Wenn man beleidigt wird darf man denjenigen schlagen?
Und darf eine andere Person die Person schlagen, die mich Beleidigt.
Wir nehmen an die Person beleidigt mich und hört nicht auf, ein Schlag würde ihn Stoppen, darf ich oder ein anderer ihn schlagen
15 Antworten
Ich hab mal von dem Fall gehört das eine Frau in der gleichen Situation freigesprochen wurde. Die Notwehr muss aber mit angemessenen mitteln erfolgen sprich wenn dich jemand beleidigt darfst du keinesfalls mit einer Waffe z.B. einem Messer auf den jeniegen reagieren.
Die Notwehr muss aber mit angemessenen mitteln erfolgen sprich wenn dich jemand beleidigt darfst du keinesfalls mit einer Waffe z.B. einem Messer auf den jeniegen reagieren.
Wie hartnäckig sich diese Mär hält...
Nein! Die Angemessenheit ist keine Voraussetzung der Notwehr. Auch nicht irgendeine Verhältnismäßigkeit oder Zurückhaltung. Dies ist schon aus dem Gesetzestext zu erkennen, da § 32 StGB weder von Angemessenheit noch von Verhältnismäßigkeit spricht, während § 34 StGB genau dies tut.
Das einzige Korrektiv der Notwehr ist die Gebotenheit; deren Voraussetzungen jedoch nur bei wirklich krassen Missverhältnissen vorliegen.
Deshalb: Wenn in der jeweiligen Kampflage keine andere Verteidigung möglich/zumutbar war, dann kann man auch mit Waffen oder gefährlichen Werkzeugen reagieren.
Und darf eine andere Person die Person schlagen, die mich Beleidigt.
auf keinen Fall, denn sie wurde nicht beleidgt.
.
zu bedenken:
Die - mögliche - Beleidigung wird schwer zu beweisen sein,
die Körperverletzung und dessen Folgen, schon eher.
.
Ich würde sagen: Das Schlagen könnte eher juristische Folgen haben als eine (unbeweisbare) Beleidigung.
Problem:
Juristisch könnte die von Dir empfundene Beleidigung nicht als solche gewertet werden.
Deine Gewalt, schon, die wäre (wohl) eindeutig.
Fazit:
Wenn Du einen Grund suchst um eine Schlägerei anzuzetteln. Lasse es
Beleidigung ist kein - körperlicher -. Angriff. Auch dann nicht, wenn es 1000 Leute mithören.
Ich liebe es wenn einem jede Gelegenheit recht ist um Gewalt auszuüben./ auszutoben :o( *Ironie*
Beleidigung ist kein - körperlicher -. Angriff. Auch dann nicht, wenn es 1000 Leute mithören.
Weder hat das jemand behauptet, noch hat das irgendwas mit dem Thema zu tun.
Offensichtlich weißt du schlichtweg nicht, wie Notwehr definiert ist.
Dann lese man die Fragestellung. Vielleicht löst sich dann der Schleier bei Dir.
Achja?
Wie wäre es mit Lesen ? z.B. mit ...
Problem:Juristisch könnte die von Dir empfundene Beleidigung nicht als solche gewertet werden.
Sensibelchen, die gerne "draufschlagen" finden u.U. schon ein Widerspruch als Beleidigung.
Problem:Juristisch könnte die von Dir empfundene Beleidigung nicht als solche gewertet werden.
Richtig. Ändert nichts an der Tatsache, dass deine anderen Behauptungen schlichtweg falsch sind.
Sensibelchen, die gerne "draufschlagen" finden u.U. schon ein Widerspruch als Beleidigung.
Auch das hat absolut NICHTS mit dem Thema zu tun. Du interpretierst irgendwelchen Kram hier rein, nur um deine verkehrten Ausagen verzweifelt zu rechtfertigen. Aber sie bleiben falsch.
Dann lese man die Fragestellung. Vielleicht löst sich dann der Schleier bei Dir
Nein. Erläutere.
Kein Wunder, dass die Gesellschaft immer aggressiver wird, wenn Gewalt so leicht(fertig) gerechtfertigt wird.
Okay, von dir kommt nur noch Blabla, da du nicht genug Größe besitzt einfach zuzugeben, dass du dich geirrt hast.
da du nicht genug Größe
Deiner Größe ist ja nichts hinzuzufügen.
Huldige der Gewalt. ... bis sie zu Dir kommt.
Kein Wunder, dass die Gesellschaft immer aggressiver wird, wenn Gewalt so leicht(fertig) gerechtfertigt wird.
