Vogelschreck?

2 Antworten

In Deutschland sind Vogelschreck-Patronen pyrotechnische Munition der erlaubnispflichtigen Zulassungs-Klasse BAM-PM II und bedürfen daher zum Erwerb und Besitz eines Munitionserwerbsscheines.

Der unerlaubte Erwerb und Besitz von pyrotechnischer Munition dieser Zulassungs-Klasse wird als Verstoß gegen das Waffenrecht strafrechtlich verfolgt.

Ohne eines Munitionserwerbscheines in Deutschland gar nicht.