Wie lange kann man nichtbezahlte Nachschichtzulagen rückwirkend einfordern?

Mein Chef zahlt uns die Nachschichtzulagen nicht.

Ich arbeite seit 6 Jahren in der Firma und bisher war es ein Zweischichtsystem.

Von 6 Uhr bis 14 Uhr 39 und von 14 Uhr 30 bis 22 Uhr 54.

Soweit ich das recherchiert habe ist es eine gesetzliche Bestimmung, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist ab 22 Uhreine Nachtschichtzulage zu zahlen.

Mein Chef zahlt diese nicht.

Auch sonst verstößt er gegen viele Sachen.

  • In der Spätschicht gibt es keine Pause

  • Manchmal kommt es vor, dass ein Maschinebediener ganz alleine in einer Halle arbeitet

  • Er lässt manche Leute 12 Stunden arbeiten, einer hatte deswegen sogar einen Autounfall, weil er am Steuer eingeschlafen ist.

  • Manchmal kommt es vor, dass jemand bis 11 uhr abends arbeitet und muss die Schicht mitten in der Woche wechseln und am nächsten Morgen um 6 Uhr da sein.

Jetzt führt er nächste Woche ein Dreischichtbetrieb ein. Wobei uns jetzt natürlich dann Stunden fehlen werden. da er schlauerweise vorgibt dass wir z.B. von 6 Uhr bis 14 Uhr da sein sollen aber auf einmal müssen wir eine Pause machen.

In unseren Verträgen steht, dass wir 42 Stunden/Woche arbeiten müssen, dieses ist aber jetzt nicht mehr möglich. Also sollen wir Samstags arbeiten. Prozente heirfür werden natürlich auch nicht bezahlt.

Selbst wenn man einen Samstag in der Frühschichtwoche arbeitet, fehlen noch 6 Stunden.

Wenn man in der Spätschichtwoche samstags arbeiten würde, läge zwischen Arbeitsende und Arbeitsaufnahme nur 8 Stunden.

Wie lange kann man rückwirkend, die Nachtschichtzulagen einfordern?

Gibt es Verjährungsfristen?

Muss man die Prozente schriftleich anmahnen einfordern? Was bedeuten würde. Er kündigt demjenigen!

An welche Stellen kann ich mich wenden? Anonym?

Klar, könnt Ihr sagen: such Dir einen anderen Job. aber ich bin nicht méhr der Jüngste, habe einige Banscheibenvorfälle und darf in meinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten.

Ich würde meinem Chef so mal richtig eins auswischen.

Bin dankbar für jeden Tipp.

Arbeit, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, arbeitsschutz, Arbeitszeit, Nachtschicht, Vergütung, minusstunden
Arbeitsort während der Arbeitszeit wechseln mit Bus, Minusstunden, Pausenzeiten?

Ich bin seit kurzem in einem Kinderheim als Schulbegleitung angestellt. Die Schule meines zu betreuenden Kindes ist mein Hauptarbeitplatz. Da in der Schule zur Zeit sehr oft die letzten beiden Stunden ausfallen und ich dadurch viele Minusstunden habe, wurde jetzt besprochen, dass ich danach in das Kinderheim fahre und dort meine restlichen Stunden arbeite. Ich bin auf dem Bus angewiesen, der leider erst sehr spät nach der letzten Stunde kommt und ich somit 45 Minuten bis in das Kinderheim brauche. Zählt das als Arbeitszeit?

Außerdem wurde erst besprochen, dass ich in der Ausfallzeit einige Sachen wie Lebensmittel, Klamotten ect besorgen. Doch immer wenn ich nachfrage, bekomme ich keine Antwort. Jetzt habe ich Anschiss von der stellvertretenden Chefin bekommen, weil ich so viele Minusstunden habe. Ist meine Chefin dazu verpflichtet, mir Aufgaben zugeben, wenn dies so besprochen wurde?

