Darf der Lehrer mir einen Tadel gebe, wenn ich als Zeuge nicht sagen will, wer den Unterricht gestört hat?

annie80  03.03.2024, 17:31

Wie schlimm wäre ein Tadel für dich?

Raro30 
Fragesteller
 03.03.2024, 17:32

Sehr schlimm , habe schon mehrere Tadel und bin vor einer Klassenkonferenz

2 Antworten

Sag der Lehrerin dass Du Angst davor hast es zu sagen weil du Angst vor diesen Schülern hat und sie dich ja nicht beschützen könnte wenn sie sich an dir rächen wollen. Außerdem ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben dich wegen einer solchen Kleinigkeit einer Gefahr auszusetzen und von dir zu verlangen die anderen Schüler zu verraten. Dich zu bestrafen weil du Angst von anderen Schülern hast ist zudem unmoralisch.

Nein, das darf ein Lehrer nicht, denn es ist strafbare Nötigung.

Hier ist bereits der Versuch strafbar. Das kannst du ihm gern so sagen oder direkt zur Polizei gehen und Strafantrag stellen.

§240 StGB

Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel

zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Rede mit deinen Eltern darüber, dass dein Lehrer strafbare Nötigung ausübt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
MickNRW75  03.03.2024, 17:39

Und informiere auf jeden Fall den Schuldirektor darüber, dass du auf strafbarer Ebene genötigt wirst.

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ErsterSchnee  03.03.2024, 20:08
@MickNRW75

Ebenfalls falsch. Oder soll der Direktor auch etwas zu Lachen haben - so wie die Polizei?

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MickNRW75  27.04.2024, 20:49
@ErsterSchnee

Sei still, du verstehst den Paragraphen und seine Anwendung nicht einmal.

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MickNRW75  27.04.2024, 21:14
@ErsterSchnee

Du kapierst es nicht.

Also mach dich nicht weiter lächerlich.

Wenn jemand mein Auto kontinuierlich bespuckt und ich sage, dass er aufhören soll, weil er sich sonst eine einfängt und ich Strafantrag stelle wegen Beleidigung und ihn nach §127 StPO vorläufig festnehme, dann ist das keine Nötigung im Sinne von "mach das nicht, sonst" oder "hör auf, sonst", sondern mein Recht in Form von Notwehrhandlung und aufgrund des Straftatbestandes der Beleidigung (wiederholtes Bespucken des Autos gilt als Beleidigung).

Wenn jemand den Unterricht stört und Konsequenzen angedroht bekommt, ist es ebenfalls keine Nötigung, sondern eine Konsequenz auf die Störung.

Im Berufsleben kann der Arbeitgeber mit Kündigung drohen, wenn der Arbeitnehmer erneut zu spät zur Arbeit kommt.

Auch das ist keine Nötigung, da es ja ansonsten den Arbeitnehmer darin schützen würde, erneut zu spät zur Arbeit zu erscheinen.

Eine Nötigung wäre es, wenn der Lehrer auf die Störung des Schülers hin einen ANDEREN und unbeteiligten Schüler auffordert, dafür zu sorgen, dass der störende Schüler sein Verhalten unterlässt und ansonsten einen Klassenbucheintrag erhält, sollte er sich weigern.

Dieser unbeteiligte Schüler hätte hier überhaupt nichts mit dem Vorfall zu tun und es wäre wieder die versuchte strafbare Nötigung nach §240 StGB.

Eben deshalb bleibt es die strafbare Nötigung, wenn ein unbeteiligter Schüler als Beobachter dazu genötigt wird, den Namen der verantwortlichen Person zu nennen oder sonst einen Tadel zu erhalten.

KEINE Nötigung wäre es wiederum, wenn sie dem tatsächlich schuldigen Schüler damit droht, beim nächsten Mal einen Tadel zu bekommen, da auch hier ansonsten dem schuldigen Schüler ohne erzieherische Konsequenzen erlaubt wäre, seine Tat zu wiederholen.

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MickNRW75  27.04.2024, 23:14
@ErsterSchnee

Du machst dich lächerlich. 😂😂😂

Du kannst deine falsche Denkweise nicht einmal belegen.

