Hallo, mein Freund hat aus erster Ehe eine Tochter. Seine Frau bekam vor 7 Jahren das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen, da mein Freund zu mir 300 Km entfernt umzog. Er teilt sich mit seiner Ex-Frau den Ferien-Umgang und alle 2 Wochenenden bekommt er die Kleine. Er holt seine Tochter zuhause ab und bringt sie auch wieder heim. Also immer 300 Km hin und wieder zurück. Soweit so gut. Da es nun momentan an Geld fehlt, hat er überlegt, die Kleine nur noch alle 3 Wochen zu holen und in den Ferien. Nun sagte mir eine Arbeitskollegin, das sich seit damals Einiges geändert hat. Mittlerweile müsste die Fahrstrecke zwischen den getrennten Eltern hälftig geteilt werden. Also müsste sie ihm 150 Km entgegenkommen und mein Freund müsste auch nur 150 Km ihr entgegen fahren, anstatt die ganzen 300 Km alleine zu tragen. Das würde die ganze Sache natürlich zum Positiven ändern. Leider habe ich nur die älteren Regelungen gefunden. Nun an Euch: Kann mir Jemand bestätigen, das sich das zwischenzeitlich tatsächlich geändert hat und der andere Partner mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, sein Kind auf halber Wegstrecke entgegen bringen muss ? Ein Link zu diesem Gestz wäre prima ! Danke !
Gibt es ein Gesetz, das ein Fahrweg bei Umgangsrecht geteilt werden muss (Aufenthaltsbestimmungsrecht)?
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