Meine Kollegin, die vorher die Schulbegleitung des Kindes war, hat mir gesagt, dass ich nur zu der einen bestimmten Zeit meine Pause nehmen kann. Dies hab ich am ersten Tag gemacht. Am nächsten Morgen habe ich einen Anruf von meiner Chefin bekommen, dass dies wohl nicht gut lief und das auch keine gute Zeit wäre meine Pause zu nehmen. Eine andere Möglichkeit hat sie mir auch nicht gegeben. Dadurch, dass ich in den anderen Zeiten eine Pause als gefährdend sehe, habe ich keine mehr genommen. Letzte Woche gab es ein Gespräch mit den Lehrern und wir haben ein Konzept entwickelt, wie es möglich wäre meine Pause zu nehmen. Nun musste ich heute meinen Stundenzettel abgeben und die stellvertretende Chefin, welche für die Stunden zuständig ist, hat mir Stress gemacht, dass ich ja nicht einfach meine Pause abziehen kann, da ich in der eigenständigen Verantwortung stehe meine Pause zu nehmen. Es ist aber auch meine Verantwortung, dass dem Kind und den anderen Mitschülern und Lehrern nichts passiert. Kann ich jetzt darauf bestehen, dass die nicht genommen Pausen als Arbeitszeit angerechnet werden?

Arbeit, Arbeitszeit, Pause, Arbeitsweg, Fahrzeit, minusstunden, Pausenzeit
AG sagt krank nach hause = Minusstunden?

Hallo,

ich war Montag von 6-14 Uhr geplant, bin aber um 11.30 nach Hause, weil es mir sehr im Magen rumging und meine Kollegin meinte ich sehe schlecht aus und soll heim.

Dienstag bin ich ganz normal wieder in die Arbeit.

Jetzt möchte meine Chefin meine Arbeitszeit von 6-11.30 reduzieren und die 2,5 Std als Minusstunden eintragen, da ich kein Attest habe.

Ich bin auf 40 Std / Woche eingestellt und bekomme ein Festgehalt.

Ich kenne Folgendes Urteil:

"Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen."

(BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)

In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:

"Der AN ist verpflichtet, jede Arbeitsverhinderung und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich der Gesellschaft mitzuteilen und schon AM ERSTEN TAG EIN ÄRZTLICHES ATTEST VORZULEGEN.

Im Falle der AU von mehr als einem Kalerndertag infolge Krankheit ist der AN verpflichtet, dem AG vor Ablauf des darauffolgenden Arbeitstages, eine ärztliche Bescheinigung über die AU sowie über deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Bei über den angegebenen Zeitraum hinausgehender Erkrankung ist eine Folgebescheinigung innerhalb weiterer drei Tage seit Ablauf der vorangehenden Erkrankung einzureichen.

Ist der AN an der Arbeitsleistunge infolge auf unverschuldeter Krankheit beruhender AU verhindert, so leustet die Gesellschaft Vergütungsfortzahlung nach den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes."

Zum ersten Absatz: der erste Tag wäre ja dann Dienstag gewesen, wenn ich noch zuhause geblieben wäre.. oder sehe ich das Falsch?

Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, arbeitsschutz, Arbeitsunfähigkeit, Attestpflicht, fehlzeiten, minusstunden, Ausbildung und Studium
Minusstunden durch Krankheit?

Hilfe Bin grade ziemlich Baff, meine Leitung hat mir heute erkärt das ich über 50 Minusstunden habe. Zum Hintergrund mein Arbeitgeber hat eine schlechte Belegung und hat das anhäufen von Fehlstunden quasie seit Monaten angeordnet. Durch kurzfristiges Einspringen hielt sich das bei mir aber noch in Grenzen.(arbeite Teilzeit im Schichtdienst mit Wochenenden)
Nun war ich letzes Jahr nach einem Unfall 4 Wochen krank. Lt Dienstplan war ich "zufällig" kaum eingeplant und der Kollege meint das mir nur die Stunden anzurechnen sind die im Dienstplan stehen.Auserdem sei ich keinen vollen Monat sondern Monatsübergreifend krankgeschrieben gewesen. Daher habe er (oder der Arbeitgeber ?) das so entschieden. .... Muss ich mir eigentlich jeden Mist gefallen lassen nur weil ich keine neue Stelle finde??? Kleiner Betrieb, keine Mitarbeitervertrettung, eigener Haustarif, im Arbeitsvertrag steht nur das üblichen: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 6 Wochen. Hab im Netz was gelesen von Annameverzug (des Arbeitgebers) der das sog Betriebsrisko trägt. Stimmt es das es sowas wie angeordnete Minusstunden nicht gibt ? Suche dazu passende verständliche Urteile um in einer sachlichen Diskusion zu bestehen. Wo bekomme ich eine günstige Beratung falls es doch Probleme gibt? Was passiert wenn ich kündige und sehr warscheinlich die Stunden nicht "nachholen" konnte ?

