Laut den Ahnaf ist eine solche Nikaah gültig, was nicht bedeutet, das dies ein guter Weg oder gar erlaubt wäre. Zudem gibt es da auch einige Bedingungen, die man genauer beachten müsste.
Sayyiduna Abdullah ibn Abbas (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Eine unverheiratete Frau (Jungfrau oder Nicht-Jungfrau) hat mehr Rechte, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.“ d.h. Heirat usw.) als ihr Vormund, und die Zustimmung einer Jungfrau muss in Bezug auf sich selbst eingeholt werden, und ihr Schweigen impliziert ihre Zustimmung.“ (Sahih Muslim, Nr.: 4121)
Sayyiduna Ali ibn Abi Talib (Gott sei mit ihm zufrieden) rät dringend davon ab, ohne Zustimmung des Vormunds zu heiraten, aber wenn jemand heiraten würde, würde er die Ehe als gültig betrachten. (Kanz al-Ummal, Nr.: 45775)
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