Ein Fall für die Hatdpflichtversicherung?

11 Antworten

Wie unterschiedlich doch die Meinungen sind.

Ist ausdrücklich die Regulierung an Mietsachen vereinbart, könnte die Haftpflicht zahlen.

Allerdings müßte dazu der Vermieter seine Ansprüche geltend machen.

Da sieht man erneut wie unaufgeklärt die meisten Menschen bei so wichtigen Themen sind. Schliesslich kann es in manchen Fällen ja auch mal um die Existenz gehen. Und Schuld haben dann wieder die Versicherungen. Dabei liegt die Schuld meistens in der schlechten Aufklärung.

Wenn das Waschbecken zur gemieteten Wohnung gehört dann wird - wie einige hier ja sagen - das ein Mietsachschaden sein und die PHV entsprechend einsteigen wenn Mietsachschäden versichert sind.

Wenn du in Miete wohnst und das Waschbecken nicht zu deinem Eigentum gehört hast du einen Fremdschaden verursacht. Somit übernimmt deine Haftpflicht den Schaden.Also umgehend deiner Versicherung melden

Die Haftpflicht zahlt den Schaden, wenn das Waschbecken einem anderen gehört (Mietwohnung), da in dem Fall das Waschbecken zur Wohnung gehört. Hast du das Bad selbst eingerichtet und dir gehört das Waschbecken, dann keine Zahlung.

Das zahlt nur eine Haftpflicht, wenn es einem anderen da hinein-gefallen ist. Also wenn es deiner Freundin aus versehen geschehen ist... aber dann zahlt es auch nur ihre Haftpflicht und nicht deine. Deine hat damit gar "nichts am Hut"!