Arbeitsrecht, Dienstplan, Krankmeldung, annahmeverzug, minusstunden
Ich versteh das mit den Minusstunden und dem Saldo immer noch nicht bei der Gleitzeit (ÖD) - kann mir nochmal wer helfen?

Hallo,

Sorry, ich weiß, wir hatten das Thema schon (https://www.gutefrage.net/frage/wie-sieht-das-aus-mit-minusstunden-bei-gleitzeit-mache-ich-die-ganze-zeit-was-falsch) , aber ich muss noch mal nachfragen... :l Arbeitet hier irgendwer in dem ÖD? Bestimmt doch und kennt da die Regeln für Azubis?

Ich habe auch mal einen Screenshot von der Zeiterfassung bei uns eingefügt, also zumindest den oberen Teil...

Jetzt nochmal die Fakten:

  • Bei "Ist-Stunden" steht bei mir immer 7,48h. Das ist vertragsmäßig so festgelegt
  • Wir dürfen max. 10 Plus- oder 10 Minusstunden als Azubis haben
  • ich muss natürlich die Pausenzeiten, max. Arbeitszeit usw. einhalten

Nur: Ich dachte bisher, das mit den max. 10 Plus- oder Minusstunden bezieht sich auf die Spalte "Gesamtsaldo"? Oder bezieht es sich doch auf die Stunden am Monatsende? Also darf ich für einen Monat max. 10h +/- haben?

Nur: Bei mir werden auch keine Stunden vom einen Monat auf den anderen übertragen, so sieht es für mich zumindest aus. Also wenn ich im Nov. -6h am Ende habe, taucht das im nächsten Monat nicht auf. Also hätte ich z.B. im Nov. eigentlich 180h arbeiten müssen, habe aber nur 174h gearbeitet, steht da zwar am Ende -xh, aber das taucht im nächsten Monat nicht auf... Wobei auch irgendwie der Gesamtsaldo da ja wohl nochmal was anderes ist??? Ich versteh das nicht.

Ich habe am Ende eines Monats immer noch ganz unten eine Spalte, wo dann alles steht und auch wie viel +/- ich gemacht habe... oder zählt das dann gar nicht als Minusstunden?

Es ist ja so:

ICH dachte/denke, wenn ich bei "Gesamtsaldo" max. 10h haben darf und z.B. 8h habe, dass ich ja auch mal früher nachhause gehen muss, damit das dort weniger werden. Also arbeite ich an einem Tag dann statt 7,48h nur 7,00h z.B., damit mir 48min von dem Gesamtsaldo abgezogen werden.

Oder muss ich gucken, dass das ausgeglichen ist am Monatsende?... Also wenn ich z.B. an 2 Tagen in der Woche insgesamt 1h länger gearbeitet habe, darf ich in jener Woche auch nur 2h früher gehen und nicht 3h? Weil sonst wäre das ja zu wenig....

Ich weiß nicht, wie ich das formulieren soll, damit man mich versteht. ;( Das ist auch voll kompliziert...

Das, was bei Gesamtsaldo steht, wird auch immer in den nächsten Monat übernommen! Nur ob ich jetzt monatlich mehr oder weniger gearbeitet habe als die monatliche Sollzeit halt nicht. So sieht das zumindest aus...

Das versteht niemand oder?

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Arbeit, Ausbildung, Arbeitszeit, Arbeitszeitkonto, Azubi, Öffentlicher Dienst, Gleitzeit, minusstunden
Minusstunden durch "falsche" Einteilung, wer muss dafür gerade stehen?

