Lüfte mal.
Oder puste mit dem Fön drauf.
Lüfte mal.
Oder puste mit dem Fön drauf.
Tick, Trick, Track und Hermann
Nope. Es nervt ihn nur, wenn DU ihn anschreibst.
Ach, das ist nix. Das geht bestimmt wieder weg. Wahrscheinlich nur eingebildet.
Mal im Ernst?! Was machst du hier am Rechner. Geh zum Arzt!
Die Preussenfahne ist m.E. bisher noch nicht von der rechten Szene vereinnahmt worden.
Preussische Symbole werden heute sogar noch von staatlicher Seite geführt: das Wachbataillon führt z.B. heute als Traditionsnachfolger des 1. Garderegiments zu Fuß zu repräsentativen Anlässen noch die Regimentsfahne dieses Regiments. Diese Fahne erinner in vielen Elementen an die preussische.
Das diese Fahne nicht von den Rechten benutzt wird, bedeutet jedoch nicht, dass die Menschen dies nicht aus Unwissen so interpretieren. Wenn du jeden Anschein vermeiden willst, würde ich darauf verzichten.
Die Aufforderung, dein Handy zu entsperren, ist ein Eingriff in die Privatsphäre. Du hättest es verweigern können. Wenn du es allerdings freiwillig gemacht hast - dein Pech. Hättest du es verweigert, hättest du die Situation allerdings sehr geschickt steuern müssen. Sonst wäre es möglicherweise eher unangenehm für dich geworden. Du scheinst mir nicht der Typ zu sein, der die Polizei sourverän ausspielt.
Orten können Sie dich ohnehin, wenn du keine anonyme Prepaidkarte hast. Ich schätze, die haben geprüft, of das Handy geklaut war. Wenn sie das Dingens nicht einbehalten haben, war's wohl legal oder nicht als geklaut gemeldet.
Wirklich? Pädagogik? Was für ein Abi wird das denn?
Ist auch ein bisschen spät, sich Gedanken zu machen, oder?
3 Ave Maria und einen Rosenkranz.
Wenn er dann noch nicht raus ist, vielleicht zum Arzt?
Hallo Kiwi ... das tut mir leid für dich. Hier mein Ratschlag.
Bitte hol dir helfe von "echten" Menschen. Hier findest du viel Klugschnack, aber kein langes Gespräch, dass auf eine konkrete Situation eingeht.
Mögliche Anlaufstellen sind: vor allem deine Eltern, ein anderer vertrauter Erwachsener / Verwandter, ein Lehrer / Vertrauenslehrer, dein Arzt, der Kindernotruf (mal googeln), die Telefonseelsorge (auch googeln), das Jugendamt. Egal wer, nur such dir Hilfe. Wenn der erste Angesprochende nicht helfen will, geh zum nächsten!
Ich wünsche dir, dass es bald besser wird.
Warum gehtst du nicht zu einem anderen Anbieter?
In Freiburg gibt es eine seriöse Parapsychologische Beratungsstelle, die in solchen Fällen berät. Einfach mal googeln. Die können dir bestimmt helfen.
Viel Glück dabei!
Hi ... sieht aus wie ein Offizierssäbel aus dem 1. Weltkrieg. Nur mit der Aufschrift kann ich nix anfangen.
egun.de ist eine Plattform zum Handel mit Waffen. Achtung: Säbel unterliegen dem Waffenrecht. Hier gibt es Einschränkungen auch beim Verkauf.
Mund- oder Kehlkopfkrebst bekommst Du vor allem durch den andauernden Konsum von harten Alkoholika und durch das Rauchen von Pfeiffe oder Zigarre. Ich würde es für absolut ausgeschlossen halten, dass du das mit 14 bekommst.
Die weißen Flecken heissen Aphten, sind äußerst schmerzhaft und absolut harmlos.
Liebe Catstar ... es tut mir leid, dass es dir gerade so schlecht geht.
Du gibst uns wenig Anhalte, warum Deine Mutter so reagiert. Hat sie einen Grund, warum sie deinen freund jetzt plötzlich ablehnt? Hat sie dir das jemals gesagt oder hast du es erfragt? Redet ihr überhaupt noch miteinander?
