Was genau ist eine Meldepflicht?
Hallo,
Meine Frage bezieht sich auf die Meldepflicht im Krankheitsfall (in der Ausbildung). Ist damit die Abgabe des Krankenscheins gemeint?
Mir droht nun eine Abmahnung, weil ich angeblich schon mehrmals in der Vergangenheit dem Arbeitgeber nicht Bescheid gegeben hätte (was völliger Schwachsinn ist). Entweder folgte ein Anruf oder eine Nachricht (SMS/WhatsApp), dass ich mich krank melde - oder ich sagte vor Ort Bescheid, wenn ich mich nicht zum Arbeiten fit fühlte.
Den Bescheid der Krankenmeldung - mitsamt der Dauer des Ausfalls - gab ich immer am nächsten Tag, oder spätestens am 2. Tag ab.
Beispiel 1: Ich schreibe dem Vorgesetzten morgens vor Arbeitsbeginn eine Nachricht, dass ich mich zum Arzt begebe. Am nächsten Morgen erhält er den Krankenschein.
Beispiel 2: Ich bin auf der Arbeit vor Ort und gebe dem Vorgesetzten persönlich Bescheid, dass ich mich zum Arzt begebe. Am nächsten Morgen erhält er den Krankenschein.
Habe ich so die Meldepflicht verletzt? Auf welchem Gesetzt beruht diese Pflicht?
2 Antworten
Ich glaube, dein AG bringt da was durcheinander. Er soll dir bitte genau sagen, wann du und warum du angeblich die Meldepflicht verletzt hättest.
Denn dieser Begriff in dem Zusammenhang ist mir nur in Bezug auf bestimmte Krankheiten bekannt. Bestimmte infektiöse Krankheiten wie Masern, Röteln und Windpocken sind meldepflichtig an die Behörden. Das ist aber nicht deine Aufgabe, sondern die des Arztes.
Achso, ja, das ist so konkret, wie er das wohl möchte, nicht zu 100 % möglich.
Ob es rechtlich nötig ist, dass du Bescheid gibst bevor er den Krankenschein bekommt, weiss ich ehrlich gesagt nicht. Kann wohl auch vom Beruf abhängen, ob das wichtig ist oder nicht. Aber dann soll er dir nicht mit einer Abmahnung drohen,, sondern das hätte er schon früher ganz normal sagen können.
Ich kenne es so, dass man nach dem Arztbesuch anstandshalber Bescheid gibt wie lange man ausfällt, also noch vor Eintreffen des Krankenscheins beim AG. Damit der AG möglichst schnell nach Ersatz suchen kann. Aber wie gesagt, ich weiss nicht ob das Pflicht ist.
Nein alles korrekt. sich melden schein holen, abgeben
Er sagte ich habe die Pflicht, ihm unverzüglich Bericht zu erstatten wie es nun verbleibt. Aber dieses "unverzüglich" finde ich fraglich, da es in manchen Fällen auch einfach nicht möglich ist, am selben Tage einen Termin beim Arzt zu bekommen (manchmal musste ich mich dann einen Tag rückwirkend krankschreiben).
Es geht halt darum, wann ich ihn über die Dauer der Krankmeldung informiere. Aber das erfährt er doch spätestens nach dem 3. Tag? (diese 3-Tages-Regel, in der man Zeit hat die Krankmeldung vorzulegen).