Hallo zusammen!
Mich würde eure Meinung zu folgenden Sachverhalt interessieren:
Ein Auto wird in diversen Internetportalen zum Verkauf angeboten, worauf ein Interessent per Nachricht Kontakt aufnimmt.
-Interessent sieht sich das Auto vor Ort an
-Man verbleibt mit „wir melden uns“
-Ein Tag später über WhatsApp die Nachricht „würde den gerne nehmen“
-Antwort vom Verkäufer „Super, dann müssen wir eine Termin ausmachen um den Vertrag zu machen!“
-Das wird vom Interessenten so bestätigt.
-Nach einer Woche und 4 Terminvorschlägen des Verkäufers immernoch kein Treffen, da keine Einigung über den Termin mit dem Interessenten.
-Darauf sagt der „Käufer“ dem Interessenten ab, welcher auf seinen „Kauf“ besteht und mit rechtlichen Schritten droht
Weder Name noch Anschrift des Interessenten ist bekannt. Dem Interessent ist lediglich die Adresse, wo das Auto steht bekannt, jedoch kein Name oder Anschrift des Verkäufers. Ein Preis wurde in dem Chatverlauf nie erwähnt.
Ist hier trotz der expliziten Abmachung eines seperaten Kaufvertrags ein Vertrag zustande gekommen? Reicht die Aussage „würden den gerne nehmen“ für ein Zustandekommen eines Vertrags aus?
Besten Dank vorab und einen schönen Abend 😉