Kind will nicht mit Vater in den Urlaub. Wie verhalten?

Hallo, folgende Situation: Die Eltern meines Neffen (5) haben beide das Sorgerecht, meine Schwester allerdings das Aufenthaltsbestimmungsrecht, da der Kindsvater im Ausland lebt. Nun ist es so, dass der Vater zurzeit in Deutschland zu Besuch ist (bis zum 03.06.17) und gerne mit seinem Sohn erst nach Spanien reisen will (dort ist Familie von ihm vorhanden) und danach nach Polen (der Großvater meines Neffens liegt im Sterben). Da meine Schwester den Reisen nicht zustimmt, weil das Kind nicht mit seinem Vater mit möchte, hat der Kindsvater nunmehr eine einstweilige Anordnung bei Gericht gestellt.

In diesem Schreiben gibt er an, dass er vom 17.5.-23.5. mit meinem Neffen nach Spanien reisen möchte und vom 24.5-31.5. nach Polen, damit das Kind sich vom Großvater verabschieden kann. Des Weitern versichert er, dass seine Eltern des Öfteren und über einen längeren Zeitraum zu Besuch in Deutschland waren und mein Neffe somit ein solides Verhältnis zu den beiden hat -die Großeltern waren zwei mal in Deutschland für wenige Tage und mein Neffe interessiert sich überhaupt nicht für die beiden, da der Großvater, obwohl er Englisch spricht und mein Neffe auch, immer nur Polnisch mit dem Kleinen gesprochen hat...

Jetzt ist es so, dass die mündliche Verhandlung, ohne Kind und ohne Jugendamt am 24.05.17 stattfindet.

Ich gehe eigentlich davon aus, dass das Gericht das ganze ablehnen hätte müssen, weil die Urlaubspläne bzw. der Spanienaufenthalt ja gar nicht mehr gewährt werden kann.

Wie seht ihr das?

Beste Grüße

Aufenthaltsbestimmungsrecht, Familiengericht, Kindeswohl, Einstweilige Anordnung
Kann er mir aufgrund meiner psychischen Krankheit mein Kind weg nehmen?

Hallo. Ich habe eine Frage.

In meiner ehe kriselt es. Wir wollen uns vermutlich trennen. Er droht mir mein Kind mir weg zu nehmen bzw das ich sie nicht mit nehmen kann dass sie bei mir lebt. Er ist vollzeittätig und hat ein Haus letztes Jahr erst gekauft. Er droht mir, dass er sie mir weg nimmt und wenn er arbeiten ist geht unsere Tochter zur Oma. Ich habe psychische Probleme, bei denen ich mir aber schon helfen lasse seit einiger Zeit. Ich kann aufgrund schlimmen panikattacken teils nicht alleine sein bzw nicht gut alleine sein. Es kommt ein pflegedienst zu mir und unterstützt mich. Und eine Therapeutin und eine Mutter kind stationäre Aufnahme steht uns Ende des Jahres auch noch bevor, um mich dann noch mal richtig zu festigen. Ich bin auf dem Weg zur Besserung.

Nun meine Frage. Kann er mir aufgrund dieser Krankheit wirklich meine Tochter entziehen??? Oder gäbe es Chance, dass ich trotz meiner Krankheit meine Tochter mit nehmen darf und ich das aufenthaltsbestimmungsrecht bekomme? Ich will ihm seine Tochter niemals entziehen. Ich möchte sie nur mit nehmen, denn meine Tochter und ich sind sehr verbunden. Ich habe sie auch nie vernachlässigt oder sonst was aufgrund meiner Krankheit. Niemals. Ich liebe sie und würde alles für sie tun. Ich bin mir auch sicher, dass ich mit meiner Unterstützung auch von meiner Familie es schaffen würde, meine Krankheit komplett zu besiegen und mich weiterhin vernünftig und alleine um sie zu kümmern. Tue ich ja jetzt auch, wenn ich alleine sein MUSS.

Bitte um schnelle hilfreiche Antworten,

LG

Kinder, Familie, Krankheit, Scheidung, Gericht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Jugendamt, Psyche, psychische Erkrankung
Muss mir der Vater meines Kinder mitteilen wo er wohnt

Guten Tag Wie bereits in der Überschrift zu lesen ist habe ich das Problem das mir der Vater meiner Tochter nicht sagen will wo er wohnt aber von vorne. Wir leben seit 3 Jahren getrennt und der Vater hat seine Tochter in diesen 3 Jahren einmal besucht und zwar zur Einschulung unserer Tochter ansonsten kommt nichts von ihm er ruft nicht an oder schickt etwas zum Geburtstag, da ich meine Tochter alle 2 Wochen zu seinen Eltern übers Wochenende bringe nutzt er diese Zeit um sie zu sehen oder anzurufen. Zwischenzeitlich versuchte er erst die vaterschaft anzufechten und das alleinige Sorgerecht zu beantragen was beides jeweils vom Jugendamt schon abgeblockt wurde. Nun hat er eine neue Freundinn seit geraumer Zeit und mit dieser auch schon ein Kind und auf einmal will er unsereTochter haben um sie mit zu seiner neuen Famillie zu nehmen ABER er meint er muss mir nicht sagen wo er mit dieser neuen Famillie wohnt weil er diese vor mir verstecken will und er der Meinung ist das er nicht nur ein Umgangsrecht hat (was ja stimmt) sondern auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich weiss das seine neue Famillie in Schwedt wohnt was ca. 200 Kilometer von meiner Wohnung entfernt ist. Ich habe ein Urteil in dem mir das alleinige Sorgerecht zugesprochen wurde. Meine Fragen sind nun 1. Hat er ein Aufenthaltsbestimmungsrecht? 2.Muss er mir sagen wo er wohnt? 3.was ist wenn etwas passiert ich muss doch wissen wo meine Tochter ist oder nicht?

Danke im Vorraus M.S.

Umgangsrecht, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Kindeswohl
Kindesmutter schiebt Kind ständig zum Vater ab

Hallo an Alle! 

Mein Freund hat mit seiner EX ein Kind. Das Kind ist fast 3 Jahre.Sie haben gemeinsames Sorgerecht.Das Kind lebt bei der Kindesmutter.Der Kindesvater hat Besuchsrecht für das Kind, auch schon alles mit dem Gericht geregelt.Das Kind ist aber nun zusätzlich auch noch an den nicht regulären Wochenenden von samstags bis sonntags bei uns.Es kommt auch schon mal vor, dass Kind nicht sonntags sondern erst montags, dienstags oder mittwochs nach Hause fährt.Oder die Kindesmutter ruft kurzfristig an, dass der KV seinen Sohn holen solle, da dieser zu ihm möchte und dies auch sagt und zu hause richtig Ärger macht und sie ihn nicht beruhigen kann. Natürlich ist es dann klar, dass er seinen Sohn direkt holt. 

Das Kind verbringt im Durchschnitt 10 - 15 Tage im Monat beim Kindesvater. Obwohl laut gerichtlicher Vereinbarung 6 Tage im Monat (2 Wochenenden) abgemacht ist. KV nimmt natürlich gerne seinen Sohn. Unter der Woche wird das Kind betreut von einer Tagesmutter den ganzen Tag (obwohl sie nicht arbeiten geht!!!) und in der Regel an jedem Wochenenden ist das Kind beim KV.

Aber ist das noch normal? Dass sie das Kind einfach so abschieben kann, wie sie möchte?Wir springen müssen? Sie sieht das Kind so gut wie nie. Aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt der KV  nicht vom Gericht übertragen, obwohl sie das Kind nur abschiebt und wegen dem Geld hat. Was können wir noch tun?

Umgangsrecht, alleiniges sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Besuchsrecht
Wie verhalte ich mich vor dem Familiengericht richtig? Wie läuft so ein Terin ab??

