Nein, das darf ein Lehrer nicht, denn es ist strafbare Nötigung.
Hier ist bereits der Versuch strafbar. Das kannst du ihm gern so sagen oder direkt zur Polizei gehen und Strafantrag stellen.
§240 StGB
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel
zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Rede mit deinen Eltern darüber, dass dein Lehrer strafbare Nötigung ausübt.