufgrund der Umstände und Gefahren, denen sie ohne Schutz der Verwandtschaft im Exil ausgesetzt wäre.51 Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, erließ gegen denjenigen, der Unzucht begangen hatte und nicht verheiratet war, das Urteil, dass er aus der Gemeinde verbannt wurde und die Strafe (durch Peitschenhiebe) erhielt.“52

b. Eine Person, die verheiratet ist oder bereits verheiratet war (und die Ehe vollzogen hat), soll nach islamischem Strafrecht bis zum Eintritt des Todes gesteinigt werden.53

c. Begeht also jemand Unzucht, der frei, erwachsen, deliktsfähig und muhsan ist, so ist nach islamischem Strafrecht die Steinigung als Strafe vorgeschrieben.55

d. Diese Strafe gründet demnach auf der Sunna des Gesandten Allahs (s.a.w.s.), welche die rechtliche Wirkung einer bloß sprachlich abrogierten Stelle im Qur’an aufrecht erhielt;58 sie spezifiziert und ergänzt die qur’anische Strafbestimmung. Imam Ahmad sagte: „Und die Steinigung zum Tode ist für jenen rechtmäßig, der (sich mit der Ehe) bereichert hat, jedoch Unzucht begeht, entweder dadurch, dass er/sie (diese Tat) zugibt oder dadurch, dass der Beweis gegen ihn/sie gesichert wurde. Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) hat zum Tode gesteinigt und die rechtgeleiteten Nachfolger ebenso.“59

e. Nach überwiegender Ansicht der Gelehrten wird ein verheirateter Unzuchtreibender nicht zusätzlich ausgepeitscht,61 weil dies nicht aus den Überlieferungen zu jenen Fällen hervorgeht, die sich zur Zeit des Gesandten Allahs (s.a.w.s.) ereignet haben.62 Doch weist ein Teil der Gelehrten auf den allgemein gehaltenen Qur’an-Vers 24/2 hin, wo kein Unterschied zwischen verheirateten und anderen Unzüchtigen gemacht wird, hebt weiters eine Überlieferung von Ali (r.a.) hervor, wonach er eine Frau am Donnerstag auspeitschen und am Freitag steinigen ließ und bemerkte: „Ich habe sie auf Basis des Buches Allahs ausgepeitscht und auf Basis der Sunna gesteinigt.“63

f. Sklaven wurden hingegen nicht hingerichtet, sondern erhielten fünfzig Peitschenhiebe.67

g. Wenn zwei Menschen, die derart miteinander verwandt sind, dass ein dauerndes Eheverbot zwischen ihnen besteht (arab. mahram), miteinander Unzucht begehen, spricht man von „Inzest“. Die Strafe für Inzest ist nach überwiegender Ansicht der Gelehrten die gleiche wie für gewöhnliche Unzucht.68 Imam Ahmad und ein Teil der Gelehrten hält bei Inzucht jedoch auch bei einem nicht-muhsan die Todesstrafe für geboten, weil hier gegenüber der gewöhnlichen Unzucht ein weiteres wesentliches Element hinzutritt, dass den h. Die Rechtsgelehrten sind überdies uneinig, wie „homosexuelle Unzucht“ zu behandeln ist.70 Nach manchen Rechtsgelehrten ist Unzucht zwischen Männern mit der Todesstrafe zu bestrafen; die Strafe soll aber unabhängig davon vollstreckt werden, ob es sich bei den Unzüchtigen um verheiratete oder unverheiratete Personen handelt.71 Ein anderer Teil will hierbei von vornherein wie bei zina verfahren (100 Peitschenhiebe für nicht-muhsan, Steinigung für muhsan),72 und eine dritte Gruppe spricht nur von einer ta’zir-Strafe. Wer sich zur Homosexualität bzw. zu einer homosexuellen Einstellung bekennt, erfüllt damit noch nicht den Straftatbestand; vielmehr macht er sich nur dann dieses Grenzvergehens schuldig, wenn die homosexuelle „Praktik“ (d.h. der Geschlechtsverkehr zwischen Männern) klar bewiesen werden kann. Sind die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt (handelt es sich bspw. nur um Küsse zwischen Männern), dann darf lediglich eine ta’zir-Strafe verhängt werden.

Bei lesbischem körperlichem Verkehr zwischen Frauen gibt es von vornherein keine hadd-Strafe; es ist aber ebenso eine ta’zir-Strafe zulässig.73 Ibn al-Djauzi schreibt: „Ibn ’Aqil sagt: ‚Weiß man von der Frau und ihren Neigungen zu lesbischer Liebe, soll man ihnen verbieten, allein miteinander zu sein. Die lesbische Liebe ist Hurerei. Aber es steht darauf keine hadd-Strafe, sondern nur eine Züchtigung, die verhängt werden muss, denn es kommt dabei nicht zur Penetration genau wie beim Beischlaf des Mannes mit dem Manne, bei dem kein Eindringen erfolgt.“74

wenn die homosexuelle „Praktik“ (d.h. der Geschlechtsverkehr zwischen Männern) klar bewiesen werden kann. Sind die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt (handelt es sich bspw. nur um Küsse zwischen Männern), dann darf lediglich eine ta’zir-Strafe verhängt werden.