Meine Ex-Frau will mich nach reichlich 3 Jahren vors Familiengericht zerren. Wir haben eine gemeinsame Tochter, welche wir seit unserer Trennung vor kanpp über 3 Jahren im Wechselmodell betreuen. Sie ist 6 Jahre alt. Wir hatten bisher ein fast freundschaftliches Verhältnis. Nun ist ein neuer Mann in ihr Leben getreten und sie will mit unserer gemeinsamen Tochter etwa 250km weit weg zu ihm ziehen. Das sagt sie so aber nicht offen. Das Wechselmodell ist damit natürlich nicht mehr durchführbar.Vielmehr behauptet sie plötzlich über ihren Rechtsanwalt, dass ich das Kindeswohl gefährden würde weil ich auf dem Wechselmodell bestehe und dies nach ihrer Einschätzung unserem Kind nicht gut tun soll.Ich soll als Vater quasi abgesägt und ersetzt werden. Ich stimme einem Umzug natürlich freiwillig nicht zu. Ich unterschreibe keine Kindergartenanmeldung oder Anmeldung. Sie sagt jetzt, NACH 3 JAHREN, unsere Tochter leidet unter dem Wechselmodell (eine Woche Mama, eine Woche Papa) und angeblich sagt unsere Tochter ihr, dass sie nur bei ihrer Mutter leben möchte. Nur komisch, dass diese Probleme unseres Kindes gerade jetzt auftreten sollen ... wo Mami zum neuen Freund umziehen will.Unserem Kind geht es gut, sie ist fröhlich und altergerecht entwickelt ... sie zeigt keine Auffälligkeiten. Wir haben uns friedlich getrennt (gemeinsames Sorgerecht) und haben immer alles was unser Kind betrifft partnerschaftlich besprochen.Aus meiner Sicht gibt es keine Gründe, warum unsere Tochter nicht bei mir und in ihrer gewohnten Umgebung bleiben kann.Nun gibt es nächste Woche einen Gerichtstermin.Ich will nicht eskalieren und habe mir keinen Rechtsanwalt genommen. Wie soll ich mich verhalten? Was kommt da auf mich zu?

Mutter, Umgangsrecht, Sorgerecht, Recht, Vater, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Familiengericht, Liebe und Beziehung, Wechselmodell
Vater möchte, dass Kinder bei ihm leben

Hallo,

mein Mann und ich sind seit ca 18 Monaten getrennt. Seitdem leben unsere beiden Söhne (9J, 3J) bei mir und gehen hier auch in die Schule und in den Kindergarten. Sie haben hier einen geregelten Ablauf, ich arbeite Teilzeit und bin nachmittags zu Hause.

Seit der Trennung gibt es immer wieder Ärger mit dem Unterhalt. Mein Ex bezahlt zwar unter Protest den Mindestunterhalt für die Kinder, lässt ihn aber weder beim Jugendamt titulieren, noch bezahlt er die angemessene Höhe laut Düsseldorfer Tabelle (er verdient sehr, sehr gut).

Mein Anwalt kümmert sich nun darum und nun meint mein Ex, dass er möchte, dass die Kinder bei ihm leben in Zukunft. Ich habe das Gefühl, dass es hier nur ums Geld geht.

Ich habe immer gesagt, dass er die Kinder JEDERZEIT sehen darf. Früher hat er sie jedes Wochenende abgeholt und kam 1x die Woche zum gemeinsamen Abendessen. Seit er eine neue Freundin hat, holt er sie zweiwöchig und die Kinder sehen ihren Vater i.d.R. 12 Tage lang dazwischen nicht. Ich verstehe, dass er sein eigenes Leben hat, aber wenn die Sehnsucht nach den Kindern so groß ist, wie er behauptet, dann verstehe ich nicht, warum er so selten vorbei kommt?

Der Große ist ein Papa-Kind. Momentan sagt er, dass er auch mal beim Papa wohnen möchte, wenn er bei ihm ist und hier zu Hause sagt er, er wartet noch eine Weile. Der Kleine ist ein Mama-Kind, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es das Beste für den Kleinen ist (da räumt auch mein Ex Zweifel ein).

Nun meine Frage: was kann im schlimmsten Fall passieren? Hätte er irgendwelche Chancen, die Kinder zu sich zu holen (auch gerichtlich?)? Und was, wenn mein Großer den Wunsch äußert, dass er beim Papa wohnen will (auch vor einem Richter)? Man trennt doch keine Geschwister?

Bitte um Hilfe, ich könnt nicht ohne meine Kinder :(

Sorgerecht, Trennung, Aufenthaltsbestimmungsrecht
Vater will mit Kind in die Türkei fliegen?

Ich schildere mal meine Situation. Mein Sohn ist 2 Jahre alt und ich lebe getrennt von seinem Vater, wir sind zwar nicht böse miteinander aber halt auch keine Freunde mehr. Ich habe das alleinige Sorgerecht und das soll auch so bleiben, zumal er sowieso keine großen Anstalten unternimmt dies zu ändern, obwohl ich ihn mehrmals drauf angesprochen habe. Bis jetzt sind wir uns eigentlich immer irgendwie einig geworden und ich habe ihn auch immer überall mit einbezogen, doch jetzt sind wir an einem Punkt angekommen, wo er mich erpressen will. Er hat mich gefragt ob er mit seinen Eltern und dem Kleinen für 12 Tage nach Spanien fahren kann, ich war zwar nicht besonders begeistert davon, habe dem aber zugestimmt da es ja nunmal auch sein Sohn ist. 12 Tage ist eine lange Zeit und ich war nie solange von meinem Kind getrennt. Jetzt kam er plötzlich um die Ecke und meinte, er will lieber in die Türkei und nicht nach Spanien. Ich habe ein ganz schlechtes Bauchgefühl und möchte das nicht. Klar, Syrien ist weit entfernt von der Türkei, aber trotzdem mache ich mir Sorgen. Sie wollen nach Antalya. Ich habe ihm erklärt warum ich das nicht möchte, aber er beleidigt mich nur und hat mir sogar gedroht mir kein Geld mehr zu geben für das Kind. ( Ich meine damit nicht Unterhalt, sondern Geld das so mal zusteckt für den Kleinen) ich finde es unfair das er mich damit erpressen will und im Endeffekt dem Kleinen das wegnimmt. Ich habe gesagt ich lasse mich damit nicht erpressen und das tu ichauch nicht. Jetzt meine Fragen: 1.) kann er ( Ohne Sorgerecht) trotzdem gegen meinen Willen alleine mit dem Kind in den Urlaub? 2.) Sind meine Ängste unbegründet?
3.) was würdet ihr tun?

Danke

Urlaub, Kinder, Erziehung, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
16 Jährige Tochter verweigert Jugendhilfe und will beim Freund leben. Mutter erlaubt das, ich möchte das aber nicht! Was kann ich (Vater) noch tun?

Hallo liebe Öffentlichkeit!

Meine Tochter ist aus der Wohngruppe geworfen worden und verweigert weitere Hilfe vom Jugendamt. Nun erlaubt die Mutter das Sie bei Ihrem Freund leben darf. Ich als Vater möchte das nicht! Jugendamt hält sich jetzt für nicht mehr zuständig, da gegen des Kindes willen nichts seitens Jugendamt unternommen werden kann.

Ich habe sie auch alleine großgezogen und der Mutter habe ich das Sorgerecht aus Respekt vor Ihrer Mutterrolle nie für mich alleine beantragt! Doch hatte sie kaum Kontakt zur Mutter!

Nun kann sie nicht bei Ihrer Mutter unterkommen, das hatten die beiden vor der Wohngruppe versucht. Funktionierte leider auch nicht!

Jetzt stellt sich für mich die Frage, was kann ich jetzt noch tun? Ich weiß nicht wo der Freund wohnt und auch nur Grob das der Freund wohl noch bei seinen Eltern lebt und diese wohl auch 8 Kinder haben. Diese wollen ihr wohl bei Therapie finden und lernen helfen.

Doch zur Schule geht sie nicht und Therapie macht sie wohl auch nicht freiwillig mit!

Sie ist 16 Jahre alt und will bei Ihrem Freund leben. Das Jugendamt sagt, dass diese gegen den Kindes willen nichts unternehmen können und das wir Eltern das regeln sollen. Die Mutter sagt zu allem Ja und Ahmen, Hauptsache nicht mehr bei ihr Wohnen. Zu mir (Vater) möchte Sie nicht mehr.

