Muss Der Mitarbeiter auf Der Arbeit anrufen und fragen ob der arbeiten kann oder nicht?

Pensioner61  18.01.2024, 11:39
ich bin zur Arbeit gekommen hatte aber frei 

Weshalb hattest du frei? Urlaub, Krank

Sonja32 
Fragesteller
 19.01.2024, 13:27

Ich wusste nicht das ich frei hatte deshalb bin ich zur Arbeit gekommen vor Ort hat man mir gesagt das ich hatte anrufen müssen

4 Antworten

Du musst als Arbeitnehmer proaktiv deine Arbeitskraft anbieten, damit der Arbeitgeber in Annahmeverzug kommt und dir trotzdem den Lohn zahlen muss.

Dafür reicht eine E-Mail, in der du deutlich machst, dass du als Arbeitnehmer zur Verfügung stehst.

Jeden Tag dort anrufen musst du allerdings nicht. Da reicht die einmalige Information.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Sonja32 
Fragesteller
 09.04.2024, 00:56

Ich' habe Meinen Chef Oft gesagt das ich immer zur Verfügung stehe aber er will das Ich anrufe und Frage wann ich arbeiten kann

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MickNRW75  27.04.2024, 21:31
@Sonja32

Das musst du nicht.

Es reicht wie bereits erwähnt eine einmalige Aufforderung, dir Arbeit zuzuweisen mit dem Hinweis, dass du als Arbeitnehmerin zur Verfügung stehst.

Das machst du am Besten schriftlich oder mit Zeugen, bei denen du dir sicher sein kannst, dass sie zu dir stehen und nicht später behaupten, sie wüssten von nichts.

Er darf nicht von dir verlangen, täglich anzurufen und zu fragen.

Arbeitsrechtlich hast du hier weder eine Abmahnung noch eine Kündigung zu befürchten.

Sollte er dies doch tun, kannst du Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einreichen.

Den Prozess verliert dann dein Arbeitgeber und darf dir den ganzen Lohn nachzahlen.

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Sonja32 
Fragesteller
 09.04.2024, 01:00

😉

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MickNRW75  27.04.2024, 21:39

Wieso sollst du anrufen, wenn du frei hattest?

Du bist doch davon ausgegangen, dass du arbeiten musst.

Es ist so:

Kommst du zur Arbeit und dein Chef sagt: "Sie haben HEUTE frei.", dann gilt das auch nur für diesen Tag und am nächsten Tag fährst du wieder normal zur Arbeit.

Dein Arbeitgeber kann aber nicht von dir verlangen, JEDEN TAG zuerst anzurufen und zu fragen, ob du 'heute' arbeiten musst oder nicht.

Dann wird umgekehrt ein Schuh daraus.

Laut Arbeitsvertrag gehst du einer regelmäßigen Beschäftigung in Vollzeit nach. Davon gehe ich hier einmal aus.

Sagt dir dein Arbeitgeber nun, dass er nicht weiß, ab wann er dich wieder braucht (egal ob Vollzeit oder Teilzeit), dann befindet der Arbeitgeber sich in Annahmeverzug, sobald du ihm gegenüber EINMALIG mitteilst, dass du deine Arbeitskraft anbietest.

Du kannst also sagen: "Okay, dann melden SIE sich, wenn ich wieder zur Arbeit kommen soll."

Du selbst musst NICHT jeden Tag anrufen und fragen.

Deshalb aber unbedingt nachweislich deine Arbeitskraft anbieten und den Arbeitgeber auffordern, dir gemäß deines Arbeitsvertrages Arbeit zuzuweisen.

So kann dir kein unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit zur Last gelegt werden und du kannst notfalls vor dem Arbeitsgericht deinen dir zustehenden Lohn einklagen.

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Wenn sie deinen Dienstplan ändern dann müssen sie dir das auch mitteilen.

Ein Dienstplan, der einmal aufgestellt wurde, darf nicht einfach umgeworfen werden. Arbeitnehmer müssen das Privatleben ihrer Mitarbeiter respektieren. Laut einem Beschluss des Amtsgerichts Berlin aus dem Jahr 2012 sollen Dienstplanänderungen mindestens 4 Tage im Voraus kommuniziert werden (Az. 28Ca 10243/12).

Ist zwar jetzt das Amtsgericht Berlin aber das sollte in anderen Teilen der Republik dementsprechend auch gelten.

Sonja32 
Fragesteller
 18.01.2024, 12:57

OK

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GutenTag2003  18.01.2024, 12:59

Ja. Diese Entscheidung orientiert sich am

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)§ 12 Arbeit auf Abruf

(3) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Zeitrahmen, bestimmt durch Referenzstunden und Referenztage, festzulegen, in dem auf seine Aufforderung hin Arbeit stattfinden kann. Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt und die Arbeitsleistung im Zeitrahmen nach Satz 1 zu erfolgen hat.

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 Der Chef den Dienstplan geändert hat uns mich keiner angerufen hat die Personalverwaltung sagte das Ich anrufen muß

Nein, das musst Du nicht.

  • Ein Dienstplan ist auszuhändigen / auszuhängen und gilt

Dienstplanänderungen haben auch nur dann eine verpflichtenden Wirkung wenn sie rechtzeitig mitgeteilt wurden.

https://staffomatic.com/de/blog/kurzfristige-dienstplanaenderung

Sonja32 
Fragesteller
 18.01.2024, 12:54

OK mir wurde es leider nicht mitgeteilt

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Sonja32 
Fragesteller
 18.01.2024, 12:55

Danke dann weiß ich Bescheid

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Das kommt drauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht.....

Meine Meinung:

Wenn es einen Dienstplan gibt und dieser geändert wurde muss dieser auch entsprechend jeder Person ausgehändigt werden die davon betroffen ist. Kurzfristige Änderungen sollten sogar telefonisch bekannt gegeben werden.

Ich würde mir einen neuen Arbeitgeber suchen der mehr menschliches Feingefühl besitzt.

LG

Juli

Sonja32 
Fragesteller
 18.01.2024, 12:53

Danke

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Sonja32 
Fragesteller
 19.01.2024, 22:09

Danke

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