Dienstplan Änderung ohne Bescheidgeben?

1 Antwort

Ich habe aus Quellen des Einzelverkaufs gehört, dass ein Dienstplan zwei Wochen fix sein muss. Falls sich in den zwei Wochen etwas ändert, ist der Chef/die Chefin verpflichtet, den Mitarbeiter von der Änderung zu informieren.

Eine solche 2-Wochen-Regelung gibt es nicht (es sei denn, sie wurde einzelvertraglich oder in einem anzuwendenden Tarifvertrag so getroffen).

Wenn ein Dienstplan einmal bekanntgegeben worden ist, dann ist er auch für den Arbeitgeber verbindlich; sein Weisungsrecht, das er bezüglich des Arbeitseinsatzes der Arbeitnehmer hat (im Rahmen von Verträgen, Vereinbarungen, Gesetzen), hat er dann "verbraucht". Änderungen an diesem Dienstplan sind dann nur noch mit Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers möglich.

In entsprechender Anwendung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes TzBfG § 12 "Arbeit auf Abruf" Abs. 3 ("Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.") muss dem Arbeitnehmer seine Einteilung zur Arbeit mindestens 4 Tage im Voraus mitgeteilt werden; zu diesen 4 Tagen zählen aber noch nicht der Tag der Ankündigung und der Tag des Arbeitseinsatzes.

Wieso sollte man jeden Tag auf seinen Dienstplan schauen um zu sehen ob sich wieder etwas geändert hat?

Das musst Du auch nicht.

Bist Du einmal über einen Dienstplan informiert worden, gilt er. Wenn Deine Chefin Änderungen daran vornimmt, Dich nicht informiert, geschweige denn um Zustimmung bittet, dann ist das ihr Problem. Du kannst Dich auf den ursprünglichen Dienstplan berufen - und von dem solltest Du Dir darum immer eine Kopie machen als Nachweis!

Kurzfristige, unvorhersehbare Abweichungen sind - wie bei der Anordnung von Überstunden - dem Arbeitgeber nur in besonderen Fällen erlaubt, z.B. in tatsächlichen Notsituationen (wozu nicht schon alleine bloßer Personalmangel zählt), wenn also z.B. wegen eine drohenden Überschwemmung ein Lager mit empfindlicher Ware kurzfristig geräumt werden muss.