Bei lesbischem körperlichem Verkehr zwischen Frauen gibt es von vornherein keine hadd-Strafe; es ist aber ebenso eine ta’zir-Strafe zulässig.73 Ibn al-Djauzi schreibt: „Ibn ’Aqil sagt: ‚Weiß man von der Frau und ihren Neigungen zu lesbischer Liebe, soll man ihnen verbieten, allein miteinander zu sein. Die lesbische Liebe ist Hurerei. Aber es steht darauf keine hadd-Strafe, sondern nur eine Züchtigung, die verhängt werden muss, denn es kommt dabei nicht zur Penetration genau wie beim Beischlaf des Mannes mit dem Manne, bei dem kein Eindringen erfolgt.“74

j. Die „Vollstreckung“ soll öffentlich durchgeführt werden.77 Befürwortet wird bei der Peitschenstrafe das Entfernen des Obergewandes;78 hauptsächlich aber nur dann, wenn es so dick ist, dass der Sträfling den Schlag nicht spüren würde.79 Es darf beim Auspeitschen nicht auf den Kopf oder den Nacken und nicht auf die Geschlechtsteile geschlagen werden, also generell nicht auf empfindliche Körperstellen.80 Sollte ein zur Auspeitschung Verurteilter krank sein oder sollten die Witterungsverhältnisse (große Hitze oder Kälte) derart sein, dass er einen Schaden davontragen könnte, soll die Strafe aufgeschoben werden.81

Scheich Al-Munajjid führt aus: „...es ist als Form der Disziplinierung und des Tadels gedacht, und um die Person von der Sünde zu reinigen. Daher haben viele Rechtsgelehrte hervorgehoben, dass es mit moderatem Kraftaufwand durchgeführt werden muss; und derjenige, der die Strafe durchführt, soll seinen Arm nicht so weit heben (d.h. nicht so weit ausholen), dass man seine Achsel sieht, und er soll keine neue Peitsche benutzen oder die Person (die bestraft werden soll) zum Ausziehen der Kleidung veranlassen, außer es handelt sich um so etwas wie einen dicken Mantel, der entfernt werden sollte. Der Sträfling sollte im Stehen ausgepeitscht werden, entsprechend der Ansicht der Mehrheit der Gelehrten; er sollte nicht hingelegt oder angebunden werden und Schläge ins Gesicht, auf den Kopf und die Genitalien sind zu vermeiden.“82

Bei der Steinigungsstrafe soll der Hinzurichtende nicht in eine Grube eingegraben werden;83 doch ist dies nicht unstrittig.84 Al-Mawardi meinte, dass der verurteilte Unzüchtige in eine Grube hinabgelassen werde, um nicht fliehen zu können, aber jemand der nur aufgrund seines Geständnisses verurteilt wurde, nicht eingegraben werde und auch nicht verfolgt werde, wenn er fliehen sollte, sondern freizulassen sei – wohl, weil dies als Widerruf des Geständnisses gedeutet werden kann.85 Zum Teil heißt es, die Zeugen sollen den ersten Stein werfen, wenn der Schuldige aufgrund von Zeugenaussagen verurteilt wurde;86 dies soll der Abschreckung der Zeugen dienen, Falschaussagen zu machen und von bloßen Vermutungen Abstand zu nehmen. Nach gewichtigerer Ansicht sind aber weder der Imam (bzw. der Richter) noch die Zeugen verpflichtet, bei der Vollstreckung anwesend zu sein.87 Dem Schuldigen soll auch noch während der Vollstreckung die Möglichkeit gegeben werden, sein Geständnis zu widerrufen.88 Der Geständniswiderruf ohne Angabe von Gründen ist nach der Ansicht der Mehrheit der Gelehrten zulässig.89

[…]

Gleich kommt der nächste Teil.

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,,wie kommt man an muslimischen frauen ran?„

Wie du muslima heiraten kannst? In dem du Ihren Vater um Ihre Hand bittest. Aber davor noch auf Allah subhana wa ta‘la vertrauen.

,,Der islam ist so streng gefühlt wenn man ein mädchen kennenlernen will ist das fast unmöglich immer misschen sich familienmitglieder ein oder brüder und geschwister warum gibt es heiraten?

Was hat die islamische Glaubenslehre mit ,,brüder und geschwister“ zutun.

ich bin selber elhamdulillah moslem aber ich finde es zu streng

was findest du zu streng?

hochzeiten werden immer friedlich dargestellt sind sie aber nicht

Vielleicht bei irgendwelchen Harām Hochzeiten wo du eventuell unterwegs bist.

deswegen halte ich mich fern von frauen aus meiner religion

super

und warum dürfen frauen nur mit dem selben religionsmann und landsmann heiraten

dies hat keine Grundlage in meiner Religion.

das ist der wahnsinn wir sind alles menschen“

ja

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Was soll man von solchen Männern (obwohl man solche Menschen eigentlich nicht Männer nennen kann) halten.

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Man muss nicht einer Rechtschule folgen. Ich z.B. tendiere eher zu Hanafi. Aber ich lese mir Grundsätzlich alle Fiqhs durch.
Am ende vergleiche ich die Beweise der jeweiligen Rechtschule und wiege dann ab.

Man MUSS nicht speziell einer folgen, aber versuchen die Hadithe selbst zu deuten ist Schwachsinn. Außer man hat 50 Jahre Hadithwissenschaften studiert und war Überlieferer ;)

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