Badwaschbecken Kostenvoranschlag?

8 Antworten

Wieso gehört das Waschbecken nicht dem Vermieter? Hast du das selbst ausgetauscht? Dann zahlt deine Haftpflichtversicherung dafür nichts.

Das ursprüngliche Becken, das du wieder einbauen musst, ist dann ja wohl noch vorhanden.

kein Wunder, dass der Vermieter hier keine Beihilfe leisten will.

weil das Waschbecken nicht ihm gehört

Es gehört ihm nicht? Wem denn dann?

Ist es eventuell Dein eigenes Waschbecken? In diesem Fall kannst Du einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Aber das kannst Du Dir dann auch sparen, da Deine Haftpflichtversicherung dann sowieso nichts damit zu tun hat, weil Du ja keinen Dritten, sondern nur Dich selbst geschädigt hast. Dann solltest Du aber prüfen, ob der Bruch von Sanitärkeramik möglicherweise in der Glasversicherung eingeschlossen ist - wobei ich nun nicht sagen kann, ob das überhaupt geht.

ProVersi  06.07.2018, 15:10

Nöh, Keramik geht nicht, aber hilfreich habe ich trotzdem geklickt.

Ich habe als Schdensachbearbeiter bei einer Versicherung gearbeitet. Schäden an Waschbecken wurden immer wieder in der gleichen Weise geschildert - und hielten selten einer Überprüfung stand. In der überwiegenden Zahl der Fälle war ein 08/15 Waschbecken beschädigt und auf der Rechnung für die neuanschaffung stand dann ein edler Waschtisch. Selbstverständlich wurden auch die Armaturen ausgetauscht (die alten Wasserhähne passten nicht mehr zum neuen Ensemble). Ersetzt werden muss aber der Zeitwert des beschädigten Gegenstandes incl. Montagekosten.

Zur Frage: Einen Kostenvoranschlag kann das üblichereise installierende Sanitärhandwerk erstellen. Also Gelbe Seiten aufrufen und Sanitärinstallationen als Suchbegriff eingeben und schon bekommt man - ja nach Wohnort - bis zu tausend Adressen, die einen (überflüssigen) Kostenvoranschlag erstellen können. Das Erstellen von Kostenvoranschlägen ist allerdings unbeliebt, da bei den Handwerkern die nicht ganz unberechtigte Befürchtung besteht, dass kein Auftrag folgt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ähem... deinem Vermieter gehört es NICHT???

Wer ist denn dann der geschädigte Dritte, den dein Privathaftpflicht-Versicherungsträger zwingend benötigt um diesen -wie ich bis eben noch annahm- Mietsachschaden zum Zeitwert zu regulieren??

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
der Vermieter hat sich geweigert einen zu machen, weil das Waschbecken nicht ihm gehört

Wer ist denn dann der Eigentümer? Du selber? Dann zahlt auch deine Haftpflicht nicht, da du dich ja selber geschädigt hast.