Abend Leute,

also ich habe schon einiges zu dem Thema gefunden, werde aber trotzdem irgendwie nicht schlau daraus.

Also folgendes: Ich bin auf Vollzeit im Einzelhandel eingestellt, mit einer Wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden.

Vor kurzem wurde mir gesagt, ich wäre mittlerweile bei ca 39 Minusstunden.

Ja, wir haben ein Stundenkonto, also ist das schonmal zulässig.

Das machte mich natürlich kurz stutzig, wie das passieren kann. Klar hat man hier und da ein paar Minuten verspätung und bei 1 1/2 Jahren kann sich sowas Summieren, aber so oft wie ich Wochen schon durchgearbeitet habe ( also 6 Tage die Woche ) sollte ich eigentlich mehr im Plus sein als im Minus.

Irgendwann kam dann der Moment in dem es Klick machte. Ich mache in jeder Woche, in der ich Frühschicht habe Minus. Die Arbeitszeiten dort sind je von 7-15 Uhr, abzüglich der halben Stunde Pause sind wir dann bei 5 x 7,5 Stunden = 37,5 Stunden in der Woche. In der Spätschicht 4 Tage 12-21 uhr und einmal 15-21 Uhr, abzüglich den Pausen da, komme ich auf exakt 40 Stunden.

Da wir Früh - Spät wechsel haben, arbeite ich demnach 2 mal im Monat früh und mach dann im Monat 5 Stunden minus.

Da ich aber weniger Minusstunden habe als ich hätte haben sollte, wenn ich die Arbeitsmonate in der ich schon in dem Laden bin mal 5 nehme, gehe ich davon aus das ich eigentlich eher im Plus sein sollte, wären da nicht die 2,5 Stunden die mir in der Woche fehlen.

Nun die Frage: Bin ich in diesem Fall gezwungen diese Stunden auszugleichen? Mir wurde beim letzten Lohn bereits 10 Stunden vom Gehalt abgezogen, was ich nicht dramatisch finde, sollten die Minusstunden in diesem Fall rechtens sein.

Danke euch !

Arbeitsrecht, Einzelhandel, minusstunden, Vollzeitjob
Muss man Minusstunden nacharbeiten, wenn man noch länger beschäftigt ist?

Hallo. Ich arbeite im Schichtdienst. Leider kommt es oft vor, dass er angegebene Dienst nicht komplett durchzuführen ist. Sei es dadurch, dass keine Patienten da sind und die Station geschlossen werden kann oder einfach keine Arbeit vorliegt. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts über ein Zeitkonto. Ich versuche schon, von manchen Kollegen, die Überstunden haben, ihre Dienste zu übernehmen, um die Minusstunden im Rahmen zu halten. Dennoch mache ich jeden Monat bei einem 40Std/Woche-Vertrag mind. 10-20 Minusstunden, die sich mittlerweile gewaltig angehäuft haben. Mein Lohn bekomme ich dennoch voll bezahlt. Bei meiner Stundenabrechnung muss ich die Minusstunden dennoch festhalten, die ich dann von Monat zu Monat in den nächsten Monat mitnehme und nicht abbauen kann, da oftmals während meiner Schichteinteilung doch kein Arbeitseinsatz notwendig ist etc. Viele meiner Kollegen haben das gleiche Problem. Ich habe gelesen, dass man seine Minusstunden nicht abarbeiten muss. Ich möchte noch länger in dem Betrieb arbeiten, da mir die Arbeit sehr Spaß macht, aber habe eigentlich keine Lust im Jahr 200 Minusstunden zu machen, obwohl ich ein Vollzeitvertrag habe. Ich habe ständig im Hinterhkopf, dass ich diesen Monat hoffentlich mal auf meine Stunden kommen werde. Wie sieht hier die rechtliche Grundlage aus? Kann ich jetzt jahrelang Minusstunden anhäufen ohne mir Gedanken machen zu müssen? Verfallen diese irgendwann? Hat der AG das Recht zu sagen, dass ich diese nacharbeiten muss und welches Recht als AN habe ich, meine vollen 40 Stunden zu bekommen?

