Wer kennt sich mit gesetzlicher Gewährleistung bei einem Gebrauchtwagenkauf aus?

Hallo zusammen,

ich habe mir vor noch nicht mal 1 Monat einen Gebrauchtwagen gekauft (Automatik und mit eingebauter LPG-Anlage). Vor ein paar Tagen fing er an, während der Fahrt und während ich beschleunigen wollte heftig zu ruckeln. Da er nicht mehr aufhörte damit, fuhr ich rechts ran und bemerkte dabei ein gelb leuchtendes Symbol am Amaturenbrett, das vorher definitiv noch nicht zu sehen war. Ein Blick in die Betriebsanleitung meines Fahrzeuges sagte mir, dass es sich hierbei um das Zeichen für "Abgas" handelte. Anschließend setzte ich mich mit meinem Autohändler in Verbindung und informierte ihn über den aktuellen Stand der Dinge. Mit ihm gemeinsam einigte ich erstmal darauf, mit dem Fahrzeug in eine umliegende Werkstatt zu fahren und das Auto dort auslesen zu lassen, um dabei herauszufinden, um welchen Fehler es sich genau handelt. Also fuhr ich zu einer Werkstatt und erfuhr, dass es sich bei dem Fehler um einen Verbrennungsaussetzer des Zyl. 3 handelte (sprich: eine defekte Zündkerze bzw. einen Defekt in der Zündspule). Ich ließ mir daraufhin gleich vom Mechaniker ein paar Kostenvoranschläge machen und rief daran anschließend wieder meinen Händler an, um gemeinsam mit ihm die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Dieser jedoch stellte sich stur und verwies mich auf die Tatsache, dass es sich bei Zündkerzen bzw. Zündspulen um Verschleißteile handelt und er als Verkäufer nicht dafür zuständig wäre, mir diese zu ersetzen. Soweit auch ganz logisch (sogar für mich als Laien).

Zündkerzen bzw. Zündspulen sind tatsächlich Verschleißteile. Nun habe ich jedoch von jemandem (der es wissen muss) gehört, dass es speziell in meinem Fall (sprich: Käufer, der das Fahrzeug weniger als 1 Monat besitzt und dabei bloß ca. 250 km gefahren ist) eine Ausnahme dieser Regelung geben soll. Laut ihm kann man bei einer solch kurzen Zeitspanne und so wenigen gefahrenen Kilometern nicht direkt von rechtmäßigem Verschleiß ausgehen. Dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Gebraucht-, statt um einen Neuwagen handelt ist seiner Meinung dabei unrelevant.

Laut Service-Heft wurden die Zündkerzen zuletzt vor 2 Jahren und etwa 30.000 km gewechselt.

Was haltet ihr davon? Habt ihr schon einmal etwas davon gehört, dass in meinem speziellen Fall der Verkäufer des Fahrzeuges die Verschleißteile auf eigene Kosten wechseln muss? Wenn ja würde mich auch interessieren, wo man hier im Internet die gesetzlichen Richtlinien bzw. Urteile dafür findet. Wisst ihr wie zuverlässig so ein Auslese-Test in einer Werkstatt ist?

Vielen Dank für eure Meinungen.

Gebrauchtwagen, Kosten, Gewährleistung, ausnahmen, Verschleissteile