Leute was soll ich da jetzt machen? Sie bei ihrem Freund leben lassen, den ich nicht kenne und sie dort sonst was erleben kann? Ich bin doch bis sie 18 Jahre alt ist für sie verantwortlich! Ich werde doch für alles zur Verantwortung gezogen und kann aber nichts mehr ausrichten? So fühlt es sich an!

Brauche dringend einen Rat von euch!

Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Jugendamt, minderjährig
Mit 16 zu dem Freund gehen ohne Erlaubnis?

Moin

Mal eine allgemeine Frage,

man kriegt ja immer öfters mit das Jugendliche mit 16 bei Ihren Freunden wohnen weil sie mit den Eltern nicht mehr klar kommen...

Jetzt Mal angenommen ein Mädchen im Alter von 16 hat einen Freund vlt einen der auch schon alleine wohnt oder halt der bei den Eltern lebt ist ja denke ich jacke wie Hose...

Jetzt möchte die Freundin öfters zu Ihrem Freund aber die Eltern verbieten es Ihr ohne einen erkennbaren Grund den weder die Ausbildung leidet darunter da Sie geht zur Berufsschule und hat eigentlich keine nachteile dadurch im Gegenteil sie muss mit dem Bus 30 KM fahren um Ihren Betrieb zu erreichen der Freund wohnt allerdings 500 Meter davon entfernt... Allerdings ist dass mein Argument für die Eltern....

Wie würde es aussehen wenn Sie Ihren Eltern ganz klar sagt ich gehe jetzt zu meinem Freund da es für mich einfacher ist.... Ist Sie mit 16 soweit rechtlich dass sie solche Sachen selbst entscheiden darf oder ist dass rechtlich in Ordnung und wie könnten ggf. die Konsequenzen daraus sein (im rechtlichen Sinn)?

Ich Frage nicht für mich ich Frage für eine Freundin die aktuell diese Situation erlebt... Dass Verhältnis zu Ihren ist sehr geschwächt und diese geben Ihr nur eine geringe Möglichkeit sich weiter zu entwickeln und selbst Mal Dinge zu probieren und sich selbst zu testen... Ihre eigene Meinung wird nicht akzeptiert und Ihre Eltern lassen es auch garnicht zu dass sie Ihre Meinung offen Ihnen gegenüber äußerst egal ob auf diese Situation oder andere Situationen bezogen....

Danke euch erstmal

Rechtsanwalt, Ausbildung, Beziehung, Eltern, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Freiheit, Gesetzeslage, Jugendamt, Liebe und Beziehung, Meinung, Erziehungsberechtigte, Rechtliche Lage
Freundin zum Arzt begleiten verboten? Dringend Hilfe!

Meine Freundin und ich sind nun weit über ein Jahr zusammen und seit Ende Juli geht es ihr immer schlechter. Sie ist mehrmals umgefallen und sie sagt mir auch oft dass sie keine Kraft mehr in den Gliedmaßen spürt bzw. manchmal gar kein Gefühl mehr darin hat z.B. mitten in der Nacht aufwacht und ihr kompletter Arm oder Bein taub ist und quasi wie totes Fleisch neben ihr liegt. Bereits seit Weihnachten 2013 plagt sie permanent Tinnitus, sie beschreibt es als einen andauernden Piepton. Seit dem hat sie auch meistens Kopfschmerzen und kann manchmal Stunden lang nicht einschlafen. Als sie vergangene Woche wieder einmal in meiner Gegenwart umgefallen ist, möchte ich sie dazu bringen zum Arzt zu gehen (wollte ich schon von Anfang an, aber sie hat schlechte Erfahrungen mit Ärzten gemacht und möchte lieber selbst damit klar kommen). Ich würde gern mit ihr zu einem Arzt in der Nachbarstadt gehen und das abklären lassen, ich mache mir wirklich große Sorgen. Mit ihrer Mutter habe ich schon darüber geredet, weil meine Freundin auch ihr nichts davon erzählt hat. Jedenfalls ist es für ihre Mutter in Ordnung wenn wir zu dritt dort hingehen würden. Nur meine Mutter verbietet mir das, weil es für sie unsinnig ist, dass ich meine Freundin begleite. Sie ist auch grundlos schlecht auf meine Freundin zu sprechen. Ich hatte eine Zeitlang sogar ein außerschulisches Kontaktverbot auferlegt bekommen, obwohl sie dafür überhaupt keinen Grund hatte. meine Freundin ist immer freundlich und höflich bedankt sich für jede Kleinigkeit und versucht ihr alles recht zu machen und trotzdem kann meine Mutter sie nicht leiden und akzeptiert sie auch nicht als meine Freundin. Ich hatte schon viele Diskussionen deshalb mit ihr, habe Verbote bekommen weil ich mich nicht von ihr trennen will und so... naja jedenfalls möchte ich mich nicht an das Verbot mit dem Arzt halten weil es mir sehr wichtig ist, dass meine Freundin zum Arzt geht und sich ihr Zustand endlich verbessert. Ich habe wirklich Angst dass es was schlimmes ist. Hat meine Mutter überhaupt das Recht mir das zu verbieten? Und wäre in dem Fall ein weiteres Kontaktverbot gerechtfertigt? Und hätte jemand vielleicht sogar eine Idee was mit meiner Freundin los ist? Danke für alle Antworten!

PS: Mein Verhältnis zu meiner Mutter ist schon immer sehr schlecht und ich habe bei ihr echt nichts zu lachen. meinen Vater, meine Tante mit Familie und meine Großeltern darf ich auch nicht sehen PPS: Meine Mutter meinte übrigens auch es wäre doch auch gut wenn meine Freundin gar nicht zum Arzt geht, vielleicht "verreckt" sie dann und das "Problem" wäre "gelöst"

Liebe, Familie, Familienrecht, Krankheit, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Freundin, Schwindel, Tinnitus
Was tun, wenn Eltern gegen Ausbildung sind?

Mein Patenkind ist im Juli mit seiner Mittleren Reife und einem Notendurchschnitt von 1,3 fertig geworden. 3 Möglichkeiten auf einen Ausbildungsvertrag hat er gehabt, Altenpfleger, Heilerziehungspfleger oder Gesundheits- und Krankenpfleger. Das Problem ist, dass er erst im Dezember 18 wird und sein Vater sich weigert, einen Vertrag für einen „Weiberjob“ der keine Zukunft hat zu unterschreiben.
Sein Vater möchte, dass er einen Technischen oder kaufmännischen Beruf erlernt, was mein Patensohn ablehnt.

War mit ihm beim Jugendamt, nachdem ein Krankenhaus ihn nachträglich zum 15.10. aufnehmen will (Ausbildungsbeginn war der 1.10.). Das Jugendamt hat nach mehreren Klärungsversuchen den Ausbildungsvertrag unterschrieben, weil der Vater sich weiterhin geweigert hat.

Ausserdem habe ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsvollmacht und die Finanzvollmacht bekommen. So kann mein Patenkind jetzt zu mir ziehen, ich kann seine ärztlichen Behandlungen begleiten und sein Vater kann das Konto von ihm nicht plündern.

Ausserdem bekomme ich bis Ende seiner Ausbildung das Kindergeld, sozusagen als Mietersatz, muss mich natürlich auch um seinen Unterhalt (Kleidung, essen, Fahrkarten usw.) kümmern.

Alles andere, was die Vormundschaft betrifft, liegt beim Jugendamt.

Seine Eltern leben keine 5 Minuten von mir weg. Wie soll ich mich Ihnen gegenüber verhalten?

Kinder, Ausbildung, Eltern, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Jugendamt, Kinder und Jugendliche, Vollmacht, Ausbildung und Studium
Wer hat Erfahrungen mit Selbsthilfegruppen für Mütter, deren Kinder beim Vater leben (nach Scheidung u.ä.)?

Hallo,

ich suche eine Selbsthilfegruppe für Mütter, deren Kinder beim Vater leben. Da dies wohl nach wie vor ein Tabuthema ist und es kaum Hilfsangebote gibt, wäre ich auch bereit, so eine Gruppe zu gründen, am liebsten in NRW.

