Ich wurde vor Monaten vergewaltigt und habe ihn nicht angezeigt. Kann man noch was tun?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Liebe Janilove ...

das ist eine ganz schlimme Geschichte und mein Mitgefühl ist bei Dir.

Die Verjährungsfrist bei einer Vergewaltigung beträgt 20 Jahre gem §78 III Nr 2 i.V.m § 177 I. Beleidigung und Bedrohung sind aber auch Straftatbestände.

Ich denke, eine Vergewaltigung sollte man in jedem Fall anzeigen. Vielleichst ersparst Du einer anderen Frau damit den gleichen Leidensweg. Zu einer Anzeige gehört oft ganz viel Mut, den viele Frauen leider, aber verständlicherweise nicht aufbringen. Da Du das Erlebte aber sehr offen und klar aussprichst, gehörst Du vielleicht nicht dazu

Über die Beweisfrage wurde ja bereits diskutiert. Sexualstraftaten sind sogenannte "heimliche Delikte", die eben genau im Verborgenen passieren. Daher reicht in vielen Fällen auch die glaubhafte Aussage des Opfers für eine Verurteilung aus.

Angesichts des Problems der Rechtsfindung bei solch dünnen Beweislagen, erlaube mir bitte auch folgenden allgemeingültigen Hinweis: In keinem Strafrechtsbereich ist die Anzahl der Falschbeschuldigungen so hoch wie im Sexualstrafrecht. Für den Angeklagten reicht oft auch schon die Öffentlichkeit des Verfahrens aus, um ihn mit schwerwiegenden rechtlichen, beruflichen und privaten Konsequenzen zu konfrontieren. Falsche Beschuldigungen werden als Straftat nach § 164 StGB geahndet und ziehen - eben aufgrund der gravierenden Konsequenzen einer Falschanschuldigung - oftmals hohe Schadensersatzforderungen des zu Unrecht Verdächtigten nach sich. Prominenten Beispiel: siehe Fall Kachelmann.

Trotzdem: wenn dir das Beschriebene wirklich geschehen ist, solltest Du eine Anzeige erwägen. Du kannst Dich in jedem Fall vorher auch mit einem Anwalt beraten.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.

Verjährung sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (§ 177 StGB)

Bei sexuellen Handlungen (mit Körperkontakt) die mit Gewalt, Drohung mit Gefahr für Leib und Leben oder unter Ausnutzung einer schutzlos ausgelieferten Lage sowie bei einer Vergewaltigung (Beischlaf oder sonstiges Eindringen in den Körper) beträgt die

Verjährungszeit 20 Jahre

Dabei gilt hier, dass die Verjährung frühestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt.

Ich weiß nicht wie alt Du bist? Aber grundsätzlich kannst Du die Anzeige immer noch aufgeben! Nur, normalerweise hat man Beweise, nämlich Deinen Körper. Das entfällt nun ja. Es kommt also auf Deine glaubhafte Aussage an. Und auf Zeugen, denen Du dich ja eventuell danach anvertraut hast.

Ich würde grundsätzlich dazu raten, dass man einen Anwalt besucht und sich beraten lässt. Hier hängt zu viel dran!!!

Anzeigen kann man auch nach mehreren Monaten noch.

Anzeigen kannst du das. Nur Beweisen lässt sich wahrscheinlich nicht mehr. Wenn er allerdings auch bei anderen Frauen so was macht, kann das natürlich trotzdem helfen.