Nein. Feuerwerk der Klasse F3 darf man nur mit einer Genehmigung nach Paragraph 27 Sprengstoffgesetz besitzen und zünden.

Auch bei Artikel der Klasse F2 ist es nicht so einfach da einige Artikel die in anderen Ländern F2 Kategorisiert sind, trotzdem in Deutschland ohne Genehmigung nicht erlaubt sind.

Da sind die Infos für den benötigten Erlaubnisschein.

https://shop.roeder-feuerwerk.de/media/pdf/fc/03/ec/F3-Kat3-Recht-Gesetze.pdf

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Wenn es auch wirklich in Deutschland F2 ist ja.

Lediglich wenn es nicht als Gefahrgut gekennzeichnet ist kann es zu Problemen kommen. Dann aber für den Absender und nicht den Empfänger.

Wie wäre es wenn du bei activfire bestellst?

Ist ein Österreichischer Shop, liefert das ganze Jahr F2, und ist zu 100% Legal.Ebenfalls wird die Bestellung als Gefahrgut gekennzeichnet.

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oder ob es andere Leute so doll interessiert das sie die Bullen rufen.

Kann gut sein.

Warum beantragst du nicht die Erlaubnis nach Paragraph 27 Sprengstoffgesetz für Feuerwerk der Kat 3? Dann musst du dir keine Sorgen mehr machen und kannst beliebige F3 Artikel erwerben.

Es hat einen Grund weshalb F3 und F4 besondere Voraussetzungen erfordern.

Genug Leute verletzen sich oder schlimmeres weil sie die Sicherheitsabstände nicht einhalten, verlieren Hände weil sie Bodenknallkörper nicht am Boden zünden, ect...

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Hallo

Nicht alles.

F2 Raketen dürfen in Österreich zb eine Netto-Explosivstoffmasse bis 75 gramm haben. In Deutschland 20 gramm.

Wie wäre es wenn du bei Activfire bestellst? https://www.feuerwerke-onlineshop.at/

Das ist ein Österreichischer Shop der auch nach Deutschland liefert.

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Bodenknallkörper der Kategorie F2 brauchen das CE Zeichen, dürfen kein BKS enthalten, und die Gebrauchsanweisung muss auf Deutsch sein bzw sie muss vom Anwender vollständig verstanden werden können.

Zusätzlich sind Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz, Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse, Batterien mit mehr Als 500 g Netto-Explosivstoffmassw, Schwärmer und pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand der Klasse F2 ohne entsprechende Bewilligung in Deutschland verboten und dürfen somit auch nicht eingeführt werden.

Schallerzeuger der Kategorie P1 dürfen maximal 10 gramm NEM enthalten bzw der Schallpegel darf ebenfalls 145 db nicht überschreiten.

Zum Transport:

Freistellungen von Kleinstmengen für Privatpersonen für den eigenen Bedarf (GGVSEB, Anlage 2, 2.1 a): 

Bei pyrotechnischen Gegenstände der Klasse 1 Unterklasse 1.1 bis 1.3 bis zu einer Bruttomasse von 5kg und bei der Unterklasse 1.4 von 50kg für den eigenen Bedarf sind von der GGVSEB ausgenommen. Die Artikel müssen einzelhandelsgerecht verpackt sein. Eine einfache Verpackung ohne UN-Prüfzeichen ist ausreichend.Beim Eigenbedarf sind keine Beförderungspapiere erforderlich. Aber eine Ladungssicherung im Fahrzeug ist erforderlich.

Begrenzte Mengen nach 1.1.3.6 ADR für Privatpersonen (1000 Punkte-Regel):

Für Mengen mit einer Bruttomasse von mehr als 5kg bis zu einer Nettomasse bis 20kg für Genständen mit Explosivstoff der Klasse 1, Unterklasse 1.1 bis 1.3 (NEM x 50) oder für Mengen mit einer Bruttomasse von mehr als 50,0kg bis zu einer Nettomasse von 333kg für Genständen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (NEM x 3) gilt Kapitel 1.1.3.6 ADR. Ein UN-geprüfter Karton (UN 4G/Y...) mit entsprechendem Gefahrzettel, z. B. 1.3G (10x10 cm) und Bezeichnung UN0335 Feuerwerkskörper (mind. 6 mm hoch) ist erforderlich. Gefahrzettel und Bezeichnung ist immer auf der gleichen Seite anzubringen.