Wie, das war's jetzt? Ich dachte jetzt kommt noch irgendeine juristische Erläuterung, die deine These zu stützen gedacht wäre...
Und noch mehr Blabla. Hier rechtfertigt oder huldigt niemand irgendwas, weder leicht noch sonst wie. Es wurde eine juristische Frage gestellt und diese sollte mit Bezug auf die geltenden Gesetze beantwortet werden. Das hast du NICHT getan und wurdest daher korrigiert. Völlig wertfrei.
Dass du die Gesetze nicht verstehst und/oder diese nicht deinen Wertvorstellungen entsprechen ist vollkommen irrelevant und hat hier nichts zu suchen, wenn Leute schlichtweg korrekte Antworten auf ihre Fragen wollen.
https://www.juraforum.de/lexikon/notwehr
Die Handlung muss einerseits zur Abwehr des Angriffes geeignet sein und zum anderen das relativ mildeste Mittel sein. (Erforderlichkeit)
Geht der Angegriffene über die erforderliche Verteidigung hinaus, so liegt ein Notwehrexzeß vor.
Weiter wird verlangt, dass die Handlung geboten ist
Kannst du dein (neu erworbenes?) Wissen denn auch auf den hiesigen Fall ummünzen? Ist die Verteidigung erforderlich? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Kannst du dein (neu erworbenes?)
Das entspringt Deiner Phantasie.
Tobe Deine Streitsucht (die willst Du doch befriedigen) anderswo aus.
Und inwiefern soll hier nun ein Notwehrexzess vorliegen? Was wäre das mildeste Mittel gewesen? Wieso soll die Handlung nicht geboten sein?
Denke einfach nach. Das muss ich nicht für Dich übernehmen. Im übrigen gibt die Fragestellung des FS nichts konkretes her., oder ?
Denke einfach nach. Das muss ich nicht für Dich übernehmen
Beste Antwort, wenn man etwas nicht erklären kann ;-)
m übrigen gibt die Fragestellung des FS nichts konkretes her., oder ?
Genau das ist doch der Knackpunkt. Also wie kannst du dann zu der Aussage kommen, dass hier keine Notwehr vorliegen kann.
Von deiner vollkommen absurden urspünglichen Aussage, dass man keine Notwehr zu Gunsten eines angegriffenen Dritten begehen kann (nur das war übrigens der Punkt meiner ursprünglichen Korrektur...), reden wir mal bessser überhaupt nicht mehr, was?
rofl, du bist echt ein Clown...
Sollte das nun (schon) eine Beleidigung gewesen sein, dann könntest Du ja (in der Realität) wissen was Dich erwarten könnte ... und 'Du als berechtigt betrachten würdest.
Schau mal in den Spiegel, dann siehst Du einen echten Clown
Nein, da es kein gegenwärtiger Angriff mehr ist, kannst du dich nicht auf Notwehr berufen. Aber dass du das nicht wissen kannst, weil du von der kompletten Thematik nicht den leisesten Schimmer hast, hast du mehrfach beeindruckend bewiesen.
Ich erinnere dich auch gerne daran, dass du der erste warst, der sich irgendwelche Zusatz "Informationen" zusammengereimt hat um darauf basierend die Situation zu beurteilen und dann zu einer Aussagen zu kommen.
Und nochmal: was ist denn nun mit
auf keinen Fall, denn sie wurde nicht beleidgt.
geworden? Diese Aussage hast du immer noch in keiner Form erklären können. Wie bist du auf so etwas gekommen? Warum gehst du darauf überhaupt nicht mehr ein?
Habe mal Deine ganzen Anmerkungen zu anderen gelesen.
Ich glaube Du bist dabei Dich überall auszukotzen. Schlechte Laune ? Pech in der Liebe ?
... oder einfach nur unzufrieden mit Deinem Leben ?
Und Deine Bemerkung / Antwort war so konkret :
Antwort von Valnar25 vor 3 Stunden
Kann grundsätzlich als Notwehr durchgehen. Wird der Richter prüfen.
Habe mal Deine ganzen Anmerkungen zu anderen gelesen.
Toll, bistn Held.
Wenn hier jemand Bullshit antwortet, wird man das doch wohl korrigieren können, oder nicht? Und wenn man dann auf einen solch sturen Bock wie dich trifft, der nach mehrfachen Hinweisen immernoch auf seiner falschen Meinung beharrt, dann muss man eben besonders hartnäckig beim Korrigieren sein. Sonst haben wir hier bald nur noch solche Müll Antworten wie deine und damit ist nemandem geholfen.
Huh? Was willst du damit nun sagen?