Grundsätzlich haben die Eltern natürlich bei Minderjährigen das Recht, den Umgang zu bestimmen oder die Freizügigkeit einzuschränken. Sie haben sogar die Pflicht dazu, wenn sie es für das "Kindeswohl" für unerlässlich halten. Ob sich das aber auf Dauer durchsetzen lässt, stelle ich mal in Frage. Sie müssen ja dann auch mit deiner Gegenwehr leben. Übrigens: rausschmeissen können sie dich nicht so einfach!
Ich würde ein offenes, nicht aggressives Gespräch mit den Eltern für den besten Weg halten. Nimm Dir vielleicht einen vertrauten "Moderator" mit, der das Gespräch besänftigen kann, wenn es aus dem Ruder läuft. Wer weiß, vielleicht findet ihr ja einen vernünftigen Kompromiss.
Ich hffe, dass sich die Situation bald für dich zum Positiven wendet.
Liebe Annastja ... dies ist das ungekürzte Anschreiben? Und was genau ist dann in den angehängten Dateien?
Ich würde das Anschreiben als wenig aussagekräftig und zu kurz empfinden.
Das Anschreiben sollte Deine Motivation beschreiben, warum Du Dich auf diese Stelle und bei dieser Firma bewirbst und warum die Stelle für Dich interesant ist und Du glaubst, die richtige dafür zu sein. Kurz: es soll Interesse an Deiner Person wecken.
Meine Empfehlung für den Aufbau des Anschreibens:
1. Absatz: woher hast Du von der Stelle erfahren? Warum hast Du Dich für die Bewerbung entschieden und warum glaubst Du, die richtige dafür zu sein?
2 Absatz: was machst Du jetzt gerade beruflich/schulisch? Was hast Du in der Vergangenheit gemacht? Welche Besonderen Fähigkeiten hast Du, die Dich für die Stelle qualifizieren?
3. Absatz: Warum suchst Du jetzt eine Stelle und was sind deine zukünftigen Ziele
4. Absatz, wenn relevant: Verfügbarkeit, Gehaltswunsch, Verschwiegenheitsbitte (hier vermutlich nicht relevant)
5. Absatz z.B.: "Über die Gelegenheit zu einer persönlichen Vorstellung würde ich mich sehr freuen." Tipp: Auf eine positive Antwort kannst Du Dich sehr freuen, Du würdest Dich aber über eine positive Antwort freuen.
MfG und weg!
Im Anhang finden sich dann der Lebenslauf und die Schul-/Arbeitszeugnisse sowie - wenn vorhanden - Referenzen.
Ich hoffe, ich konnte helfen
Liebe Janilove ...
das ist eine ganz schlimme Geschichte und mein Mitgefühl ist bei Dir.
Die Verjährungsfrist bei einer Vergewaltigung beträgt 20 Jahre gem §78 III Nr 2 i.V.m § 177 I. Beleidigung und Bedrohung sind aber auch Straftatbestände.
Ich denke, eine Vergewaltigung sollte man in jedem Fall anzeigen. Vielleichst ersparst Du einer anderen Frau damit den gleichen Leidensweg. Zu einer Anzeige gehört oft ganz viel Mut, den viele Frauen leider, aber verständlicherweise nicht aufbringen. Da Du das Erlebte aber sehr offen und klar aussprichst, gehörst Du vielleicht nicht dazu
Über die Beweisfrage wurde ja bereits diskutiert. Sexualstraftaten sind sogenannte "heimliche Delikte", die eben genau im Verborgenen passieren. Daher reicht in vielen Fällen auch die glaubhafte Aussage des Opfers für eine Verurteilung aus.
Angesichts des Problems der Rechtsfindung bei solch dünnen Beweislagen, erlaube mir bitte auch folgenden allgemeingültigen Hinweis: In keinem Strafrechtsbereich ist die Anzahl der Falschbeschuldigungen so hoch wie im Sexualstrafrecht. Für den Angeklagten reicht oft auch schon die Öffentlichkeit des Verfahrens aus, um ihn mit schwerwiegenden rechtlichen, beruflichen und privaten Konsequenzen zu konfrontieren. Falsche Beschuldigungen werden als Straftat nach § 164 StGB geahndet und ziehen - eben aufgrund der gravierenden Konsequenzen einer Falschanschuldigung - oftmals hohe Schadensersatzforderungen des zu Unrecht Verdächtigten nach sich. Prominenten Beispiel: siehe Fall Kachelmann.
Trotzdem: wenn dir das Beschriebene wirklich geschehen ist, solltest Du eine Anzeige erwägen. Du kannst Dich in jedem Fall vorher auch mit einem Anwalt beraten.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.