Wer übernimmt die Kosten für einen beschädigten WC-Deckel - Mieter oder Vermieter?

Hallo ihr Lieben. Mein Freund und ich wohnen seit knapp drei Jahren in der Wohnung und nun ist der WC-Deckel beschädigt. Wenn man die Brille komplett öffnet, sieht man quer rechts und links Risse, die sich immer mehr ausbreiten, sprich sie ziehen sich nach oben. Entstanden ist das durch das ständige zufallen des WC-Deckels. Dieser war so doof angebracht, dass der Deckel immer von selber zugeknallt ist. Wir haben versucht immer darauf zu achten, dass das nicht passiert, aber wenn man Gäste hat, ist man ja nicht dabei und somit ist der Deckel öfter entsprechend zugeknallt.

Wir haben natürlich die Situation unserem Vermieter erzählt und er hat den Deckel so angebracht, dass dieser nicht mehr so runterknallt. Doch war es schon zu spät... er hat schon einen Riss bekommen. Wir (auch unsere Vermieter) dass es noch nicht so schlimm ist.. somit haben wir dann mit Absprache natürlich nichts unternommen. Jetzt müssen wir allerdings was machen!

Wir wollen diesen natürlich ersetzen. Ein Gespräch mit den Vermietern hat schon stattgefunden. Ich würde das Thema nicht ansprechen, wenn es irgendein WC-Deckel ist. Dieser Deckel kostet mir mal eben ca. 70 €. Und ja, nur der Deckel. Unser Vermieter hat ein WC im Bad angebracht, wo ich echt staune, dass ein Deckel so viel kosten kann. :/

Wer muss die Kosten übernehmen und wenn ich diese bezahlen muss, kann ich das über meine Haftpflichtversicherung laufen lassen? Ich weiß, dass ich einen Grund angeben muss, aber was sagt man denn da am Besten?

Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich danke euch schon mal! :)

Viele Grüße

Badezimmer, Wohnung, Mieter, Vermieter, Rechte, Toilette, Kosten, Haftpflichtversicherung, Haftung
Kaution einbehalten trotz regulierten Schaden von Versicherung

Hallo, Ich bitte um dringende Beratung für das folgende Problem:

in einer Woche ziehe ich aus. Mein Vermieter will meine Kaution einbehalten und fordert noch mehr Geld trotz regulierten Schaden:

  • ich habe einen einmaligen Schaden verursacht, leichte Kratze an Nebentür. Und ich habe mich an Haftpflichtversicherung gemeldet. Das Schadenobjekt ist nur 1-2 Jahr alt.

  • Mein Vermieter hat einen Kostenvoranschlag von 1600 EUR Brutto an Versicherung vorgelegt. In diesem Kostenvoranschlag handelt es sich um kompletten Türblattaustausch von Schadenobjekt.

  • Ein Gutachter von Versicherung war vor zwei Woche Vorort. Ergebnis von Begutachtung:

    1. Schaden kann durch Reparatur behoben werden. Reparaturkosten Netto 400€
    2. Aber geringe optische Störungen könnten wahrscheinlich nicht gänzlich vermieden werden. Diese optische Beeinträchtigungen könnte eine Wertminderungszahlung geleistet werden und deren Höhe erst nach der Reparaturdurchfürhurng einzuschätzen ist.
    3. Kostenvoranschlag von dem Vermieter ist nicht zu beanstanden.
  • Mein Vermieter hat Reparaturvorschlag abgelehnt und 400€ angenommen.

  • In diesem Fall ist Zeitwertproblem nicht relevant.

  • Mein Vermieter hat mich mündlich informiert dass er meine Kaution von 700€ einbehalten will und ich noch 500€ zusätzlich zahlen muss. Die Reparatur hat er nicht gemacht.

Meine Frage:

  1. Darf der Vermieter noch von mir Geld verlangen trotz Schadenregulierung. Die Versicherung schrieb dass dieser Schadenabwicklung abgeschlossen ist. Weil mein Vermieter das berechtigte Geld angenommen hat.

  2. wie soll ich vorgehen?

Danke für die Antwort.

Mietrecht, Kaution, Haftpflichtversicherung, Schadensregulierung