Bei mir ist es so gelaufen, dass meine Kinder nach der Trennung zunächst drei Jahre bei mir wohnten, weil ich immer diejenige gewesen war, die sich um die Kinder gekümmert hat (bin Gymnasiallehrerin in Teilzeit). Der Vater verließ die Familie wegen seiner jungen Sekretärin. Leider wurde ich damals in den Niederlanden, wo wir wohnten, arbeitslos und musste auf Geheiß des niederländischen Arbeitsamtes mich in Deutschland bewerben, wo ich sofort am Gymnasium anfangen konnte.

Daraufhin fuhr ich drei Jahre hin und her, was sehr stressig war - morgens die Kinder in Holland zur Schule bringen, nach Deutschland fahren, unterrichten usw. Mehrfach stellte ich vor dem niederländischen Familiengericht Ausreiseanträge für mich und die Kinder (der Vater war dagegen), ohne Erfolg. Als der Vater mich vor zwei Jahren auszahlte und das ehemals gemeinsame Haus übernahm, kaufte ich ein Haus für mich und die Kinder in Grenznähe und in der Nähe meiner Arbeitsstätte und stellte erneut einen Antrag auf gemeinsame Ausreise (die Kinder haben auch deutsche Pässe). Erstaunlicherweise entschied der niederländische Richter, es sei den Kindern nicht zuzumuten, mit mir nach Deutschland umzuziehen (die Entfernung betrug genau 45 km), und die Kinder sollten beim Vater in der vertrauten Umgebung bleiben, da dieser ja auch das schöne Haus mit den Kinderzimmern gekauft hätte.

So kam es, dass ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder verlor. Schlimmer noch: Seit die Kinder beim Vater wohnen, hat er den Kontakt zwischen uns weitestgehend zerstört und manipuliert er die Kinder, damit sie mich so wenig wie möglich besuchen. Ich sehe meine Tochter (heute 10) zwar wöchentlich am Mittwochnachmittag und alle zwei Wochen ein Wochenende lang, aber meinen Sohn (heute 12) nur zwei halbe Wochenenden pro Monat. Die Ferien werden vom Vater nach Gutdünken "geteilt", doch da ich andere Ferienzeiten habe als die Kinder, sind es gerade mal 3 Wochen pro Jahr statt die gerichtlich festgesetzten 50 %.

Ich leide sehr unter der Situation, zumal ich GAR NICHTS mehr erfahre, wie es den Kindern geht. Hinter meinem Rücken werden Hobbys geplant, sind die Kinder krank oder gesund, der telefonische Kontakt wird verhindert. Das holländische Jugendamt ist eingeschaltet, doch tut nichts. Dazu kommt der Schmerz, dass die neue Partnerin noch ein Kind dazubekommen hat (ich wurde weder ihr vorgestellt noch informiert über die Geburt des Halbgeschwisterchens) und mein Ex nach wie vor mehr als Vollzeit arbeitet. Wer die Kinder betreut, sagt er mir nicht, doch fest steht: Er tut es nicht, v.a. die neue Partnerin plus ihre Eltern!!!

Ich frage mich, wie andere Frauen in meiner Lage mit diesem Schmerz umgehen. Ich weiß, dass ich nicht alleine bin. Meldet euch bitte bei mir!

Scheidungskinder, Scheidung, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Selbsthilfegruppe
wie groß stehen die chancen das aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen?

hallo, ich hätte mal wieder eine frage...:-)

es geht darum, ich bin seit einiger zeit alleinerziehend mit zwei kleinen kindern, lebe grad in scheidung, haben gemeinsames sorgerecht, möchte gerne das aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. mein noch mann versucht mir nur steine in den weg zu legen und das auch auf kosten der kinder (gekränkter männerstolz, da ich einen neuen partner habe), ob das jetzt ein umzug ist oder in urlaub fahren. die kinder sieht er jedes zweites wochenende, denn er meint er hätte keine zeit die kinder sonst zu besuchen, aber anrufen tut er auch nicht um sich zu erkundigen. die kinder, vorallem mein sohn kommt auch dann immer total verstört und aggresiv vom vater zurück. montag morgen sagte mein sohn zu mir "mama, halt dein mund sonst schlitz ich dir dein hals auf" mir ist erstmal die kinnlade runtergefallen, weil ich meinen sohn auch nicht so kenne. :( meine tochter ist immer nur sehr anhänglich tage lang.

so nun aber zu meinem anliegen, ich lebe seit der trennung bei meiner mutter. meine kinder bekommen keinen kita platz weil alles total überfüllt ist und deswegen bekomme ich auch keine arbeit. ich lebe in bayern, mein partner in berlin. jetzt ist die überlegung ob ich nach berlin gehen mit den kids natürlich, denn hier hält uns nichts (außer der kindsvater) und in berlin hätten wir eine wohnung, kita plätze und arbeit in aussicht. mein sohn kommt 2015 in die schule. mein partner hat schon überlegt her zu ziehen aber er ist dort selbstständig, hat auch einen sohn und eine wohnung und hier hätten wir nichts.

wie groß ist denn die chance das ABR zu bekommen und was wäre, wenn ich einfach umziehen würde? hab erst einen termin mit meiner anwältin will mich vorher einfach bisschen schlau machen... danke schonmal....

Aufenthaltsbestimmungsrecht
Gründe um das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen?

Hallo!
Welche Gründe müssen vorliegen damit ich für meinen Sohn das alleinige ABR bekomme?
Kurz zur Situation :
Der Kindesvater und Ich sind bereits seit Beginn der Schwangerschaft getrennt voneinander. Inzwischen ist der kleine 3 Monate alt. Gemeinsames Sorgerecht haben wir. Der Vater kommt 2-3 mal die Woche her für 3 Stunden um was mit dem kleinen zu machen. (Der Umgang wird selbstverständlich angepasst je älter der kleine wird etc.)
Ich habe jedoch Angst vor dem Tag an dem er den kleinen zum ersten Mal mitnimmt und mir nicht zurück bringt. (Die Androhung dafür gab es!) Denn wenn es so wäre könnte ich ja einfach nichts dagegen tun.
Ich muss mir immer wieder Aussagen anhören wie 'Es ist das beste wenn der kleine bei ihm aufwächst, spätestens wenn er 1 Jahr alt ist holt er den kleinen zu sich und und und.
Das ist nur ein kleiner Teil von all seinen Aussagen und Sprüchen.

Ich möchte nicht das der kleine hin und hergerissen wird und das ein 'Kampf' um ihn stattfinden muss. Das würde einfach alles zu weit gehen und wäre definitiv nicht zum Wohle des Kindes. Ich traue es dem KV definitiv zu das er diesen Schritt gehen würde & den kleinen nicht mehr zurück bringt. Er ist unberechenbar was mir auch seine gesamte Familie bestätigt.

Kann ich aufgrund dieser Androhungen das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht anstreben mit Erfolgsaussicht?
Hat da jemand Erfahrungen?
(Termin beim Jugendamt zur Beratung ist nächste Woche.)

Familie, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Kinder und Erziehung
Kind Dokument Aufenthaltsbestimmungsrecht " wo bekomme ich das her?"