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MickNRW75  03.03.2024, 18:03

Als vermeintlicher Zeuge bist du lediglich vor Gericht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen.

Vor Gericht kannst du auch bestraft werden, wenn du eine Falschaussage machst.

Ein Zeugnisverweigerungsrecht gilt hier auch nur in Ausnahmefällen.

Ein Lehrkörper hat keine Befugnis, dich für die Verweigerung einer Aussage zu bestrafen.

Und genau das ist die strafbare Nötigung.

In diesem Fall der strafbare Versuch einer Nötigung zu einer Handlung (Benennung der Schüler) mit der Androhung eines empfindlichen Übels (Tadel).

Geh zur Polizei und erstatte Strafantrag.

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ErsterSchnee  03.03.2024, 20:08

Sachlich falsch.

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smiregal8472  27.04.2024, 11:28
@ErsterSchnee

Dann kannst du diese Aussage doch sicher auch begründen...

Oh warte, stimmt ja, kannst du nicht, wie du schon zu Genüge bewiesen hast...

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smiregal8472  27.04.2024, 11:43
@ErsterSchnee

Behauptet ja auch niemand.

Allerdings steht im Gesetz was verboten ist.

Und du hast bisher nicht ein einziges mal begründen können, inwiefern das beschriebene Verhalten keine Nötigung ist.

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smiregal8472  27.04.2024, 11:49
@ErsterSchnee

Gut, und jetzt vielleicht noch etwas, das deine Behauptung tatsächlich stützt.

Denn das einzige was in dem verlinkten Text auch nur annähernd halbwegs in Frage käme wäre eine Situation, in der der der FS selbst die Störung verursacht hätte, statt sie nur beobachtet zu haben.

Es bleibt also bei Nötigung und damit einem strafbaren Verhalten des Lehrers.

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ErsterSchnee  27.04.2024, 11:56
@smiregal8472

Du musst auch alles lesen. Nicht nur das, was dir gefällt.

Eine solche Drohung kann von dem Schüler als empfindliches Übel betrachtet werden, allerdings ginge es nach dem allgemeinen Verständnis fehl, eine solche Erziehungsmaßnahme mit einer Anzeige wegen Nötigung zu versehen.
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smiregal8472  27.04.2024, 11:59
@ErsterSchnee

Das ist genau diese eine erwähnte Situation...

Der FS hat nicht die Störung verursacht sondern nur beobachtet, damit ist dieser Einwand komplett irrelevant.

Und das hättest du auch gemerkt, hättest DU mal alles gelesen und nicht nur das, was dir gefällt...

Hier:

Ein Lehrer droht einem Schüler mit einem Eintrag ins Klassenbuch, wenn dieser nicht aufhört, den Unterricht durch seine Zwischenrufe zu stören. Eine solche Drohung kann von dem Schüler als empfindliches Übel betrachtet werden, allerdings ginge es nach dem allgemeinen Verständnis fehl, eine solche Erziehungsmaßnahme mit einer Anzeige wegen Nötigung zu versehen.
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MickNRW75  27.04.2024, 20:47
@ErsterSchnee

Du hast überhaupt keine Ahnung von diesem Paragraphen und wie er zu deuten und anzuwenden ist. Also sei still.

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MickNRW75  27.04.2024, 21:08
@smiregal8472

Das kapiert der nicht.

Wenn jemand mein Auto kontinuierlich bespuckt und ich sage, dass er aufhören soll, weil er sich sonst eine einfängt und ich Strafantrag stelle wegen Beleidigung und ihn nach §127 StPO vorläufig festnehme, dann ist das keine Nötigung im Sinne von "mach das nicht, sonst" oder "hör auf, sonst", sondern mein Recht in Form von Notwehrhandlung und aufgrund des Straftatbestandes der Beleidigung (wiederholtes Bespucken des Autos gilt als Beleidigung).

Wenn jemand den Unterricht stört und Konsequenzen angedroht bekommt, ist es ebenfalls keine Nötigung, sondern eine Konsequenz auf die Störung.

Im Berufsleben kann der Arbeitgeber mit Kündigung drohen, wenn der Arbeitnehmer erneut zu spät zur Arbeit kommt.

