Was was passiert, wenn nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wird?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Sorgerecht umfasst weitaus mehr als das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wird, ändert dies z.B. nichts daran, dass man weiterhin mitbestimmt bei der Schul- und Berufswahl, Pflege, Erziehungsfragen, Zustimmung zur OP, Bestimmung des Umgangs etc.

https://www.familienhandbuch.de/familie-leben/recht/ehe-familie/ElterlicheSorgeBedeutung.php

wird einem das abr entzogen, kann man nicht mehr bestimmen wo das kind lebt und gemeldet ist. alles andere wie kontoeröffnung, nicht-lebenswichtige ops oder taufe darf man weiter mitbestimmen.

Doch, man darf / muss z. B. noch zustimmen bzw darüber bestimmen ob das Kind zum Arzt geht / zu welchem Arzt es geht wenn es krank ist, Zahnarzt etc. Natürlich ausser es liegt ein Notfall vor.

Zurückerhalten kann man das Aufenthaltsbestimmungsrecht wenn die Umstände, die zum Entzug geführt haben, nicht mehr existieren. Vereinfacht gesagt.

Man kann die Schule auswählen und die ärztliche Behandlung, die Religion, Kontoeröffnung.