Für den Eigenbedarf bei Privatpersonen ist für diesen Mengenbereich nach Ausnahme 18 (S) kein Beförderungspapier erforderlich. Beim Verbringen für Dritte (z. B. Kollegen) oder durch Dritte ist ein Beförderungspapier mit allen notwendigen Angaben zu erstellen und mitzuführen. Neben den bisherigen Vorschriften muss beim Verbringen der Mengen nach 1.1.3.6 ADR durch Privatpersonen seit dem 1.1.2004 nach 8.1.4.2 ADR ein ABC-Feuerlöscher mit mind. 2 kg Fassungsvermögen mitgeführt werden. Für innerdeutsche Transporte gilt folgende Regelung nach GGVSEB Anlage 2 Nr. 3.4: Feuerlöscher sind ab dem Herstellungsdatum und danach ab dem Datum (Monat/Jahr) der nächsten auf dem Feuerlöschgerät angegebenen Prüfung in zeitlichen Abständen von längstens zwei Jahren zu prüfen. Das löschgerät muss mit einer Plombierung versehensein und es ist der Name des Sachkundigen und das Datum der nächsten Prüfung anzugeben.

Insgesamt wäre es besser wenn du zb bei Activfire bestellst.

https://www.feuerwerke-onlineshop.at/

Dieser liefert ebenfalls das ganze Jahr.

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Einstellungen=Darstellung

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Ist die lieferung von Schallerzeugern aus diesem Shop nach Deutschland legal?

Für dich ja. Wenn die Feuerwerkskörper in Deutschland ohne Genehmigung zugelassen sind ist es legal.

jedoch bin ich mir nicht sicher ob per Gefahrengutversand versendet wird

Nein, es wird nicht per Gefahrgutversand versendet. Wenn es im Zoll stecken bleibt wird es wohl nicht weiter kommen.

Was hält dich davon ab Schallerzeugern in Deutschen Shops zu bestellen?

Du kannst dir auch mal ActivFire ansehen.

https://www.feuerwerke-onlineshop.at/

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Wenn du illegale Feuerwerkskörper ohne Behördliche Bewilligung kaufst, besitzt, und benutzt verstößt du gegen das Sprengstoffgesetz.

Das wird nach § 40 Abs 1 SprengG mit Geldstrafen, sowie Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren bestraft.

Gerade jetzt wird es mit noch größerer Wahrscheinlichkeit beim Zoll hängen bleiben.

+ Die meisten Shops sind gefälscht oder es sitzt womöglich auch die Polizei dahinter...

Auch wenn es bei dir zuhause ankommen sollte kann es sein, dass auch noch Jahre später die Polizei morgens vor der Tür steht...

(Sofern du Mindestens 18 Jahre alt bist:

Beantrag den Erlaubnisschein nach Paragraph 27 Sprengstoffgesetz.Bis Kat F3 ist in Deutschland keine Fachkunde notwendig.)

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Wenn du ohne Behördliche bewilligung Illegale Feuerwerkskörper erwirbst verstößt du gegen das Sprengstoffgesetz.

Die meiste Zeit sind die Seiten sowieso gefälscht und es sitzen Betrüger oder auch die Polizei dahinter.

Selbst wenn du eine Seite findest die dir das wirklich versendet, kommen die nächsten Probleme.

Es bleibt womöglich beim Zoll hängen...

Auch wenn es bei dir Zuhause ankommt kann es noch Jahre später passieren, dass aufeinmal morgens die Polizei vor der Tür steht.

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Wenn man Magnesium mit Schwefel mischt und reagieren lässt wird das Magnesium vom Schwefel oxidiert. d.h Schwefel=Oxidationsmittel, Magnesium=Reduktionsmittel.

Man muss auf das "chemische" Gleichgewicht achten, d. h. in einer Mischung darf nicht mehr sauerstoffabgebende Substanz vorhanden sein, als zur Verbrennung der brennbaren Substanz nötig ist, da ein solcher Überschuss die Reaktion um einiges behindern würde.

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Ja, die Schwarzpulver-ladung befindet sich an der unterseite.

Mit Hilfe der Ladung wird die Kugelbombe aus dem Mörser verschossen. Während des Abschußes wird eine Verzögerung, die sich an der Unterseite des Feuerwerkskörpers befindet, aktiviert. Dieser zündet im Idealfall die Bombe am Kulminationspunkt.

Und es ist keine normale Zündschnur.

Das ist eine Gedeckte Stoppine!

Diese zündet ohne Verzögerung durch!

Als Anmerkung:

Um Feuerwerksartikel der Klasse 4 (Dazu zählen Kugelbomben) besitzen und verwenden zu dürfen, brauchst du eine Genehmigung nach Paragraph 27 Sprengstoffgesetz.

Also Ausbildung + Prüfung und weiteres.

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Wenn die Feuerwerksartikel in Deutschland nicht ohne Genehmigung erlaubt sind, verstößt du gegen das Sprengstoffgesetz!

Selbst wenn es erlaubt ist, Feuerwerk muss als Gefahrgut versendet werden.

Zwar ist das die Aufgabe vom jeweiligen Verkäufer bzw von dem, der das Paket versendet, trotzdem würde das Paket vom Zoll wohl nicht weiter kommen...

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