Arbeitsrecht, minusstunden
Minusstunden ohne Zeitkonto?

Hallo.

In meinem Minijob-Vertrag ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 3 Stunden festgelegt.

Wenn es im Unternehmen wenig zutun gibt, lässt mein Chef mich die ersten zwei, drei Wochen Zuhause und zitiert mich dann für die 12 Stunden in den letzten Monatswochen zum Dienst.

Das passt mir persönlich gar nicht. Da ich die Dienste auch nur die gesetzlichen 4 Tage vorher bekomme, ist das zum Ende des Monats für mich immer sehr knapp und ich kann schlecht planen. Ich fühle mich dann immer wie bestellt und nicht abgeholt, würde wirklich lieber immer regulär 3 Stunden die Woche arbeiten.

Nun habe ich gelesen, dass für Minusstunden in der Regel stets die gleichen Vorschriften gelten: Sie können rechtlich erst dann geltend gemacht werden, wenn ein Arbeitszeitkonto ( https://www.arbeitsvertrag.org/minusstunden/ ) vorliegt. 

Das ist bei mir nicht der Fall und ich frage mich, ob ich die Stunden überhaupt in den letzten Wochen/ in der letzten Woche nachholen muss.

Ist es nicht so, dass wenn ich meine Arbeitskraft anbiete und mein Chef im Annahmeverzug ist, dass ich in den letzten zwei Wochen nurnoch 6, bzw. in der letzten Woche 3 Stunden arbeiten muss?

Kennt sich jemand damit aus und gibt es dafür einen Paragraphen?

Gruß und danke für Antworten

Nachtrag: Ich habe in meinem Vertrag einen Abschnitt gefunden in dem steht: "Die zeitliche Verteilung und der tägliche Arbeitsbeginn orientieren sich an den betrieblichen Erfordernissen".

Ist mein Chef damit also im Recht?

Minijob, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, arbeitszeiten, Arbeitsstunden, minusstunden, Ausbildung und Studium
Darf mir mein Arbeitgeber bei Minusstunden Geld vom Lohn abziehen?

Hallo zusammen,

folgende Situation bei mir:

  • Habe in einem Biergarten gearbeitet, vertraglich waren 120 Stunden/Monat vereinbart.
  • Arbeitsvertrag vom 01.04.2015 bis 31.10.2015
  • Biergarten seit dem 04.10.2015 saisonbedingt geschlossen
  • Letztes Mal gearbeitet habe ich am 12.10.2015 (Aufräumarbeiten, Wintervorbereitung)
  • Über die Vertragslaufzeit haben sich insgesamt etwa 70 Minusstunden aufgebaut

Die Minusstunden kommen z.B. durch den wettertechnisch relativ schlechten April zu Stande. Oft wurde der Biergarten erst garnicht geöffnet oder meiner Schicht wurde wegen mangelndem Betrieb abgesagt. Das gleiche ist auch häufig zum Ende der Saison passiert.

In der Hauptsaison von Juni bis August habe ich allerdings gut 6x wöchentlich gearbeitet und auch recht ordentlich Minusstunden abgebaut. Am 04. Oktober war der letzte Tag an dem Biergarten geöffnet war. Danach habe ich noch bei den Aufräumarbeiten mitgeholfen. Am 12.10. hatte ich dann endgültig meinen letzten Tag und seitdem ist der Biergarten geschlossen.

Am 18.10. hatte ich ein Gespräch mit dem Betriebsleiter zwecks Weiterarbeit im Winter in seinem anderen Lokal. Ich habe mich dagegen entschieden, das tut aber denke ich wenig zur Sache (rechtlich sind es 2 getrennte Firmen!). Mein Chef hat mir bei dem Gespräch erzählt, dass ich etwa 70 Minusstunden habe und er von mir erwartet, dass ich einen Teil davon beim Lackieren von Tretbooten, die der Biergarten auch hat, abarbeite. Ich habe mich geweigert, denn erstens hab ich von Lackieren keine Ahnung und ich empfinde es auch nicht als Teil meines Vertrags.

