Sächs. Baurecht: Darf ich einen Hühnerstall im Außenbereich errichten?

Ich möchte ein kleines Gartenhaus in meinem Gemüsegarten errichten, indem ein Hühnerstall und ein Geräteschuppen Platz finden soll. Der Garten befindet sich direkt am Haus, der Schuppen soll etwa in 30m Entfernung errichtet werden. Das Grundstück befindet sich in Sachsen im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet. Es gibt keine direkten Nachbarn, nur landwirtschaftliche Fläche und angrenzenden Wald. Der Hof hatte früher immer schon etwas Landwirtschaft: eine Kuh, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Hund, Katzen...

Meine Fragen:

**1. Darf ich nach Sächsischem Baurecht ein kleines Gartenhaus errichten?

  1. Auf was muss ggf. geachtet werden, dass das Gartenhaus genehmigungsfrei bleibt? Muss es ggf. "mobil" und umsetzbar gebaut sein? Oder bestimmte Grundflächen, Rauminhalte oder Bauhöhen nicht überschreiten?

  2. Gibt es ggf. eine Genehmigung als Nebenerwerbslandwirt oder wenn das Federvieh eine bedrohte Rasse ist...?**

Das Gartenhaus soll landschaftstypisch mit natürlichen Baumaterialien errichtet werden. Ich dachte an einen kleinen Sandsteinsockel und darauf Fachwerk mit Lehmgefach. Nicht riesig groß, aber so, dass 7-8 Hühner artgerecht gehalten werden können und dass Gartengeräte und Futter hieneinpasst. Das ganze mit Kletterpflanzen überrankelt und mit einem Draht- oder Stakketenzaun umzäunt.

Ich hoffe es ist alles ganz einfach. Es wäre doch lächerlich, wenn man auf dem Land lebt und keine Hühner halten darf. Im Innenbereich wäre das dann leichter - etwas absurd.

Ich freue mich über fachlich fundierte Ratschläge oder aber auch erfahrungsgetränkte Tipps!

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