Hallo ich habe mal eine frage ich hatte gestern ein gesprächstermin mit der lehrerin meines sohnes in der Grundschule. zuerst muss ich sagen das ich seit kurzem geschieden bin, wir elternteile jedoch beide das sorgerecht haben, das aufenthaltsbestimmungsrecht liegt jedoch bei mir.

wie gesagt ich hatte diesen termin bei der lehrerin mein ex mann ist nicht erschienen obwohl ich ihm den termin mehrfach mitgeteilt habe. die lehrerin wollte erstens das gespräch nicht ohne meinen ex mann führen und meinte sie bräuchte eine adresse von ihm um ihn anschreiben zu können. da er sich aber nie meldet und seinen sohn anscheinend auch nicht sehen will weiß ich nicht wo er sich aufhällt denn er zieht alle paar monate wieder um und mir teilt er es nicht mit von den einwohnermeldeämtern bekomme ich keine auskunft datenschutz. nun meine frage die lehrerin meinte sie müsse meinen sohn von aktivitäten wie weihnachtsmärkte , klassenfahrten usw ausschließen wenn ich nicht die unterschrift meines ex auf den elternfragebögen für die jeweiligen aktivitäten beisteuern kann. ich finde es eine frechheit ein kind deswegen auszuschließen. nun habe ich gehört das ich ein dokument brauche was bestätigt das das aufenthaltsbestimmungsrecht bei mir liegt damit so wurde mir vom ordnungsamt erzählt bin ich die haupt ansprechperson und ich dürfte damit auch einen reisepass- kinderausweis machen lassen ohne einwilligung des vaters genauso wäre es in der schule ich wäre dann in erster linie die ansprechperson bin ich zwar so auch aber ich bräuchte keine unterschrift vom kindsvater für klassenfahrten ...

aber wo bekomme ich das dokument her bei der einwohnermeldestelle kannte es nur eine dame und keiner weiß wo ich es her bekomme weiß das jemand von euch? vielen lieben dank im vorraus ;-)

Aufenthaltsbestimmungsrecht
Habe ich ein Recht zu wissen, wo sich mein Kind befindet?

Nach unserer Scheidung haben mein Ex und ich keine feste Regelung für das Besuchsrecht meines Sohnes (15) getroffen, sondern ihn selbst entscheiden lassen. Er lebt bei mir und ist anfangs jeden Sonntag bei meinem Ex gewesen. Seit einiger Zeit wurden es immer mehr Tage/Nächte, die er dort verbracht hat: Sa/So, dann Fr.abend bis So abend, dann hat er auch während der Woche mal bei ihm übernachtet. Alles ok, wenn er das selbst möchte. Da ich meinen Ex 25 Jahre kenne, habe ich aber das leise Gefühl, dass er ihn in irgendeiner Weise unter Druck setzt. Hat er schon bei verschiedenen anderen Gelegenheiten getan. Der hat nämlich seine eigenen Regeln und respektiert mich in keinster Weise. Sie waren dieses Jahr 2 WOchen zu Ostern zusammen weg und in diesen Sommerferien war mein Sohn auch die gesamten Ferien mit ihm zusammen, was nicht so geplant war. Mein Sohn und ich wollten eine Woche gemeinsam weg, worauf er sich sehr gefreut hatte, und die schon lange geplant und mitgeteilt war. Er hat 2 Tage vorher von meinem Ex aus abgesagt, unter fadenscheiniger Begründung. Habe später erfahren, dass er mit seinem Vater in der Woche weg war. Meine Frage: Für mich geht es jetzt über das normale Maß hinaus. Ich würde ihn vor die Entscheidung stellen: bei mir leben und gewisse Regeln einhalten (anmelden, abmelden, Zeiten einhalten die ich vorgebe, Begründungen bei Änderungen, etc.) oder zu seinem Vater ziehen, was der sicher begrüßen würde. Aber wenn er bei mir bleiben möchte, wozu habe ich im äußersten Fall das Recht? Ich wußte in den letzten 5 Wochen überhaupt nicht, wo mein Sohn war und was er machte. Ist das richtig? Mein Mann und ich reden seit 2 Jahren nicht mehr miteinander. Ich kann mir aber doch wie früher nicht alles gefallen lassen. Danke für Eure Antworten

Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
Kindsmutter wird als Prostituierte arbeiten, was nun?

Hi,

wieder mal was neues von mir. :(

Ich möchte jetzt nicht die komplette Vorgeschichte erzählen, da würde ein Buch nicht reichen, aber ein paar Themen davon sind in meinem Profil zu finden.

Ich bin von ihr geschieden und wir haben einen gemeinsamen Sohn, 5 Jahre alt.

Ich hatte bis jetzt nicht das Gefühl dass mir der Staat und das Jugendamt geholfen hat. Letzere waren immer sehr bemüht sich neutral zu verhalten.

Wir haben gemeinsames Sorgerecht und ich habe meinen Sohn immer das ganze Wochenende.

Meine Ex, sie kommt aus dem Ausland, will nun weiter weg ziehen, ca. 50 km in eine größere Stadt. Ich bin dagegen, aber sie tut es trotzdem. Mein Anwalt meinte es bringe nur was wenn ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantrage. Ich habe sehr gute Chancen, nachdem was meine Ex schon alles gerissen hat. Aber ich habe niemanden wo ich den Kleinen hintun könnte. Es muss ja auch jemand sein, der dem verbindlich zusagt. (?)

Das ganze ist ja soweit klar, aber jetzt wird es übel.

Wie ich von einer (Ex-)freundin von ihr erfahren habe, plant sie dort mit zwei anderen Männer aus dem Ausland in eine kleine Ein-Zimmer-Wohnung zu gehen, also zu viert in einem Raum.

Es geht noch weiter. Sie wird als Prostituierte arbeiten. Sie hat der ehemaligen Freundin sogar stolz gezeigt wo.

Aufgrund ihres hohen Aggressionspotientials, die Anzeigen gegen sie sind nur die Spitze des Eisbergs, wird sie mit Sicherheit auf die losgehen. Und sie hat fast jeden arzt-reif geschlagen oder gebissen. (Mir bis auf den Knochen in den Finger)

1) Welches Jugendamt ist zuständig, das in der neuen Stadt?

2) Schreiten die in einem solchen Fall ein, oder bleibt das JA wieder neutral?

3) Ist die Arbeit als Prostitierte überhaupt sozialversicherungspflichtig angemeldet? Ich meine habe ich da eine Chance den Unterhalt zu reduzieren?

4) Wenn ich eine Pflegemutter für ihn hätte, wäre ich schon längst vor Gericht. Aber was ist die Voraussetzung dafür, reicht es wenn eine gute Bekannte ab und zu mal einspringt wenn ich z. B. länger arbeiten oder ich auf Dienstreise muss?

5) Sie hat eine Morddrohung gegen mich ausgesprochen. Dafür habe ich einen Zeugen und das habe ich der Polizei erzählt. Ich wollte keine Strafanzeige und man konnte mir aber nicht versprechen dass es keine wird. Hat das einen Einfluss auf das Ganze?

Ich habe es echt satt und mein Sohn ist bei jeder unterdurchschnittlich guten Mutter besser aufgehoben als bei ihr...

Gruß

Thorsten

Unterhalt, Aufenthaltsbestimmungsrecht
Kann man das Aufenthaltsbestimmungsrecht der gemeinsamen Kinder widerrufen?

Hallo, ich habe eine Ehescheidung hinter mir. Dummer weise habe ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht unterschrieben. Ich habe mit meine Ex-Frau 2 gemeinsame Kinder (Anna, 5 Jahre & Luca, 8 Jahre). Ich möchte das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meinen ältesten Sohn (Luca, 8 Jahre). Meine neue Lebensgefährtin und ich sind uns einig, wir wollen unbedingt, dass Luca bei uns wohnt. Bei seiner Mutter muss er sich das Zimmer mit seiner kleinen Schwester teilen, meine Ex- Frau wohnt mit den Kindern in einen sozial schwachen Umfeld. Sie macht auch keine Anzeichen von dort wegzuziehen. Ihr jetziger "Freund" (wenn man das so nennen darf) ist mal da und dann wieder einige Zeit nicht. Ein richtiges Hin - und Her. Darunter leidet besonders mein Sohn Luca. Meine Ex- Frau sieht in Luca mich wieder. So behandelt sie ihn auch. Ständig bekommt er Ärger, er erzählt uns von regelmäßigen Streit mit ihr. Luca ist psychisch angeschlagen (liegt sicherlich auch an unserer Trennung - 2 Jahre her). Außerdem hat meine Ex-Frau eine Krankheit Namens: Multiple Sklerose (kurz: MS), diese Krankheit ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Es ist eine Nervenkrankheit, bei der es üblich ist, dass normale Körperfunktionen einfach aussetzen, d.h. Aussetzen des Sehvermögens, Aussetzen der körperlichen Beweglichkeit (sprich, sie wacht auf und kann nicht mehr laufen...), all diese und weitere Funtionen können von jetzt auf gleich einfach aussetzen. Würde er bei uns wohnen, hätte er ein eigenes Zimmer, er würde mit uns in einen Einfamilienhaus mit Garten wohnen. Die Schule wäre auch nicht so weit weg und unser soziales Umfeld ist bedeutend besser als das jetzige. Meine Lebensgefährtin gibt Luca die Liebe die er braucht. Der Umgang mit ihn, ist ein ganz anderer als der seiner Mutter (einfach liebevoller). Allerdings habe ich nun dadurch, dass ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht unterschrieben habe einen großen Nachteil... desweiteren habe ich Schulden (die damals mit meiner Ex-Frau entstanden sind) und wir wohnen zur Zeit 500km von meiner Ex-Frau und meinen Kindern entfernt....