Auch das ist keine Nötigung, da es ja ansonsten den Arbeitnehmer darin schützen würde, erneut zu spät zur Arbeit zu erscheinen.

Eine Nötigung wäre es, wenn der Lehrer auf die Störung des Schülers hin einen ANDEREN und unbeteiligten Schüler auffordert, dafür zu sorgen, dass der störende Schüler sein Verhalten unterlässt und ansonsten einen Klassenbucheintrag erhält, sollte er sich weigern.

Dieser unbeteiligte Schüler hätte hier überhaupt nichts mit dem Vorfall zu tun und es wäre wieder die versuchte strafbare Nötigung nach §240 StGB.

Eben deshalb bleibt es die strafbare Nötigung, wenn ein unbeteiligter Schüler als Beobachter dazu genötigt wird, den Namen der verantwortlichen Person zu nennen oder sonst einen Tadel zu erhalten.

KEINE Nötigung wäre es wiederum, wenn sie dem tatsächlich schuldigen Schüler damit droht, beim nächsten Mal einen Tadel zu bekommen, da auch hier ansonsten dem schuldigen Schüler ohne erzieherische Konsequenzen erlaubt wäre, seine Tat zu wiederholen.

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ErsterSchnee  28.04.2024, 00:55
@smiregal8472

Du verstehst das nicht, oder? Es geht nicht um die Situation, es geht um das allgemeine Verständnis. 

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smiregal8472  28.04.2024, 06:48
@ErsterSchnee

Es geht um das, was im Gesetz steht. Um nichts anderes.

Und im Gesetz steht, dass es sich im beschriebenen Fall um Nötigung handelt.

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MickNRW75  28.04.2024, 11:59
@ErsterSchnee

Es ist völlig wurscht, ob DU dafür Verständnis hast und was dein "allgemeines Verständnis" davon hält.

Du kannst auch dafür Verständnis haben, dass und warum für die nicht gemachte Hauswoche die Todesstrafe eingeführt werden sollte.

Das hat mit dem Gesetz nur überhaupt nichts zu tun und deine bloße Meinung ist hier absolut irrelevant!

Du musst erst einmal den § 240 StGB verstehen.



Dein Arbeitgeber sagt:

"Bitte leere deine Hosentaschen vor mir aus. Ich möchte sehen, ob du etwas gestohlen hast. Ansonsten gibt es eine Abmahnung."

DAS ist NÖTIGUNG!

Der Straftatbestand der versuchten Nötigung ist es, wenn du dich weigerst, seiner Aufforderung nachzukommen!

Kommst du seiner Aufforderung nach, ist es der Straftatbestand der (vollendeten) Nötigung.

Die Lehrerin sagt:

"Nenne mir die Namen der Schüler. Ansonsten bekommst du einen Tadel."

DAS ist NÖTIGUNG!

Der Straftatbestand der versuchten Nötigung ist es, wenn der Schüler sich weigert, der Aufforderung der Lehrerin nachzukommen!

Kommst der Schüler der Aufforderung der Lehrerin nach, ist es der Straftatbestand der (vollendeten) Nötigung.

Ob DU das korrekt und gerecht findest, spielt in keiner Weise eine Rolle!

Dafür haben wir in Deutschland Gesetze!

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ErsterSchnee  28.04.2024, 12:12
@MickNRW75

Es geht nicht um MEIN allgemeines Verständnis - genausowenig wie um DEINS.

Obwohl deins nunmal falsch ist.

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MickNRW75  28.04.2024, 12:22
@ErsterSchnee

Es geht um Gesetzesparagraphen, die du überhaupt nicht verstehst!


Du kannst hier überhaupt nicht mitdiskutieren, da du keine Ahnung vom Thema hast.

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MickNRW75  28.04.2024, 13:17
@ErsterSchnee

Kommst du dir nicht langsam lächerlich vor?

Du hast doch nicht mal Argumente.

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ErsterSchnee  28.04.2024, 13:56
@MickNRW75

Selbstverständlich habe ich Argumente. Dass du die nicht verstehst oder nicht anerkennst - dafür kann ich nichts.

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