Was was passiert, wenn nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wird?
Es wird dir gesagt, dass nur ein Teil des Sorgerechts entzogen wird in manchen Fällen, und das Beispiel des Aufenthaltsbestimmungsrecht. Aber ist das denn nicht das komplette Sorgerecht, ich meine wenn die Kinder nicht mehr bei den Eltern sein dürfen, was hat man denn dann noch als Sorgerecht? Und wie kann man das Recht wieder zurück erlangen?
4 Antworten
Das Sorgerecht umfasst weitaus mehr als das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wird, ändert dies z.B. nichts daran, dass man weiterhin mitbestimmt bei der Schul- und Berufswahl, Pflege, Erziehungsfragen, Zustimmung zur OP, Bestimmung des Umgangs etc.
https://www.familienhandbuch.de/familie-leben/recht/ehe-familie/ElterlicheSorgeBedeutung.php
wird einem das abr entzogen, kann man nicht mehr bestimmen wo das kind lebt und gemeldet ist. alles andere wie kontoeröffnung, nicht-lebenswichtige ops oder taufe darf man weiter mitbestimmen.
Doch, man darf / muss z. B. noch zustimmen bzw darüber bestimmen ob das Kind zum Arzt geht / zu welchem Arzt es geht wenn es krank ist, Zahnarzt etc. Natürlich ausser es liegt ein Notfall vor.
Zurückerhalten kann man das Aufenthaltsbestimmungsrecht wenn die Umstände, die zum Entzug geführt haben, nicht mehr existieren. Vereinfacht gesagt.
Man kann die Schule auswählen und die ärztliche Behandlung, die Religion, Kontoeröffnung.