Guten Abend, Kaplanpferd.
Das tut mir leid, sowas hören zu müssen.
An meiner Stelle würde ich sagen, "So lange wie du unter meinem Dach lebst, nimmst du die Regeln an, die ich habe, und die vom Gesetz her verpflichtet sind".
Denn solange wie deine Tochter nicht ausgezogen ist, wohnt sie ja schließlich noch bei dir.
Und sie sollte sich so lange wie sie bei dir Lebt, noch Anstand haben und machen was Pflicht ist.
Die Verpflichtung die ich meinte ist laut BGB dieses hier:
Verpflichtung laut BGB: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft
Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1619.html
Und das heißt, sie muss machen was du sagst, oder du zeigst ihr den Eintrag.
Dann sollte sie sich auf jeden fall was dabei denken.