Also nochmal kurz gefasst: 1. Frage- Ist es möglich dieses Aufenthaltsbestimmungsrecht zu widerrufen? 2. Frage- Habe ich trotz meinen oben genannten Nachteilen eine Chance?

Bitte helft mir .... :-(

Kinder, Aufenthaltsbestimmungsrecht
Mutter fordert Familienpsychologisches Gutachten bei Familiengericht...welche Chancen habe ich, dass dieser Antrag abgelehnt wird?

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir in meinem Fall helfen und ich bin für jede aufschlussreiche Antwort sehr dankbar. Ich bin Vater von zwei minderjährigen Kindern (Tochter demnächst 7 Jahre und der Junge demnächst 5 Jahre) und lebe mit diesen seit dem Auszug der Mutter aus der gemeinsamen Ehewohnung vor zwei Jahren zusammen (ich in der Nähe von Berlin und sie direkt in Berlin). Von meiner Frau bin ich seit letztem Jahr geschieden. Vor zwei Monaten stellte diese einen Antrag zur alleinigen Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf sie. Einmal eine einstweilige Anordnung (da das Mädchen jetzt eingeschult wird) und dann das Hauptsacheverfahren. Die Anhörung zur einstweiligen Anordnung fand letzte Woche statt und hierbei meinte der Richter, die Kinder behalten ihren Aufenthalt weiterhin bei mir, da das Mädchen demnächst eingeschult wird und dies an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort geschehen soll, zusammen mit ihren Freunden. Der Richter hat auf eine Vereinbarung hingewirkt zwischen mir und meiner Ex-Frau und zwar dass diese in die Umgebung der Kinder zieht und sich hier auch eine Arbeit sucht (da momentan arbeitslos). Die Mutter hat der Vereinbarung zuerst zugestimmt und danach vor Ablaufen der Frist, dem Gericht mitgeteilt, dass sie diese Vereinbarung nun doch ablehnt. Und jetzt hat mir mein Rechtsanwalt mitgeteilt, dass sie ein Familienpsychologisches Gutachten einfordern lassen will. Meine Fragen daher lauten:

  • Dieses Gutachten kostet im günstigsten Falle 3000,- wobei jeder der Verfahrensbeteiligten jeweils die Hälfte zahlt. Sie bekommt jedoch Prozesskostenhilfe und ich müsste das wieder komplett aus der eigenen Tasche zahlen. Gibt es hierbei eine Möglichkeit das Geld erstattet zu bekommen? Ich meine, nicht das Gericht, sondern sie fordert ja dieses Gutachten ein.

  • Kann das Gericht ihren Antrag für die Einholung eines Familienpsychologischen Gutachtens ablehnen? (In der Anhörung zur einstweiligen Anordnung haben die Kinder jeweils den Wunsch geäußert weiterhin bei mir bleiben zu wollen und auch hier eingeschult zu werden. Der Kindergarten meinte ebenfalls, die Kinder dürfen aus ihrem sozialen Umfeld nicht raus gerissen werden. Nur die Verfahrensbeiständin war der Meinung, dass die Kinder bei der Mutter besser aufgehoben sind.)

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir hierbei jemand weiterhelfen würde.

Beste Grüße

Marc

Familienrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
Wenn die Mutter überfordert ist, und die Kinder abgeben möchte, kann ich als nicht leiblicher Vater die Kinder zu mir nehmen?

Hallo Zusammen

Ichhabe eine zurzeit dringende frage, meine Ex Freundin mit der ich 8 Jahre zusammen war und ihren 2 Kinder die nicht von mir sind aber ich sie als meine Kinder ansehe. Der Leibliche Vater zeigt seit Geburt der Kinder keinerlei intresse an den Kindern.

Meine Ex Freundin rief mich vor ein paar Tagen an und fragte mich ob ich die Kinder für einige Zeit zu mir nehmen kann denn sie ist von ihrem neuen Freund Schwanger und kommt mit den EIGENEN nicht mehr zurecht. Meine Vermutung ist das der neue Freund die Kinder nicht aktzeptieren kann/will.

Natürlich würde ich für die Kinder alles tun den auch wenn sie nicht von mir sind liebe ich sie als wären es meine eigenen.

Meine Frage jedoch;

Da sie in Deuschland (Baden Würtemberg) wohnt und ich in der Schweiz, ist das nach Deutschem Recht problemlos machbar das ich die Kinder mit der Einverständniss der Mutter zu mir in die Schweiz hole und sie da weiterhin auch die Schule besuchen und ein normales Leben führen können, oder gibt es da schwierigkeiten weil ich NICHT der leibliche Vater bin?

Ich habe schon einige Personnen darunter auch einen deutschen Anwalt gefragt leider jedoch keine wirklich hilfreiche Antwort bekommen.

Ich denke mir wenn die Mutter die Einverständnis gibt und ich auch müsste es doch kein problem sein oder?

Ich bitte euch keine abfälligen antworten zu geben wie einige aus anderen Seiten, es ist mir sehr wohl bewusst das ich als Nicht Vater keinerlei Verantwortung hätte, aber ich habe die Kinder ins Herz geschlossen und werde dies auch nicht ändern.

Ich bedanke mich für jede (normale/hilfreiche) Antwort....

Kinder, Sorgerecht, Deutschland, Schweiz, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Jugendamt
Kindsvater will Aufenthaltsbestimmungsrecht - wann würde er es bekommen?

Hallo Ihr,

meine Freundin ist seit September von ihrem Mann getrennt. Er zog aus und sie einigten sich darauf das die Kinder Sohn 3 Tochter 7 bei ihr bleiben.

Nun hat er das Aufenthaltbestimmungsrecht für den dreijährigen beantragt.

Seine Tochter weigert sich die Wochenenden bei ihm zu verbringen. Zwingen tut er sie nicht, allerdings kämpt er auch nicht um sie.

Sie hat Probleme damit das sie wenn sie beim vater sind in einem Zimmer schlafen müssen und das der Vater die meiste Zeit dem kleineren widmet.

Er hat auch schon direkt nach der Trennung (oder auch schon vorher wer weiß) eine neue Lebensgefährtin mit der er seid Okotber zusammen wohnt.l

Das alles müssen die Beiden erstmal verarbeiten.

Als Grund gibt er an, das dass Kind nur unter Druck zurück zu Mutter fährt. Er würde nur weinen wenn es hieße sie fahren zurück. Erklärung: Er hat bei seinem Vater tolle Cars Kleidung, Bagger etc, die er nicht mitnehmen darf also bevor es nach hause geht muß er sich umziehen und alles zurück lassen. ist verständlich aber auch logisch das dann ein kind weint.

weiter gibt er an der kleine wäre verwahrlost und würde immer unsauberer bei ihm abgegeben werden.

Er holt den Kleinen Freitag nachmittags gegen 17 oder 18 Uhr. Die letzten Male war das Wetter gut und er war natürlich im Garten. Sah dem entsprechend aus. Aber das ist doch normal und er zieht den kleinen eh um

Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
Umgangsrecht für den Vater nach Hausfriedensbruch, Androhung von Gewalt, Beleidigung?

