Müssen wir die Scheidung auch noch mal im Ausland machen damit wir hier andere Leute heiraten können?

4 Antworten

da wo euer Lebensmittelpunkt ist, die Scheidung rechtskräftig. Das muss nicht zwangsläufig in Marokko auch so sein. DAS solltet ihr dort rausfinden. Gehe ich aber von aus

Wenn Deutschland Dein ständiger Wohnsitz ist und Du rechtskräftig geschieden bist kannst du anschliessend heiraten wen Du willst.

Das kommt darauf an! Diese Antwort stimmt immer! Doch auf was kommt es an?

Die eigene Staatsangehörigkeit und das Land des Heiratsorts für die neue Ehe.

Für deutsche Staatsangehörige muss Marokko nicht eingeschaltet werden. Ausländer benötigen dagegen eine Bescheinigung des Heimatstaates, dass sie nach dessen Recht als nicht verheiratet gelten und auf diesem Wege kann eine marokkanische Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk benötigt werden, was ein Verfahren in Marokko zur Folge hat.

Wird die neue Ehe z. B. in Dänemark geschlossen, spielt das ausländische Heimatrecht überhaupt keine Rolle, es wird nur dänisches Recht angewandt. Das deutsche Scheidungsurteil reicht dann völlig aus (wird dort anerkannt).

Oder müssen wir unbedingt die Scheidung noch mal in Marokko machen?

Nur, wenn  ihr marokkanische Staatsangehörige seid,  Marokko die Scheidung in Deutschland nicht anerkennt (da müsstet ihr euch beim marokkanischen  Konsulat erkundigen)  und  einer von euch beiden   dort  wieder heiraten möchte.  Dann muss das deutsche Scheidungsurteil dort vorgelegt und die Scheidung wird dort in einem formellen Gerichtsverfahren festgestellt.