Und wie ich sehe, weichst du nur immer mehr dem eigentlichen Thema aus, weil du kapiert hast, dass du da keine Argumente bringen kannst aber es dir eben nicht eingestehen kannst. Mach dir nix draus, du bist bestimmt in irgendwas anderem gut :-)
aber es dir eben nicht eingestehen kannst.
Ich habe nicht das Ziel, Dein Ego zu befriedigen. ... und mit der Selbstbefriedigung scheint es - zumindest nach Deiner Eigendarstellung - doch zu klappen. (Vielleicht aber nicht ausreichend)
Sei zufrieden damit.
Hast du schon, keine Angst. Es ist offensichtlich, dass ich dir in dem Thema um das es hier geht überlegen bin. Das finde ich seeeehr schön :D
Kommt eigentlich noch ne Stellungnahme zu deiner ersten Aussage? ;-)
Das entspringt Deiner Phantasie.
Die Verwendung eines Fragezeichens ist dir aber geläufig, ja? 😉
Tobe Deine Streitsucht (die willst Du doch befriedigen) anderswo aus.
Wenn dem so wäre, würde ich die Sachebene verlassen und (so wie du) ausschließlich auf persönliche Angriffe setzen. Aber das habe ich nicht nötig.
Kommt von dir denn noch etwas sachliches? Oder erschöpft sich dein "Ihr-Seid-Alle-Doof"-Geschreibe in vollkommener Unsachlichkeit? Dann würde ich mich hier nämlich ausklinken.
Meine Aufgabe (zu Zeugen, dass du von der Sache nicht den leisesten Schimmer hast) ist erledigt. Du hast schon selbst gezeigt, dass man deinen unsachlichen Ausführungen nicht zu folgen braucht 😉
um das es hier geht überlegen bin.
hahahahaha
Ich (ver)beuge mich der/Deiner Arroganz.
Du solltest Deine Überlegenheit beruflich nutzen. ... oder sind Dir dabei - zuviel - andere überlegen ?
Grinzz
Gut, also keine sachlichen Argumente mehr zu erwarten. Schade, du warst beinahe auf dem richtigen Weg, also du die Seite juraforum zitiert hast. Du hättest nur noch verstehen müssen, was dort eigentlich steht. Aber die Juristerei ist nicht jedermanns Sache...
Du scheinst das letzte Wort behalten zu wollen. Ist das bereits eine Einstimmung auf jene Rolle im Gerichtssaal, die dir zu Teil werden könnte, wenn du weiterhin falschem juristischen Rat verteilst?
Vielleicht prägt sich mein Nick ja irgendwann ein, wenn du ihn nur oft genug schreibst 😅
Du scheinst das letzte Wort behalten zu wollen.
So schießt man sich doch ins eigene Knie :o)
Das liest sich doch eher nach Deinem Ziel. :o)
Hey, Du weichst ab!
Das liest sich doch eher nach Deinem Ziel. :o)
Nein, meine Intention habe ich deutlich gemacht. Aber ich wiederhole sie für dich gerne noch einmal: Vielleicht prägt sich mein Nick ja irgendwann ein, wenn du ihn nur oft genug schreibst 😅
Man bist du ne Nervensäge! Ich wurde hier schon für weniger geblockt... Deine ganze Argumentation macht es jedem deutlich, dass du nichts mit irgendwelchen rechtlichen Fragen zu tun hast, oder einfach extrem schlecht darin bist (solltest du dich im Job mit Recht befassen müssen).
😑🤦♂️ Damit habe ich zum Ausdruck bringen wollen, dass du dich über die glückliche Situation befindest, zwei so geduldige Diskussionspartner zu haben. Andere hätten dich schon aus der Diskussion gekickt. Hat nichts mit deinen Leistungen zu tun.
Warum regst Du Dich über Dich auf ?
Ich wurde hier schon für weniger geblockt...
Vielleicht bewegst Du Dich wieder dorthin (zur Löschung) :o)
Hast Du keinen anderen, den Du erziehen kannst ?
Nein kann ich nicht. Mir war es wichtig dir noch mal zu sagen, dass du nervst.
Du hast so offensichtlich keine Ahnung, dass es schmerzt, bist aber unglaublich laut dabei.
Du gehörst wahrscheinlich zu den Leuten, die für eine Beleidigung eine aufs Maul verdient haben (gerade wenn ich mir anschaue wie vehement du nervst) aber hoffen sich hinter einem Rechtssystem, das sie nicht verstehen, verstecken zu können.
Mein Versuch zur Erziehung soll es dir ermöglichen ohne Blessuren durchs Leben zu kommen. Dafür fehlt dir wahrscheinlich die Einsicht..
