Hallo liebe GuteFrage-User,
ich werde noch im September 2020 standesamtlich in der Türkei heiraten.
Meine Verlobte ist in der Türkei geboren und lebt auch dort, d.h. sie ist nicht in Deutschland in irgendeiner Art eingetragen (sie war lediglich als Tourist mal da als sie klein war). Zudem besitzt sie die türkische Staatsangehörigkeit.
Derzeit studiert sich noch in der Türkei und bekommt ihren Abschluss im Juli 2021, also im nächsten Jahr.
Erst nach Ende ihres Studiums wird sie nach Deutschland ziehen (nach Beantragung Visum, Deutsch A1, etc.).
Ich persönlich bin in München geboren, lebe und arbeite auch hier in München.
Nach der standesamtlichen Heirat werde ich unsere Ehe beim deutschen Standesamt anerkennen und eintragen lassen.
Meine Frage ist:
Kann ich anschließend einen Steuerklassen-Wechsel von der Steuerklasse I auf Steuerklasse III für das Jahr 2020 beantragen, obwohl meine Frau bis Juli/August 2021 noch in der Türkei leben wird?
Hoffentlich waren die Informationen ausreichen genug. Natürlich habe ich zunächst im Internet selber nachgeschaut, aber ich hab keine eindeutige Antwort finden können.
Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten. :)