Folgendes kurz zusammen gefasst: Vater zahlt schon seit Jahren nicht den Mindestunterhalt, nach Rückfrage nach dem aktuellen Gehalt, bringt er seinen Sohn am Sonntag abend vom Vaterwochenende zurück, sagt er müsse was mit meinen neuen Partner klären, stürmt einfach in unsere Wohnung (Hausfriedensbruch) und droht meinen Partner mit Schlägen und beleidigt ihn, Auslöser war wahrscheinlich die Nachfrage nach den Gehaltsnachweis, der Vater des Kindes geht davon aus, dass mein neuer Partner mich dazu angestiftet hat. Sohn kriegt alles mit, wir haben mit Müh und Not den Vater aus unserer Wohnung bekommen. Der Sohn möchte nach diesen Vorfall nicht mehr zum Vater. Der Sozialarbeiter vom Gericht sagt mir ich müsse als Mutter auf den Vater zu gehen, da ich sonst auch das Sorgerecht verlieren kann, obwohl der Vater Hausfriedensbruch, meinen Partner mit Schlägen gedroht und ihn beleidigt hat. Ich habe selber Angst vor den Vater jetzt. Der Sozialarbeiter vom Gericht sagt, ich müsse als Mutter jetzt auf ihn zugehen, der Sohn möchte aber nicht mehr zum Vater (9 Jahre). Der Sozialarbeiter vom Gericht sagt, dass interessiert das Gericht noch nicht und ich würde selber Teile des Sorgerechtes verlieren, wenn ich nicht auf den Vater zu gehe. Fakt ist nur nach de Situation habe ich ein ganz mulmiges Gefühl mein Kind zum Vater zu geben oder die Übergabe zu machen, da ich nicht weis ob der Vater noch mal austickt. Kann mir jemand helfen oder hatte jemand ein ähnliches Problem. Anwalt habe ich schon. Es kam auch raus, dass der Vater mich mit seinem Gehalt belogen hat und deutlich mehr über den Mindestunterhalt bezahlen muss, obwohl er in der Vergangenheit noch nicht mal den Mindestunterhalt voll bezahlt hat. Vater hat jetzt Partner auch noch wegen Beleidigung angezeigt, gegen meinen Partner, nachdem ich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bei der Polizei gestellt habe. Der Sohn möchte gar nicht mehr zum Vater, hatte eine einstwillige Verfügung zeitlich begrenzt, dass der Sohn nach diesen Vorfall mit dem Vater nicht in den Urlaub fahren mußte, jetzt heißt es ich muss als Mutter auf den Vater zu gehen, da ich sonst mein eigenes Sorgerecht gefährde, wie sind eure Meinungen / bzw. Erfahrungen dazu. Frage ist an dieser Stelle muss der Kind weiter den Vater sehen, Frage ist auch, was mache ich als Mutter, wenn das Kind (9 Jahre) keine Lust hat und mit Weglaufen droht etc. wenn es zum Vater muss, der Sozialarbeiter vom Gericht aber sagt, dass interessiert nicht und man mußte dann mal schauen?!

Umgangsrecht, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
Wie bindend ist eine gerichtliche Vereinbarung/Umgangsregelung?

Hallo, Ich habe da eine kurze Frage: Seid 11 Jahren bin ich getrennt und geschieden. Aus dieser Ehe gibt es meinen Sohn, jetzt 12 Jahre. Seid 2007 gibt es eine gerichtlich festgelegte Elternvereinbarung über den Umgang: alle 14 Tage am Wochenende und jeden Mittwoch Nachmittag. Leider waren mein Ex-Mann und ich uns nie grün, schon immer hat er versucht meinen Sohn auf seine Seite zu ziehen und ihn dazu zu bewegen zu ihm zu ziehen. Jetzt wo mein Sohn stark pupertiert kam es fast tgl. Zu Streitigkeiten zwischen mir und meinem Sohn, immerzu mit den Äußerungen, dass es bei mir doof sei und er zum Vater geht. Vor lauter Wut und Druck habe ich dann gesagt, er sollte doch zu seinem Vater gehen. Das war im Januar. Jetzt ist es drei Monate her, und ich bin mit der Regelung absolut nicht einverstanden. Ich entfremde mich zusehends von meinem Sohn und mein Ex macht mich weiterhin extrem schlecht bei meinem Jungen. Jetzt ist mein Ziel sich so zu einigen, dass alle Beteiligten zufrieden sind, beispielsweise bei einem Wechselmodel, Montags-Donnerstags bei Mama, rest der Woche bei Papa. Für mich sinnig, weil ich am Wochenende sowieso meistens arbeite. Dies lehnt der Vater ab, mit der Begründung, das unser Sohn dass nicht möchte, er möchte ganz beim Vater wohnen, weil die Mama immer nur Stress macht. Jetzt meine Frage: In wie weit ist die gerichtliche Vereinbarung bindet? Kann ich darauf bestehen, das mein Sohn wieder nach Hause muss, bis eine erneute gerichtliche Entscheidung da ist? Gespräche mit dem Jugendamt sind geführt, dort lehnt er meine Vorschläge wehement ab. Vielen dank für eure Unterstützung :-)

Umgangsrecht, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
Kann man ein eine Einschätzung vom Jugendamt anfechten?

Der Vater meines Kindes möchte das alleinige Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht anstreben. Im September erfuhr ich durch Zufall das der Vater beim Jugendamt war und das alleinige Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht anstrebt. Kurz darauf hat er mir den kleinen verwehrt mit dem Hinweis ich solle mich ans Jugendamt wenden. An diesem WE erfuhr ich erstmals davon das er und sein Anwalt einen Termin beim Gericht erfügt haben wo geklärt werden soll wo das Kind am besten aufgehoben ist. Ich war total aufgelöst weil ich diese plötzlichen Aktionen nicht nachvollziehen konnte, musste mich aber da es ein WE war erstmal dem Vater fügen. 2 Tage später war eine (für mich) erste Anhörung beim Jugendamt, in der ich auch extrem emotional war, da ich zu diesem Zeitpunkt weder wusste wo sich mein Kind befindet noch ob es ihm gut geht. Dort hat der Herr vom JA bereits gemeint das ich so emotional und so voller Zweifel wäre das er bedenken hat das ich eine gute elterliche Sorge für meinen kleinen tragen könnte. Im verlauf des Gesprächs wurde ich immer wieder in diese "psyschich labile ecke" getrieben und hab einer Wechselwochen aufenthalt für den kleinen zugestimmt, bis zum Gerichtlichen Termin.Dort hat sich die Richterin allein auf das einmalige Grspr beim JA gestützt.dieser hat mich 1 mal angehört und das noch in einer brisanten situation, Kann man diese einschätzung von nur 1 gesp. anf.

Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Jugendamt
Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Guten Morgen,

am Donnerstag hatte ich vom zuständigen Amtsgericht eine Ladung zu einem Termin an dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht meines Sohnes, welcher gerade mal 10 Monate alt ist, erörtert werden soll. Grund dafür ist, das mein Noch-Mann der Meinung ist, ich leide an einer Borderline Erkrankung.

( Richtiger Satzlaut ist: Dem Kindsvater ist bekannt das die Kindsmutter an einer instabilen Persönlichkeitsstörung des Borderline Types erkrankt ist)

Ebenfalls wurde die ausgeprägte Sprachstörung meiner Tochter aus erster Ehe, als Folge einer starken Bindungsstörung beschrieben.

Ebenso wurde seinerseits behauptet ich hätte den ganzen Tag im Bett gelegen und er musste sich um beide Kinder kümmern. Was völlig Quatsch! Richtig ist, dass ich nachdem Kaiserschnitt schon wieder vollständig funktionieren musste, da wir zu dem Zeitpunkt nur ein Auto hatten und Tochter und Vater morgens um 07.00Uhr zur Kita fahren musste (Kita und Arbeit sind ein und die selbe Stelle), da meine Tochter eine Stunde früher Schluss hatte, als der Ex Feierabend hatte. Somit musste ich häufig nachmittags eine Stunde lang im Auto mit den Kindern warten. Die Folgen waren starke und ausgeprägte Brustentzündungen und Abstillen.