Nein kann ich nicht. Mir war es wichtig dir noch mal zu sagen, dass du nervst.
... indem Du nervst ?
Bedeutet, Du bist deswegen alles andere als ein Vorbild. :o)
die für eine Beleidigung eine aufs Maul verdient haben
oha gewalttätige, kriminelle Anlagen.
Kein Wunder, dass Du glaubst Dich dabei auszukennen :o)
Ist Dir schon mal in den Sinn gekommen, dass Du eine Beleidigung sein könntest ?
es dir ermöglichen ohne Blessuren durchs Leben zu kommen.
Dazu, taugst Du am allerwenigsten. :o)
Danke, dass du mich zu einem Vorbild machen wolltest. Offenbar hast du schon den niedrigeren Status eingenommen. Bleib dabei und sei einfach mal ruhig.
Ich habe nicht gesagt, dass ich dir eine aufs Maul haue, sondern du es verdient hättest. Also in dem Fall der Fälle, dass ich mitbekommen sollte, wie du im echten Leben in dieser Form diskutierst, wäre ich der letzte, der jemanden stoppen würde, der dir ein blaues Auge verpassen möchte.
Wenn ich dir hiermit schon Blessuren verpasst habe, tut es mir zu tiefst leid. *Ironie off*
Du nervst nur noch... und das ohne geistigen Inhalt. :o)
wie du im echten Leben in dieser Form diskutierst,
Gehe davon aus, dass Du nie dazu kommen würdest. Wenn, dann suche ich Herausforderungen.
Tut mir für Dich leid, Du bist keine. :o)
Überheblich, war Dein Ausgangspunkt und das folgende von Dir. Wobei überheblich noch eine nette Bezeichnung ist.
Bleib besser bei Deinem "Aufs Maul hauen", das kannst Du und erklärt auch Deine Persönlichkeit.
Du beschreibst hier genau dein Problem. Du bist nicht in der Lage genau zu lesen.
Diese Genauigkeit fehlt dir in allen deinen Diskussionen, die ich von dir gelesen habe.
Du verstehst nicht, was geeignet, was gegenwärtig usw. bedeutet, weißt nicht was ein geschütztes Rechtgut ist, aber machst hier ganz groß das Maul auf.
Und versuchst auch noch immer das letzte Wort zu haben... So ein Verhalten kenn ich nur von meinen Grundschülern..
Du kannst Dich drehen und wenden wie Du willst.
Allein die Tatsache, dass Du solche Ideen hast und sie ausbreitest, zeigt Dein geistiges Niveau.
Da hilft auch kein "ich habe nicht... " usw.
Fakt ist: Gewalt folgt aus gewalttätigen Gedanken.
So ein Verhalten kenn ich nur von meinen Grundschülern..
Du wirst wohl einer der Grundschüler sein :o)
hi hi, du bist der Grunschüler hihi.. - Bezugnehmend auf dein Niveau..
Wir behandeln hier eine Frage zum Thema NotWEHR... Wieder es kommt auf die Details an.
Und ich habe zum Ausdruck gebracht, dass ich dir auch keine Nothilfe leisten würde. Du bist gerade der Aggressor. Mit deiner Scheuklappenbetrachtung der obigen Antworten, provozierst du hier. Man muss keine Provokationen über sich ergehen lassen und man ist auch nicht in der Pflicht sich einem Aggressor zu entziehen (Recht darf sich nicht dem Unrecht beugen).. Du wirst persönlich und wenn du auf dein Verhalten angesprochen wirst schlägst du -verbal- um dich.
Du hast Glück, dass du keiner meiner Schüler bist!
Deine Schüler kann man nur bedauern.
Das Ergebnis haben sie, wenn sie keine kompetenteren Lehrer bekommen, ihr ganzes Leben lang mit sich herum zu tragen.
Kindern sollte man (Du) nicht so leichtfertig ihre Zukunft verbauen.
Dieser Erkenntnis nimmst du woher? Meinem Widerspruch zu deinem Müll, den du hier schreibst?
Das ist doch gerade nur ein weiteres Beispiel, dass du zu schnell persönlich wirst. Kaum wurde etwas "persönliches" fallen gelassen, nimmst du Bezug darauf und versuchst es zu einer Beleidigung zu machen.
Meine Kunden im Autohaus versuchen auch immer so zu agieren und gehen trotzdem mit einem Auto aus dem Laden..
Wir behandeln hier eine Frage zum Thema NotWEHR... Wieder es kommt auf die Details an.
Du ganz offensichtlich nicht. Thema verfehlt, setzen.