Ich bin als "Bar-, Servicekraft" angestellt gewesen. §1 Abs. 3 meines Vertrags lautet: "Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer auch eine andere, seinen Fähigkeiten entsprechende gleichwertige Tätigkeit zu übertragen."

Für mein Verständnis fällt Boote lackieren nicht darunter, wenn ich als Servicekraft angestellt bin.

So, gestern kam mein Lohn, und mein Chef hat mir 200€ weniger gezahlt als sonst. Ist das rechtlich in Ordnung oder lohnt es sich, dagegen vorzugehen?

Vielen Dank,

Flo

Gehalt, Arbeitsrecht, Lohnabzug, minusstunden
Zu wenig Arbeitsstunden? Weniger als im Vertrag und als durchschnittlich!?

Hallo!

Ist es rechtens das der Arbeitgeber, dass trotz im Arbeitsvertrag festgehaltene monattliche Arbeitsstunden von 169std. dauerhaft unterschritten werden?

Ich habe einen Arbeitsvertrag mit 169std./Monat soll aber nur insgesamt pro Monat ca 135std. bis 155std. arbeiten. Ich brauche aber die 169std./Monat (wie im Vertrag vereinbart )weil ich ja auch von etwas leben muss. Kann ich den Arbeitsvertrag bzw. die Einhaltung der Arbeitsstunden anfechten, kündigen, klagen?

Ich habe dem Chef auch schon mitgeteilt, das ich gerne mehr Stunden hätte, wie es festgelegt ist, dies wurde aber abgelehnt.

Im Vertrag steht zu den 169std./Monat nur:

"Kommt es Kalendermonatsbedingt zu einer Unterschreitung, so ist die Differenz im Jahresdurchschnitt auszugleichen"

Beruf: Gastronomie

Da es in der Gastronomie ja Saisonbedingt ist, ließe sich das prinzipiell ausgleichen, jedoch werden im Sommer immer vier bis sechs ausländische Leiharbeiter eingestellt und wir Vollzeittätige hatte die letzten Jahre schon Mühe im Sommer, die erste Gästehochsaison (Juni,Juli,August) bei uns, auf 169 Stunden zu kommen. Während der zweiten Hochsaison, November/Dezember, Kommen einige auf etwas mehr als 169 Stunden, aber das gleicht die restlichen Monate ja nicht aus.

Ich arbeite bereits seit 7 Jahren in dem Unternehmen un wi haben aktuell unseren dritten Restaurantleiter, da der Geschäftsführer die Restaurantleiter öfter mal die Restaurants tauschen lässt. Mit den ersten beiden Restaurantleiter gab es nie Probleme. Jeder Hat seine Stunden bekommen, oder sogar darüber hinaus. Arbeitszeitkonto ist nicht vorhanden, bzw. wird weder im Arbeitsvertrag, noch in der Betriebsordnung, noch im Tarifvertrag angegeben. Nur mit dem neun Restaurantleiter gibt es Probleme, da dieser keine Stunden zuteilt, wo die letzten Jahre vor Ihm immer welche waren. Als Begründung kriegt man dann: "Es werden noch welche krank." Wie kann man das mit Sicherheit sagen?

Wenn man das anklagt, mehr Stunden verlangt, da diese einem theoretisch zustehen, muss man dann mit der Kündigung rechnen? Kann man sich in einem solchen Fall dagegen währen?

Da hatte ich im Kündigungsschutz mal was von einer bestimmten Anzahl von einer bestimmten Anzahl von Vollzeitkräften und Teilzeitkräften, welche in einem Fakotr dazugerechnet werden gelesen.

Wir sind derzeit 8 Vollzeitbeschäftigte und ca. 6 Teilzeitkräfte mit 25h die Woche, sowie 10 Studenten und Geringverdiener mit bis zu 20h die Woche.

Betriebsrat existiert nicht.

Vielen Dank für ernst gemeinte Ratschläge! :-)

Arbeit, Beruf, Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz, minusstunden, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Minusstunden als Azubi bekommen. Darf man das?