Es wurde enormer Druck auf mich aufgebaut. Dadurch eckten wir häufig an. Erst im Oktober als er überstürzt die Ehe für beendet erklärte, ging es mir besser. Ich denke ihn macht es fertig das ich alleine besser klarkomme als mit ihm.

Wir saßen mehrfach beim Jugendamt, da ich bzgl Kindeswohlgefährdung angezeigt wurde. Seitenlange Briefe wurden geschrieben.
Das Jugendamt hat sämtliche Unterlagen und Untersuchungshefte kopieren und einsehen dürfen. Es konnte keine Kindeswohlgefährdung festgestellt werden, auch einen Antrag auf Familienhilfe wurde abgelehnt, da ich sehr wohl in der Lage bin, meine Kinder zu versorgen.

Umgang hat nun auch seine Regelmäßigkeit gefunden. Er findet jeden Mittwoch, sowie alle zwei Wochenenden statt. An den Wochenenden frage ich öfters mal wie es den Kindern geht oder was das Kind schönes macht, einfach weil ich davon ausginge man hätte nun eine gute Basis als Eltern gefunden. Dies wird mir als Kontrollzwang auferlegt.

Fakt ist: Ich leide an keinerlei Psychischen oder psychiatrischen Erkrankungen.
Das wurde beim Jugendamt auch schon durch ein ärztliches Attest bestätigt und er geht wissentlich trotz das er es gesehen und gehört hat zum Gericht.

Er selber schreibt mir regelmäßig vor was ich tun und lassen soll. Hat sogar mit uns Unternehmungen wahrgenommen. Während ich mich Krumm für den Umgang mache, zieht er mich vor Gericht nun.

Wer hat Erfahrungen? Macht eine Anzeige Sinn ? Wie kann ich mich jetzt überhaupt wehren? Muss ich den Verfahrensbeistand meines Kindes in meine Wohnung lassen? Mein Anwaltstermin ist erst am Donnerstag!

Ich bin einfach unglaublich Sprachlos.

Wer hat Rat?

Ich wünsche Frohe Ostern!

Umgangsrecht, Familie, Recht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Kinder und Erziehung
Habe ich als Mutter Chancen auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Hallo, mein Ex und ich habe gemeinsame Sorge und soweit noch beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht. wir waren damals vor Gericht um den Umgang zu regeln. Er hält seit längerem die Tage nicht mehr ein und die Uhrzeiten auch nicht.Immer so wie er möchte.Für mich aber soweit kein Problem,ich habe ihm seine Tochter noch nie verboten...ich biete ihm sogar noch eine anderen Tag an...wenn er angeblich nicht kann.Ich weiss er einfach kein Bock...manchmal will er der tollste Papa sein,manchmal scheint ihm alles egal...gut aber ich sag da schon gar nix mehr zu...die kleine freut sich wenn er dann mal kommt. Und deshalb kann er sie auch gern sehen,ist ja auch sein Recht... Bei uns ist es nur so...wir haben immer noch sehr viel Streit. Wir wohnen nur 15 kilometer voneinander entfernt. So wenn er jetzt mal wieder bockig ist,verlangt er von mir ich soll unsere Tochter abends abholen,wenn sie bei ihm war,weil er kein Bock hat umher zufahren. so mache ich aber nicht,weil muss die ganze woche schon viel fahren und ich muss es auch nicht. und er hat mehr geld als ich...aber das ist nur um mich zu ärgern...so heute wars mal wieder so weit...ich sollte sie abholen,hab gesagt ne...so dann drohte er mir,er würde sie einfach behalten...und as ist schon das 2.mal...ich habe echt angst,das er es irgendwann macht. und immer dieser stress,ich kanns nicht mehr und ich will nicht ständig angst haben.

Umgangsrecht, Sorgerecht, Familienrecht, Trennung, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Trennungskinder
Wann liegt Verfahrensbetrug vor?

Hallo liebe Foraner und Fachleute,

ich habe da eine Frage mit der Bitte um sachdienliche Antworten.

Ausgangssituation:

Vor einem Familiengericht (FA) streiten die Eltern kleiner Kinder um das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR). Ein Elternteil (ET) möchte aus der Wohnung des anderen Elternteils ausziehn und die kleinen Kinder mitnehmen. Um dies zu erreichen bringt der auszugswilliger Elternteil das Jugendamt (JA) auf seine Seite und der Rest läuft wie geschmiert. Das JA bringt mehrere Lügen und Behauptungen vor FA um das ABR dem auszugswilligen ET zu übertragen helfen. Es wird u.a. Behauptet, dass der andere Elternteil nicht Beratungswillig ist, obwohl keine Beratungstermine angeboten werden, das der Auszugswilliger ET eine Wohnung hat, was nicht stimmt, es verharmlost Straftaten des auszugwilligen ET, JA behauptet, dass die Übergabe der Kinder sich schwierig gestaltet, obwohl an den genannten Tagen keine Kinderübergabe stattfindet...

Frage 1: Liegt hier bereits der Tatbestand des Verfahrensbetruges vor ?. Das Gericht stütz das Urteil, den Entzug des gemeinsamen ABRs, auf die genannten Behauptungen ab.

Frage 2: JA liefert angebliche Beweise nach der mündlichen Verahandlung, nachweislich falsche Behauptungen, dem Gericht und nimmt an der Entscheidungsfindung gewichtig Teil. Ist das Nachreichen angeblicher Beweise nach der mündlichen Verhandlung erlaubt ?.

Frage 3: Kann aus dem Genannten eine Straftat und damit eine Anzeige gegen den JA-Mitarbeiter erstattet werden ?.

Vielen Dank im voraus für Euere Antworten.

Aufenthaltsbestimmungsrecht, Familiengericht, Jugendamt
Umzug in die USA mit Kind bei geteiltem Sorgerecht möglich?

Hallo,

ich hoffe hier kennt sich jemand aus und mag mir vielleicht antworten :-)

Der Fall ist folgender: Mutter hat vor kurzem ihren Partner der in den USA lebt (Deutscher mit Arbeitsvisum das immer 2-3 Jahre läuft) dort geheiratet und möchte nun mit ihrem 7 jährigen Sohn (nicht von ihrem Mann) gerne zu ihm ziehen für 2-3 Jahre (evtl 2-4 Jahre länger).

Sie teilt sich das Sorgerecht mit ihrem Ex, hat aber das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Es sind keine festen Umgangsregeln übers Jugendamt oder Gericht vereinbart. Unter den beiden ist vereinbart das der Kleine jedes zweite Wochenende bei seinem Vater ist. Klappen tut das eher nicht regelmäßig, oft will/kann der Vater nicht, hat anderes vor. Er liebt seinen Sohn aber außer wenn er ihn dann die 1 1/2 Tage hat nimmt er am Leben seines Sohnes 0 teil. Er kommt zu keinem Elternabend in der Schule oder hilft bei sonstigen Dingen die den Alltag des Kindes bestimmen obwohl der Kleine sich das wünscht.

Der Vater wird ganz sicher alles versuchen damit die Mutter mit ihrem Kind nicht umziehen kann, es ist gut möglich das er zum Jugendamt geht und schlimme Dinge erfindet damit es verhindert werden kann. (Das ist nämlich schon einmal der Fall gewesen als die Mutter mit dem Kind von bei ihm auszog und zurück zu ihrer Familie in ihre Heimatstadt wollte die ca 600km entfernt von ihm ist) Geplant ist das das Kind mindestens 2-3 mal im Jahr nach Deutschland fliegt um seinen Vater besuchen zu können.

Kann er den Umzug verhindern? Die Mutter hat von 2 Anwälten gesagt bekommen das das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht ausreicht und er generell nicht verhindern kann das sie weg zieht. Wie ist das aber wenn er lauter Dinge beim Jugendamt erfindet und die denken das das Kind gefährdet ist? Sollte sie einfach umziehen und dem Vater des Kindes nichts davon sagen?

Kinder, Umgangsrecht, Familie, Erziehung, Menschen, Amerika, Umzug, Sorgerecht, USA, Eltern, alleinerziehend, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Jugendamt