Dieser Erkenntnis nimmst du woher?
Meine Kunden im Autohaus
so ein Verhalten kenn ich nur von meinen Grundschülern..
Ich liebe "gespaltene" Persönlichkeiten. :o)
Siehst du, schon wieder. Zu schnell persönlich geworden... ;o)
Dieser Erkenntnis nimmst du woher?
Meine Kunden im Autohaus
so ein Verhalten kenn ich nur von meinen Grundschülern..
Ich liebe "gespaltene" Persönlichkeiten. :o)
Siehst du, schon wieder. Zu schnell persönlich geworden... ;o)
Nein, Nur Dir Deinen Text gezeigt.
Erkennst Du ihn nicht wieder ? Auch Du kannst ihn nachlesen
Du glaubst also nicht, dass es möglich ist Schüler zu haben und Autos zu verkaufen?
Wieder ein Zeichen dafür, dass du zu schnell schießt?
Wieso sollte ich das behaupten?
Ich würde es Dir zutrauen. Eine Begründung würdest Du auch präsentieren.
Verstehe auch dein Lachen darüber nicht..
Das wundert mich nicht. Im Grunde gibt es nichts, was mich bei Dir wundern sollte. ... wenn es noch weiter gehen würde, wärst Du auch Professorin an irgendeiner Uni.
*** lach *** ... und tschüß
Und offenbar derjenige, der dir gerade nicht aus dem Kopf geht...
derjenige, der dir gerade nicht aus dem Kopf geht...
Oh je; Es ist GF welches Dich immer wieder aus der Versenkung holt. Keineswegs Du.
Das nennt man "Selbstüberschätzung". Du glaubst ein "funktionierendes EDV-System" macht Dich interessant.
*** faszinierend ***
Egal was von Dir noch "interessantes" kommt: Tschüss
Dieses EDVSystem hat dich nicht gezwungen deine Tastatur zu bedienen.
Vielmehr hast du dich deinem Geltungsbedurfnis hingegeben...
Dieses EDVSystem hat dich nicht gezwungen deine Tastatur zu bedienen
Das ist wahr. Dennoch holt lediglich das EDV-System Dich (immer) wieder aus der Versenkung.
Du glaubst doch nicht wirklich, ohne das EDV-System gäbe es noch Erinnerungen an Dich ?
Etwas mehr Bezug zur Realität hätte ich schon zugetraut. Schade, dass Du ihn nicht hast.
Deine armen Schüler :o)
Klar, du gibst mir regelmäßig Futter. Noch zwei Tage und du kannst nicht mehr ohne mich. Hoffst auf einen Beitrag von mir und wenn er dann einen halben Tag ausbleibt, fragst du dich ob ich dich nicht mehr lieb habe..
Das ist Stuss. Notwehr ist auch in Form von Nothilfe für andere zulässig. Demzufolge ist es auch erlaubt, jemanden zu schlagen, der eine dritte Person beleidigt.
Beleidigungen sind verbal ausgelegt. Man kann sich abwenden und gehen.
Somit kommt Notwehr nicht in Frage. Wenn jemand schlägt, ist das eine strafbare Handlung und kann mit Körperverletzung je nach Ausmaß geahndet werden.
Des Weiteren wäre es Selbstjustiz und auch dieser Vorgang ist strafbar.
Beleidigungen sind verbal ausgelegt. Man kann sich abwenden und gehen.
Somit kommt Notwehr nicht in Frage
Das ist falsch. "Man hätte einfach gehen können" kann NIE ein Argument gegen Notwehr sein. Hier gilt der Grundsatz "Das Recht muss sich dem Unrecht nicht beugen".
Das ist Stuss. Die Rechtgüter Leben, Leib, Gesundheit, Eigentum und Ehre dürfen mit Gewalt verteidigt werden. Die Notwehr ist zulässig.
Hallo!
1. Es kann durchaus gerechtfertigt sein. Ob es so ist oder nicht kann man dir pauschal nicht beantworten. Um eine Notwehrprüfung vorzunehmen müsste mehr "Futter" da sein, als eine simple Frage. Problematisch dürfte aber insbesondere die Gegenwärtigkeit des Angriffs sein...
2. Ja, auch für einen anderen darf man sich wehren. Während es für einen selbst Notwehr heißt, heißt es für einen anderen Nothilfe. Die Voraussetzungen sind jedoch identisch. Daher gilt auch hier das unter Ziff. 1 Gesagte.
warum dazu hergeben, dreh dich rum, lass ihn stehen, soll der abendwind auf seine beleidigungen antworten.....
Achja?
"Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."