Guten Tag,

Wollte mal fragen, ob ich Minusstunden aufgeschrieben bekommen kann, als Azubi?

Heute sollte ich im Betrieb meine 8 Stunden absolvieren und habe deshalb meine Schicht um 10:30 Uhr angefangen.

Jedoch wie sich herausgestellt hat, sind unsere Kunden erkrankt, weshalb nicht mehr viel für mich zu bearbeiten war, da ich erst im 1. Lehrjahr bin und somit nur mit wenigen Mitteln Hilfe sein konnte.

Man hatte davon gewusst, mir aber nicht bescheid gegeben und ich bin dennoch angetanzt um 10:30 Uhr und habe geholfen bis 14:30 Uhr. Normalerweise hätte ich von 10:30 Uhr bis 19:00 Uhr bleiben müssen, aber da die Kunden nicht da waren, musste ich um 14:30 Uhr schluss machen und man sagte mir diese restlichen Stunden werden mir als Minusstunden notiert, aber warum?

Ich habe paar Bilder angehangen, wo darauf steht dass die mir keine Minusstunden aufschreiben dürfen als Azubi. Was soll ich also jetzt machen? Es ist nunmal nicht meine Schuld und Problem, dass die mich früher gehen lassen, oder? Ich habe denen das auch nicht gesagt, weil uch nicht wusste dass man es nicht darf, dann habe ich aber gegoogelt und ich sehe die ganze Zeit denen einen Satz: "Rechtlich nicht zugelassen."

Ich bin auch 19, also über 18, aber soll wohl kein unterschied machen, weil ich

ein Azubi bin.

Danke im voraus und LG

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Düsseldorf, Ausbildung, Recht, Azubi, IHK, minusstunden, Ausbildung und Studium
300 Minusstunden beim Arbeitgeber muss ich das so hinnehmen?

Folgende Situation Ich arbeite bei einer großen Montagefirma in NRW als Richtmeister und Schweißfachmann, mein Gehalt beträgt 4.000 Euro brutto im Monat bei 200 Stunden Arbeitszeit.

Wie bei vielen Firmen nutz auch meine Firma ein Stundenkonto, dass mit 200 Stunden aufgebaut werden muss, erst danach erfolgt die Auszahlung von Überstunden.

Bis dahin ist auch alles ok, nun hat man anscheinend für mich keine 200 Stunden Arbeit mehr im Monat und so sind aus 260 Plusstunden über 300 Minusstunden entstanden. Kurz angemerkt, die Firma hat rund 1500 Beschäftigte.

Es wurden immer mehr Aufträge an Fremdfirmen aus Polen abgegeben und nun bin ich laut Aussage der Geschäftsführung zu teuer und kann auf Bauvorhaben nicht mehr so zahlreich eingesetzt werden.

Erster Punkt mein Gehalt wurde um 600 Euro und auf 170 Stunden eingekürzt um ein weiteres Minus im Stundenkonto entgegen zu wirken, danach wurde mir nahe gelegt eine Staffelung meiner Tätigkeit zu akzeptieren.

Als Monteur 15,00 Euro, als Obermonteur 17,00 Euro und wenn man mich als Richtmeister einsetzen kann, bekomm ich dann wieder 20 Euro die Stunde.

Nun kommt zum Schluss noch ein neues Angebot von der GF, eine Arbeit im Schichtdienst die dann als Obermonteur mit 17 Stunden vergütet würde.

Ich habe nichts dagegen mal eine Woche Nachtschicht zu machen, aber direkt in den Schichtdienst zu gehen, dafür bin ich nicht auf Montage angefangen.

Meine Frage: Was kann ich gegen die 300 Minusstunden machen, ist das so rechtlich überhaupt richtig auch wenn ich mich immer wieder anbiete?

Muss ich wenn der Arbeitgeber das fordert auch auf langer Sicht in den Schichtdienst gehen?

Kann mich der Arbeitgeber einfach so abstufen und mein Gehalt einkürzen?

Arbeitszeit, Schichtarbeit, minusstunden, Stundenkonto