Käufer beschwert sich nach Autokauf?

3 Antworten

Das Auto wurde gekauft wie gesehen nach einer Probefahrt, ohne Garantie oder sonstiges

Du hättest besser wirksam die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ausschließen sollen, diese hast Du mit dem Text nicht ausgeschlossen und der Käufer hat nun Rechte aus dieser dir gegenüber.

Im Gegensatz zu einem Kauf bei einem Händler, ist der Käufer aber ab dem ersten Tag in der Beweispflicht, dass der Mangel oder Ursache des Mangels schon bei Übernahme bestand.

Er darf das beschwerden und wenn er zu eine Anwalt geht,musst du danach mehr bezahlen.Inkl.Anwalt usw +Gericht kosten.Dieser sich weigert oder der zweite Nachbesserungsversuch fehlschlägt, ist ein Rücktritt möglich. Handelt es sich hingegen um ein Fernabsatzgeschäft, profitieren Käufer in der Regel von einem vierzehntägigen Widerrufsrecht

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Barno41 
Fragesteller
 12.11.2023, 13:57

Auch wenn im Kaufvertrag vermerkt wird dass das Auto ohne Garantie oder sonstiges verkauft wird?

0
Rentner1955  12.11.2023, 14:00
@Barno41

das hilft dir aber nicht ganz,frag mal lieber zu ein Anwalt,aber er würde zu klage gehen.

0
Rentner1955  12.11.2023, 14:02
@Barno41

Solche Kaufverträge können Sie grundsätzlich ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen.(Quelle:Allianz Versicherung)

0
peterobm  12.11.2023, 14:04
@Rentner1955

so direkt vor Ort geschlossen, welchen Vertrag willst da widerrufen?

0
blackhaya  12.11.2023, 14:04

Kompletter Unsinn, seit wann ist denn ein Autokauf ein Fernabsatzgeschäft? Kann man ein Auto mit der Post verschicken oder was.

Ausserdem den Anwalt muss man nur bezahlen wenn man vor gericht verliert.

3
Das Auto wurde gekauft wie gesehen nach einer Probefahrt, ohne Garantie oder sonstiges.

Damit hast Du nun leider keine Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Hast Du einen Musterkaufvertrag genutzt und das nur zusätzlich reingeschrieben oder den per Hand selbst verfasst?

Barno41 
Fragesteller
 12.11.2023, 14:03

Habe einen ADAC Kaufvertrag gehabt und bei SONDERVEREINBARUNGEN rein geschrieben:

das Auto wurde gekauft wie gesehen nach einer Probefahrt, Ohne Garantie oder sonstiges.

das steht im Kaufvertrag bei den sondervereinbarungen

0
bikerfan73  12.11.2023, 14:08
@Barno41

In dem ADAC Kaufvertrag gibt es bereits einen wirksamen Gewährleistungsausschluss. Dein Satz ist also überflüssig, hebt den aber auch nicht auf. Damit kann er Dir gar nichts.

0
blackhaya  12.11.2023, 14:08
@Barno41

Vertrags und Formfreiheit. In einem Vertrag kann im Prinziep drinstehen was will. Nur bei unklaren Fomulierungen dürfen sich dann später die Richter rätseln, was damit gemeint sein soll.

0
Barno41 
Fragesteller
 12.11.2023, 14:11
@bikerfan73

Also bin ich quasi auf der sicheren Seite und der Käufer kann mir nichts machen ?

0
bikerfan73  12.11.2023, 14:13
@blackhaya

Na, ja. Zu "gekauft, wie gesehen" gibt es genügend Gerichtsurteile. Der hebt keine Gewährleistung auf. Da wird ein weiteres Verfahren keine Überraschung hergeben. Der Rest ist einfach Quatsch, denn eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, die man vereinbaren muss, wenn man die vereinbart. Ausschließen muss man die nicht und hat rechtlich keine Bewandnis. Über "sonstiges" brauchen wir nicht reden.

0
bikerfan73  12.11.2023, 14:16
@Barno41

Erstmal muss da ein Mangel sein. Ich gebe Dir da mit den Geräuschen recht. Wahrscheinlich ist da nichts. Sollte da tatsächlich einer sein, hast Du eine Gewährleistung ausgeschlossen. Dann müsste er Dir schon beweisen, dass Du den Mangel kanntest und den verheimlicht hat. Das wäre dann arglistische Täuschung. Das wird er aber nicht beweisen können.

1
Barno41 
Fragesteller
 12.11.2023, 14:37
@bikerfan73

Danke für die Hilfe und Beratung.

bin nur ein bisschen beängstigt, dass er von mir raus holen kann. Weil kenne mich rechtlich leider kaum aus. Aber bin mir ganz sicher, dass das Auto keine Probleme hat und deswegen sollte ich keine Angst haben aber ja die Frage stellte ich mir trotzdem, ob ich auf der sicheren Seite mich fühlen kann..

0