Hallo, ich habe nur mal eine kleine Frage ob ich im Recht oder Unrecht bin. Ich schildere mal das Problem. 

Ich habe ein Auto als Privatperson an Privatperson verkauft. Ich habe mehrfach bei Besichtigung und auch beim Kauf darauf hingewiesen, dass die Motorkontrollleuchte bein Fahrzeug aufleuchtet und dass der Motor im Stand ruckelt. Ich habe die Mängel auch im Kaufvertrag festgehalten. Mit Kenntnis dieser Probleme, hat der Käufer das Auto dennoch gekauft und auch den Kaufvertrag unterschrieben. Und eine Probefahrt vor dem Kauf, wurde ebenfalls vom Käufer durchgeführt. 

Nun war der Käufer mit dem Fahrzeug in der Werkstatt und dort wurde ein Motorschaden festgestellt. Jetzt fordert er sein Geld zurück und möchte vom Kaufvertrag zurücktreten, womit ich allerdings nicht einverstanden bin, da ich ihn ja über die Mängel in Kenntnis gesetzt habe, dass die Motorkontrollleuchte leuchtet und das Auto im Stand ruckelt. 

Befinde ich mich im Recht oder wäre der Käufer im Recht? Was mache ich jetzt? Mir wurde bereits vom Käufer mit einem Anwalt gedroht über eBay Kleinanzeigen.